Kranken und Verletztengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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HWS-Unfall
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Kranken und Verletztengeld

Beitrag von HWS-Unfall » 28.06.2013, 08:16

Hallo,
ich bin neu hier ,gruesse erstmal alle und bitte gleichzeitig auch um Rat.
Folgender schwieriger Sachverhalt.Eine Vorerkrankung endet nach pos.6-wöchiger Wiedereingliederung wie geplant am 6.3. So.Mit Bestätigung der Hausärztin vom Fr. den 4.3. früh.Einen Tag vorher war jedoch ein unversch. Wegeunfall (Heckaufprall mit 70kmh).Die HWS -Schmerzen waren da ich dachte aber übers Wochenende wirds vorbei sein.Ich sollte dann zum D-Arzt dieser schrieb mich am Fr. nachmittag ab Montag erstmal AU (da ich am Wochenende noch AU war und um ein Chaos zu vermeiden).Ich bekam da sich dies noch dramatisch verschlimmerte ein halbes Jahr Verletztengeld.Dann Versuch zu arbeiten dann wieder krank (nur noch Krankengeld da BG nicht zahlt)
Die Krankenkasse meint aber jetzt dies sei eine hinzugetretene Krankheit und wie eine durchgehende zu behandeln.
Ich weiss das ist sehr kompliziert aber ich war wirklich schon wieder problemlos 6 Wochen arbeiten bis dieser Unfall kam.
Danke für euro Hilfe

Nadenn
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Beitrag von Nadenn » 14.07.2013, 20:31

Guten Abend,

hat sich Ihre Frage zwischenzeitlich schon erledigt? Wenn nicht, dann will ich mal versuchen, mich einer Lösung zu nähern. Dafür bedarf es aber weiterer Informationen:

- Was wurde von der BG als Unfallfolgen anerkannt?
- Für welchen Zeitraum hat die BG eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit anerkannt? (Da die Zuständigkeit für die Folge-AU (auch HWS-Beschwerden?) nicht anerkannt wurde, müsste Ihnen ein Bescheid der BG vorliegen, aus dem die Unfallfolgen und die Dauer der Leistungszuständigkeit hervorgehen.)
- Wie sieht der genaue Zeitstrahl aus (AU-Zeiten und Zeiten, in denen Arbeitsfähigkeit bestand)?

Eine Anmerkung im Vorfeld:

Während einer stufenweise Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit. Insofern hat sich der Unfall während einer Arbeitsunfähigkeit ereignet, was jedoch nicht gleichzeitig bedeutet, dass Zeiten des Verletztengeldbezuges auf die Höchstanspruchsdauer für Krankengeld anzurechnen sind.

HWS-Unfall
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Beitrag von HWS-Unfall » 15.07.2013, 16:11

Hallo
nach Unfall ein halbes Jahr Verletztengeld sowie 2 Wochen Wiedereingl. alles von BG abgenickt.Dann "dummerweise"versucht zu arbeiten.Dann Stagnation,Schmerzmittelerhöhung Arbeit nicht mehr schaffbar.Mündliche Mitteilung v.D-Arzt BG zahlt nicht mehr wir machen über Kasse weiter.Dann schliesslich absolut nicht mehr arbeitsfähig.D-Arzt schreibt krank ohne Verletztengeld.Die BG hat bis jetzt nach 2,5 Jahren immer noch kein en Bescheid erlassen.Die letzte Mitteilung war "wir ermitteln noch".
Kein Bescheid direkt aber Krankenkasse sagte das Verletztengelddauer nachträglich mit BG halbiert wurde.Dies wurde aber im letzten Monat von Kasse wieder aufgehoben.
Alles Chaos,ohne Bescheid
Danke für Hilfe

Nadenn
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Beitrag von Nadenn » 15.07.2013, 21:44

Guten Abend,

leider erschließt sich für mich der Sachverhalt zeitlich und inhaltlich noch nicht so ganz.

Wenn Sie schreiben, dass die BG seit 2 1/2 Jahren ermittelt, dann handelt es sich also um einen Sachverhalt aus 2010? In welcher Blockfrist befinden Sie sich denn derzeit bzw. wann endete die Krankengeldzahlung?

Was ist gemeint mit "die Verletztengeldzahlung wurde halbiert und dann von der Kasse wieder aufgehoben"? Hat die BG den Unfall als nicht wesentliche Ursache für die HWS-Beschwerden gewertet und einen Erstattungsanspruch an die Kasse gestellt, den diese ggf. nicht anerkennt?

Hilfreich wäre es, wenn Sie den genauen zeitlichen Ablauf mitteilen. So ist derzeit eine Hilfestellung nicht annährend möglich.

Unabhängig davon empfehle ich Ihnen, die BG auf eine Entscheidung über die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung von Unfallfolgen zu drängen. Der bisherige Bearbeitungszeitraum ist eher ungewöhnlich. Wurde denn wenigstens bereits ein Zusammenhangsgutachten von der BG eingeleitet?

Des Weiteren sollten Sie sich von Ihrer Kasse genau mitteilen lassen, was mit Halbierung und Wiederaufhebung gemeint ist. Ich vermute mal, dass hier der Kasse tatsächlich ein Erstattungsanspruch der BG vorliegt und die BG - wie oft in diesen Fällen - eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit nur für einen kurzen Zeitraum anerkannt hat. Gehe ich recht in der Annahme, dass bei Ihnen ein HWS-Schleudertrauma 1. Grades diagnostiziert wurde? Wenn ja, dann gilt dieses als nach spätestens 12 Wochen ausgeheilt (zumindest nach der Einteilung von Erdmann).

Vielleicht bringen die Erläuterungen Ihrer Kasse ein bißchen Licht ins bisherige Dunkel.

HWS-Unfall
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Beitrag von HWS-Unfall » 16.07.2013, 08:45

Vielen Dank Nadenn
das Sie sich meinem Problem annehmen.Also der Unfall war ein Auffahrunfall mit ca.70kmh auf mein verkehrsbedingt stehendes Auto.Dabei war der Kopf fast 90grd gedreht und ca.40cm vorgebeugt unter Spiegel weil Gefällestrecke und vor mir PKW biegt extrem langsam rechts in Hauseinfahrt ein.Ob HWS Verletzung 1,2 oder 3 wurde nie eingestuft.Der Unfall war im März 2011.Bis Juli 2011 Verletztengeld dann versucht zu arbeiten mit Opiaten.Ständige Weiterbehandlung durch D-Arzt ,Arbeit geht kaum noch,dann Jan.12 Mitteilung durch D-Arzt BG zahlt nicht mehr ,kein Problem wir machen über Kasse weiter.Kann Kopf immer noch nur sehr eingeschränkt drehen,massive Probleme den Kopf zu halten.Weitere Arzt- Termine , Neurologe sagte Krankenhaus aber D-Arzt tut wenig.Ab Mai 2012 dann absolut Arbeitsunfähig Krankschreibung durch D-Arzt.Cronische Dauer- Schmerzen, Hausärztin überweist dann endlich in mehrere Krankenhäuser zur stationären Schmerztherapie.Jan. 2013 Mitteilung von Kasse das Austeuerung ansteht dabei hätte BG Verletztengeld nur einige Wochen anerkannt.Daraufhin BG nochmals aufgefordert dies zu erklären einen Bescheid zu erteilen und Verletztengeld und medizin.Behandlungen zu übernehmen.Seit Jan. bis jetzt von BG immer noch keinen Bescheid erhalten.Erhalte mittlerweile ALG 1 obwohl ungekündigt.Immer noch Opiate, HWS Einschränkung und kann Kopf nicht lg. halten.
Danke für Aufklärung

Nadenn
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Beitrag von Nadenn » 19.07.2013, 17:30

Hallo,

ich versuche es mal so:

Der Unfall hat sich noch während Ihrer Ursprungs-AU ereignet. Insofern handelt es sich bei den HWS-Beschwerden um eine hinzugetretene Krankheit und ist als solche bei der Höchstanspruchsdauer zu berücksichtigen. Das heißt, im Rahmen der Wiedererkrankung ist unter Berücksichtigung der vorhergehenden Anspruchstage die maximale Anspruchsdauer zu berechnen.

Was jedoch nicht mit in die Berechnung einfließen darf, sind die Tage, für die Sie einen Anspruch auf Verletztengeld hatten, da während dieser Zeit ein vollständiger Leistungsausschluss gegenüber der Kasse bestand (siehe hierzu § 11 Abs. 5 SGB V). Sofern also in dem Bescheid der erste Zeitraum (Ursprungs-AU und Unfall-AU) vollständig angerechnet worden ist, dann hat entweder die Kasse unzulässig die Zeit des Verletztengeldanspruchs angerechnet oder die BG hat rückwirkend ihre Leistungszuständigkeit vollständig verneint.

Sie müssten also den Bescheid der Kasse über die Höchstanspruchsdauer einmal genau prüfen und die Tage nachrechnen.

Schönes Wochenende.

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