Hallo
Kann jemand einen Tipp geben wie sich die Krankenkassensituation in aktuellem Fall verhält?
1. Ich bekomme 1 Jahr Elterngeld auf 2 Jahre ausgezahlt
2. Zum Ende des ersten Jahres läuft mein Arbeitsvertrag aus.
3. Um mich nun beitragsfrei zu versichern benötigt die Krankenkasse eine Elternzeitbestätigung. Diese kann aber nicht ausgestellt werden, da man nur in Elternzeit ist während man angetellt ist.
Wie ist nun die Situation ? Wäre dann wohl die Famillienversicherung oder ? Und was ist mit dem Elterngeld das man im 2. Jahr noch ausgezahlt bekommt ? zählt das zu "monatliche Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts" ?
Und wenn das Elterngeld über 400€ liegt muss dann einen Krankenkassenbeitrag gezahlt werden?
2 Jahre Elternzeit aber kein Anstellung im 2. Jahr
Moderator: Czauderna
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§ 192 SGB V
Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange [...] nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen [...] wird.
Gruß
Swantje
Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange [...] nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen [...] wird.
Gruß
Swantje
1. Ja Sie benötigt die Bescheingung des Arbeitgebers über dei elternzeit.Haggy hat geschrieben:danke für die info
gibts da irghendwo einen link ? Die Frau bei der AOK hatte leider wenig bis keine ahnung (was sei auch zugab...)
Sie meinte sie bräuchte eine ElternZeit bestätigung
2. Sie braucht den Bewilligungsbescheid über das Elterngeld von der Elterngeldstelle.
Den Rest hat swantje ja schon erklärt.
Schönen Morgen
jochen