Hausfrauentarif
Moderator: Czauderna
Hausfrauentarif
Hallo!Ich habe jetzt gehört,das es einen sogenannten Hausfrauen Tarif bei den Krankenkassen gibt,wo der Beitrag bei ca.100€liegt.Stimmt das?Und welche Krankenkasse bietet diesen Tarif an.
Hier noch meine Daten für evt.Fragen:
-weiblich/30Jahre
-verheiratet(Mann privat Vers.)/1Kind
-zur Zeit in Elternzeit suche ab Februar eine Möglichkeit der Krankenversicherung(siehe Beitrag gestern)
Viele Grüße Silke
Hier noch meine Daten für evt.Fragen:
-weiblich/30Jahre
-verheiratet(Mann privat Vers.)/1Kind
-zur Zeit in Elternzeit suche ab Februar eine Möglichkeit der Krankenversicherung(siehe Beitrag gestern)
Viele Grüße Silke
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- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Silke,
"Hausfrauentarif" ist ein ungenauer, umgangssprachlicher Ausdruck für die Beitragseinstufung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in den Mindestbeitrag. Der Beitrag liegt 2013 bei 133,85 € im Monat (dazu kommt aber noch die Pflegeversicherung mit 18,42 €) und ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich.
Die Voraussetzungen dafür erfüllst du aber nicht, weil dein Ehemann privat versichert ist und sein Einkommen bei deiner Beitragseinstufung auch eine Rolle spielt. Das ist für dich daher keine Option.
Gruß
Swantje
"Hausfrauentarif" ist ein ungenauer, umgangssprachlicher Ausdruck für die Beitragseinstufung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in den Mindestbeitrag. Der Beitrag liegt 2013 bei 133,85 € im Monat (dazu kommt aber noch die Pflegeversicherung mit 18,42 €) und ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich.
Die Voraussetzungen dafür erfüllst du aber nicht, weil dein Ehemann privat versichert ist und sein Einkommen bei deiner Beitragseinstufung auch eine Rolle spielt. Das ist für dich daher keine Option.
Gruß
Swantje
"Hausfrauentarif" ist aber auch eine ungenaue umgangssprachliche Formulierung für die Einstufung von PKV Versicherten Ehe-/Lebenspartnern, die sich freiwillig in der GKV "weiter"versichern! Hier wird für die Beitragseinstufung des halbe Einkommen des Ehe-/Lebenspartners zugrunde gelegt, mindestens aber die von ihm genannten beiträge (im Jahr 2013 und zurzeit)!
Lebenspartner meint eine gleichgeschlchtliche Ehe im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und nicht das, was man auch Lebens"abschnitts"partner bezeichnet!
Lebenspartner meint eine gleichgeschlchtliche Ehe im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und nicht das, was man auch Lebens"abschnitts"partner bezeichnet!
Hausfrauentarif
Danke für die schnelle Antwort.Das ist ja wirklich gemein...Was machen wir denn jetzt?!Wenn ich keine Teilzeitstelle finden sollte bleibt mir nur der Gang zum Arbeitsamt damit ich meine Krankenversicherung nach der Elternzeit behalte.Irgendie unfair das es jungen Familie so schwer gemacht wird:-(.Jeder der Alg||bekommt hat Anspruch auf ne GKV.
Viele Grüße Silke
Viele Grüße Silke
Re: Hausfrauentarif
@Silke1: Die Lösung mit dem Arbeitsamt ist ja aber keine Dauerlösung und die meisten bekommen ALG I/II nicht, nur um ihren Krankenkassenschutz zu erhalten...Silke1 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.Das ist ja wirklich gemein...Was machen wir denn jetzt?!Wenn ich keine Teilzeitstelle finden sollte bleibt mir nur der Gang zum Arbeitsamt damit ich meine Krankenversicherung nach der Elternzeit behalte.Irgendie unfair das es jungen Familie so schwer gemacht wird:-(.Jeder der Alg||bekommt hat Anspruch auf ne GKV.
Viele Grüße Silke
http://www.krankenkassenforum.de/er-pri ... t7299.html
Silke1 hat geschrieben:Feuerwehrbeamter
Hallo,
der Mindestbeitrag bemisst sich nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von
898,33 € - niedriger geht es nicht. Bei deinem Status wird die Hälfte des Bruttoeinkommens deines Ehegatten angerechnet, wobei es noch einen Freibetrag für euer Kind zu berücksichtigen gilt - kommt eben nun darauf an wie hoch das Einkommen deines Ehegatten ist - vielleicht wird es dann mit dem Beitrag nicht ganz so schlimm und wenn man dann noch berücksichtigt, dass euer Kind bei dir kostenlos familienversichert ist und die Beiträge auch bei der Einkommensteuerberechnung eine Rolle spielen, dann kann man von "im Stich lassen" nicht mehr unbedingt sprechen. Eine Versicherung zum 0,00 E Tarif für zwei Personen gibt es eben nicht.
Gruss
Czauderna
der Mindestbeitrag bemisst sich nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von
898,33 € - niedriger geht es nicht. Bei deinem Status wird die Hälfte des Bruttoeinkommens deines Ehegatten angerechnet, wobei es noch einen Freibetrag für euer Kind zu berücksichtigen gilt - kommt eben nun darauf an wie hoch das Einkommen deines Ehegatten ist - vielleicht wird es dann mit dem Beitrag nicht ganz so schlimm und wenn man dann noch berücksichtigt, dass euer Kind bei dir kostenlos familienversichert ist und die Beiträge auch bei der Einkommensteuerberechnung eine Rolle spielen, dann kann man von "im Stich lassen" nicht mehr unbedingt sprechen. Eine Versicherung zum 0,00 E Tarif für zwei Personen gibt es eben nicht.
Gruss
Czauderna