Familienversicherung und freiwillige Mitgliedschaft
Moderator: Czauderna
@Janina: broemmel hat das korrekt beschrieben, Du musst mit Deiner Kasse reden, denn bist hauptberuflich selbstständig tätig und da zählt das Gesamteinkommen des Selbstständigen. Eventuell drückt die Kasse ein Auge zu. Rechtsanspruch darauf sehe ich jedoch persönlich keinen.
Die Kasse stuft Dich ja auch erst für die Zukunft mit Beiträgen ein und nicht rückwirkend, es dürfte ja sicher ohnehin Dein Ziel sein, stetig mehr als 345€ zu verdienen... und dann steht die Frage nicht mehr.
Die Kasse stuft Dich ja auch erst für die Zukunft mit Beiträgen ein und nicht rückwirkend, es dürfte ja sicher ohnehin Dein Ziel sein, stetig mehr als 345€ zu verdienen... und dann steht die Frage nicht mehr.
Ich hatte mit de KKasse schon gesprochen.Klar will ich auch in Zukunft mehr verdienen, weiß aber nicht ob das gehen wird. Erstens habe ich zwei Kinder um die ich mich auch kümmern muss ,Mann ,Hund und Haushalt und zweitens auch gesundheitlich geht es nicht immer so gut .Im Moment bin ich froh dass ich die 15 Stunden in der Woche schaffe....
Das kann nicht zutreffen. Der § 13 SGB VII ist auf Hilfeleistende bei einem Arbeitsunfall ausgelegt. (Eine Besonderheit ist, dass auch Sachschäden zu ersetzen sind, wenn es sich um einen anzuerkennenden Unfall als sog. Hilfeleistender handelt (vgl. § 13 SGB VII)Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich sehe das Ganze als "Sachschadensersatz" gem. § 13 SGB VII., und danach darf keine Anrechnung im Rahmen der Familienversicherung als Einkommen vorgenommen werden.
Gruss
Czauderna
Das liegt hier wohl nicht vor. Die Beträge müssen steuerlich in das Jahr gebucht werden in dem sie fliessen. Das gilt für die Einnahmen wie für die Ausgaben.
In dem einen Jahr fällt eine Stuernachzahlung an. Im Folgejahr entstehen erhöhte Betriebsausgaben (Kosten für Einrichtung, Waren, Umzug usw.) Die Kosten wirken sich in dem Jahr aus in dem sie anfallen.
Das mindert im übrigen dann auch das zu verstuernde Einkommen bei der gemeinsamen Veranlagung. Wenn also Minuseinkünfte vorhanden sind wirkt sich das auch auf die Steuern bei Deinem Ehemann aus.
Die Entschädigung wird auch als Betriebseinnahme gebucht. Die Ausgaben für die Versicherung wurden doch in den Vorjahren als Betriebsausgabe gebucht. Da gilt dann gleiches Recht für alle Ein- und Ausgaben.
Selbstverständlich hoffen wir das es sich nicht um ein "mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" handelt das der Laden in regelmässigen Abständen abbrennt.
Dennoch ist es eine Einnahme aus der selbständigen Tätigkeit. Und die Einnahmen darauf sind regelmässig, denn die selbständige Tätigkeit wird ja schon regelmässig ausgeübt.
Eine Möglichkeit wäre wohl, wenn die Selbständige Tätigkeit nach dem Unglück abgemeldet worden wäre und nach dem Neuaufbau wieder neu angemeldet wurde.
...dann hätten aber die Kosten für Wiederaufbau, Ausfälle usw. nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können.broemmel hat geschrieben:Eine Möglichkeit wäre wohl, wenn die Selbständige Tätigkeit nach dem Unglück abgemeldet worden wäre und nach dem Neuaufbau wieder neu angemeldet wurde.
Ist Dir aufgefallen, dass ich Deinen Gedankengang gelobt habe?
Ich bitte um entsprechende Würdigung!
Ein zartes und bescheidenes "Ich liebe Dich, Poet!" würde mir reichen.
Und ich hoffe inständig, dass Du eine hübsche Frau bist!
Sorry, offtopic!
Da gibts dann wohl die berühmten Gestaltungsmöglichkeiten der Steuerberater oder Vergleich der anfallenden Beiträge zur freiwilligen Versicherung mit den entgangenen Steuerminderungen...dann hätten aber die Kosten für Wiederaufbau, Ausfälle usw. nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können.
Dein Lob ging im übrigen runter wie ein mit Öl bestrichenes Stück Butter
Das "Ich liebe Dich, Poet" wirst Du nicht hören, da hätte meine Frau wohl was gegen.
Ich sage von mir das ich alt und schön bin. Andere sagen das ich ganz schön alt binUnd ich hoffe inständig, dass Du eine hübsche Frau bist!
Ich hoffe Du bist nicht zu sehr enttäuscht, als Ausgleich kommst Du die nächsten 3 Tage in meinem Gutenachtgebet vor