Genau so war meine Frage zu verstehen. Danke, Poet.Poet hat geschrieben:@Czauderna: Ich denke für den TE sind alle Fragen beantwortet und KKA ging es darüberhinaus um Konsequenzen bei bestimmten Verhalten der Rubrik "Verbalangriffe." Hier hilft aus meiner Sicht die Dienstbeschwerde noch am meisten auch wenn wie immer die Gefahr besteht, dass der MA sich seine Version zurecht biegen wird und die Führungskraft die Mitarbeiter deckt. Dem Versicherten nützt in so einem Fall weder die Regelung zur Amtspflichtverletzung, noch das SGB, noch das Grundgesetz, die helfen ihm "nur" haftungsrechtlich. Zivilrechtlich kann man auch dagegen angehen, nur machen wir uns nichts vor, es endet doch für den Versicherten auch wie folgt: Aussage gegen Aussage.
Der Versicherte kann nur hoffen, dass seine Beschwerde an eine Führungskraft gerät, die auch das Verhalten der eigenen Mitarbeiter kritisch hinterfragt und nicht in Abhängigkeiten steckt, die genau das unmöglich machen. Die Chancen stehen meiner Meinung maximal 50:50.
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass weder Inkompetenz noch verbale Entgleisung eines KK MA (trotz höflicher Ansprache meinerseits) von der KK, trotz meiner schriftlichen Beschwerde, auch nur annähernd z.K. genommen wurde . Die internen Disziplinarregeln interessieren mich nicht, aber eine kurze Mitteilung, ja Entschuldigung, hätte mir gereicht.
Gruss
KKA