arbeitslos ohne Leistungsanspruch Fragebogen DAK
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 24.03.2013, 20:07
arbeitslos ohne Leistungsanspruch Fragebogen DAK
Liebe Forumsmitglieder,
seit Ende Mai erhalte ich kein ALG1 mehr.
Habe den Fragebogen der DAK ordnungsgemäß ausgefüllt ( weiterhin arbeitslos jetzt ohne Leistungsanspruch).
Jetzt erhalte ich einen weiteren Fragebogen und da stellt sich folgende Frage:
Ich muß im Moment aus meinen Ersparnissen leben - muß ich die Höhe meiner Ersparnisse angeben lt. Fragebogen?
Auf dieses Geld habe ich ja schon KK-Beiträge über das Gehalt abgeführt.
Überall lese ich, daß man für ca. 160,- € weiterversichert wird.....wonach wird denn der KK-Beitrag berechnet?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
LG
Ellen Bogen
seit Ende Mai erhalte ich kein ALG1 mehr.
Habe den Fragebogen der DAK ordnungsgemäß ausgefüllt ( weiterhin arbeitslos jetzt ohne Leistungsanspruch).
Jetzt erhalte ich einen weiteren Fragebogen und da stellt sich folgende Frage:
Ich muß im Moment aus meinen Ersparnissen leben - muß ich die Höhe meiner Ersparnisse angeben lt. Fragebogen?
Auf dieses Geld habe ich ja schon KK-Beiträge über das Gehalt abgeführt.
Überall lese ich, daß man für ca. 160,- € weiterversichert wird.....wonach wird denn der KK-Beitrag berechnet?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
LG
Ellen Bogen
Hallo,
die Höhe der Ersparnisse selbst ist für die Kasse uninteressant, lediglich die Kapitalerträge daraus unterliegen der Beitragspflicht. Für eine freiwillige Versicherung hat der Gesetzgeber in einem solchen Fall wie dem deinigen eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 898,33 € festgelegt, d.h. danach musst du auf jeden Fall Beiträge zahlen, auch dann wenn du weniger Einkünfte hast oder gar 0,00 € Einkommen hast weil du deine Ersparnisse aufbrauchst zum Lebensunterhalt - wie gesagt, und so kenne und meine ich es, die Höhe deiner Ersparnisse muss die Kasse in diesem Fall nicht wissen.
Gruss
Czauderna
die Höhe der Ersparnisse selbst ist für die Kasse uninteressant, lediglich die Kapitalerträge daraus unterliegen der Beitragspflicht. Für eine freiwillige Versicherung hat der Gesetzgeber in einem solchen Fall wie dem deinigen eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 898,33 € festgelegt, d.h. danach musst du auf jeden Fall Beiträge zahlen, auch dann wenn du weniger Einkünfte hast oder gar 0,00 € Einkommen hast weil du deine Ersparnisse aufbrauchst zum Lebensunterhalt - wie gesagt, und so kenne und meine ich es, die Höhe deiner Ersparnisse muss die Kasse in diesem Fall nicht wissen.
Gruss
Czauderna
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dak
niemals, diesen bogen ausfüllen, denn spaß hatte ich auch, die haben mich dann gleich zum höchstbeitrag eingestuft, ganz linke nummer.
als ich dann persönlich da war, sagte mir die tante eiskalt gucken sie doch was sie unterschreiben.
die haben mich nur gefragt was ich nach der weiterbildung mache, gesagt freelancer und gehe zur ksk, dak der letzte abzockhaufen
als ich dann persönlich da war, sagte mir die tante eiskalt gucken sie doch was sie unterschreiben.
die haben mich nur gefragt was ich nach der weiterbildung mache, gesagt freelancer und gehe zur ksk, dak der letzte abzockhaufen
re: ahnung
natürlich nicht, der witz is doch die schicken dir son wisch,wo nix aber aber auch gar nix über weiterversicherung bei der dak steht.
da steht wie die zukunft aussieht, bei mir war dat 2005, da hatte man solche informationen wie heute nich.
also immer ball flach halten, es kennt sich nicht jeder mit der materie aus
da steht wie die zukunft aussieht, bei mir war dat 2005, da hatte man solche informationen wie heute nich.
also immer ball flach halten, es kennt sich nicht jeder mit der materie aus
Re: re:
Hallo,herero hat geschrieben:abschicken ok,
aber nicht unterschreiben, ich sag nur meine erfahrung,nen kumpel von mir is sofa.
der meint is normal bei der dak
muss jeder wissen was er macht.
dann gib du doch mal nen tipp
dann ist dein "Kumpel" aber etwas auf dem Holzweg - normal ist das nämlich nicht und schon gar nicht da wo ich tätig bin.
Gruss
Czauderna