Kasse weigert sich Krankengeld zu zahlen
Moderator: Czauderna
Kasse weigert sich Krankengeld zu zahlen
Hallo zusammen,
seit dem 18.06.2013 bin ich krank geschrieben.
Es gibt folgende Bescheinigungen:
1. 18.06.2013 - 21.06.2013, festgestellt am 18.06.2013 (Erst)
2. ---V--- - 21.07.2013, festgestellt am 26.06.2013 (Folge)
3. ---V--- - 11.08.2013, festgestellt am 18.07.2013 (Folge)
Nun habe ich Krankengeld beantragt und meine Krankenkasse wertet den Zeitraum zwischen dem 21.06.2013 bis 26.06.2013 nicht als Krankheitstage, bzw. wird für diesen Zeitraum kein Krankengeld zahlen.
Totz der Folgebescheinigung des Arztes.
Begründung: Die Folgebescheinigung wurde erst 26.06.2013 ausgestellt und dieses Datum wird als Beginn-/Berechnungsdatum gewertet. Das die Bescheinigung so spät ausgestellt wurde, hat den Hintergrund das mein Arzt ein Trauerfall in der Familie hatte und deswegen mein Arzttermin abgesagt wurde und ich erst am 26.06.2013 einen neuen Termin bekommen habe.
Meine Frage, ist dies rechtens?
Ich meine letzlich habe ich doch mit der 2. Folgebescheinigung, schwarz auf weiß, dass ich bis einschl. 21.07.2013 krank geschrieben bin?
Nun hatte mein Arzt die Idee, die 2. Folgebescheinigung abzuändern, und statt ---v---, das Datum "18.06.2013" einzutragen. Das Datum "Festgestellt am" bleibt aber auf dem 26.06.2013, weil er ja vorher aufgrund der Trauerfalls gar nicht in der Praxis war...
Glaubt ihr das dies hilft?
Über eine kurze Rückantwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße,
Kagome
seit dem 18.06.2013 bin ich krank geschrieben.
Es gibt folgende Bescheinigungen:
1. 18.06.2013 - 21.06.2013, festgestellt am 18.06.2013 (Erst)
2. ---V--- - 21.07.2013, festgestellt am 26.06.2013 (Folge)
3. ---V--- - 11.08.2013, festgestellt am 18.07.2013 (Folge)
Nun habe ich Krankengeld beantragt und meine Krankenkasse wertet den Zeitraum zwischen dem 21.06.2013 bis 26.06.2013 nicht als Krankheitstage, bzw. wird für diesen Zeitraum kein Krankengeld zahlen.
Totz der Folgebescheinigung des Arztes.
Begründung: Die Folgebescheinigung wurde erst 26.06.2013 ausgestellt und dieses Datum wird als Beginn-/Berechnungsdatum gewertet. Das die Bescheinigung so spät ausgestellt wurde, hat den Hintergrund das mein Arzt ein Trauerfall in der Familie hatte und deswegen mein Arzttermin abgesagt wurde und ich erst am 26.06.2013 einen neuen Termin bekommen habe.
Meine Frage, ist dies rechtens?
Ich meine letzlich habe ich doch mit der 2. Folgebescheinigung, schwarz auf weiß, dass ich bis einschl. 21.07.2013 krank geschrieben bin?
Nun hatte mein Arzt die Idee, die 2. Folgebescheinigung abzuändern, und statt ---v---, das Datum "18.06.2013" einzutragen. Das Datum "Festgestellt am" bleibt aber auf dem 26.06.2013, weil er ja vorher aufgrund der Trauerfalls gar nicht in der Praxis war...
Glaubt ihr das dies hilft?
Über eine kurze Rückantwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße,
Kagome
Hi Carola,
....das stimmt so nicht. Denn ich habe das Arbeitsverhätlnis erst am 01.06.2013 begonnen und demzufolge habe ich überhaupt keine Lohnfortzahlung...
Aber darum geht es mir auch nicht. Es geht nur um den Zeitraum zwischen dem 21.06.-26.06...Darf die Krankenkasse Krankengeldzahlungen verweigern, weil das Austellungsdatum bei der Folgebescheinigung erst am 26.06. war?
LG
....das stimmt so nicht. Denn ich habe das Arbeitsverhätlnis erst am 01.06.2013 begonnen und demzufolge habe ich überhaupt keine Lohnfortzahlung...
Aber darum geht es mir auch nicht. Es geht nur um den Zeitraum zwischen dem 21.06.-26.06...Darf die Krankenkasse Krankengeldzahlungen verweigern, weil das Austellungsdatum bei der Folgebescheinigung erst am 26.06. war?
LG
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem Tag nach ärztlicher Feststellung. Dass dies auch bei einer laufenden Krankmeldung gilt, hat das BSG in mehreren Urteilen klargestellt. Ich sehe deshalb wenig Chancen, das Krankengeld zu erhalten, da der Arzt am Datum der ärztlichen Feststellung nichts mehr ändern kann.
Und darf, wenn da ginge das nur im Widerspruchsverfahren und der entsprechenden ärztlichen Begründung. soll heißen das Ganze läuft auf eine Einzellfallprüfung raus. Wurde ein Aufhebungsbescheid erstellt und ggf. eine Anhörung durchgeführt? Im übrigen, du bist zur Zeit auch nicht mehr krankenversichert, jendenfalls nicht über den Krankengeldbezug.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem Tag nach ärztlicher Feststellung. Dass dies auch bei einer laufenden Krankmeldung gilt, hat das BSG in mehreren Urteilen klargestellt. Ich sehe deshalb wenig Chancen, das Krankengeld zu erhalten, da der Arzt am Datum der ärztlichen Feststellung nichts mehr ändern kann.
Hiermal ein ähnlicher Fall
http://www.krankenkassenforum.de/einstw ... t7399.html
allerdigns sollte das Beschäftigugnsverhältnis noch bestehen:
Beispiel:
Sachverhalt:
Vereinbarte Arbeitsaufnahme am 15.04.
Arbeitsvertrag am 05.04.
Arbeitsunfähigkeit ab dem 10.04.
Beurteilung:
Die Arbeitsunfähigkeit beginnt nach Abschluss des Arbeitsvertrages. Die Wartezeit läuft bis zum 12.05. (28 Tage vom 15.04. an). Der Entgeltfortzahlungsanspruch beginnt am 13.05.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159480&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv
würde heißen ab dem 29.06 besteht Anspruchauf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Grundsätzlich.
Aber vieleicht hat ein Kollege hier noch eine besseren Rat.