Nutzung IRINA nach Reha
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Nutzung IRINA nach Reha
Hallo
ich habe eine Frage für eine Bekannte die im Moment in Reha ist, die von der mhplus Betriebskrankenkasse genehmigt wurde.
Kann/darf sie nach der Reha das IRINA Programm beantragen lassen von der Rehaklinik und es im Bottwartal ausführen.
Sie ist Rentnerin, oder steht das "nur" Leuten zu die noch im Arbeitsprozess stehen zu
Freundliche Grüße
Urmel
ich habe eine Frage für eine Bekannte die im Moment in Reha ist, die von der mhplus Betriebskrankenkasse genehmigt wurde.
Kann/darf sie nach der Reha das IRINA Programm beantragen lassen von der Rehaklinik und es im Bottwartal ausführen.
Sie ist Rentnerin, oder steht das "nur" Leuten zu die noch im Arbeitsprozess stehen zu
Freundliche Grüße
Urmel
RENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversiche
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)
IRENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Ärzteteam zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden.
http://www.carolabad.de/config/media/fi ... atient.pdf
und noch im Erwerbsleben stehen und keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse erhalten haben
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__4.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__6.html
Leistungsträger ist die GKV im Rahmen von § 40 SGB V >
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/40.html > daraus ergibt sich meiner Ansicht nach, das grundsätzlich keine Teilnahme an Leistungen des DRV Bund möglich ist > unzuständiger Leistungsträger.
Im Rahmen der GKV wäre dies denn ein DMP Programm
mhplus-krankenkasse.de/dmp_bericht0.html
Lesen denken antworten und sich auskennen
Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)
IRENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Ärzteteam zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden.
http://www.carolabad.de/config/media/fi ... atient.pdf
und noch im Erwerbsleben stehen und keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse erhalten haben
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__4.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__6.html
Leistungsträger ist die GKV im Rahmen von § 40 SGB V >
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/40.html > daraus ergibt sich meiner Ansicht nach, das grundsätzlich keine Teilnahme an Leistungen des DRV Bund möglich ist > unzuständiger Leistungsträger.
Im Rahmen der GKV wäre dies denn ein DMP Programm
mhplus-krankenkasse.de/dmp_bericht0.html
Lesen denken antworten und sich auskennen
Danke für die Antwort.
Es gibt aber auch Leute die noch im Berufsleben stehen und von der Krankenkasse eine Reha genehmigt bekommen, haben dieses auch Anspruch auf IRENEA Nachsorgeprogramm?
Gibt es für die Leute die nicht mehr im Berufsleben stehen, (z.B Renter ) eine Alternative nach der Reha. (wie IRENA)
LG
Urmelchen
Es gibt aber auch Leute die noch im Berufsleben stehen und von der Krankenkasse eine Reha genehmigt bekommen, haben dieses auch Anspruch auf IRENEA Nachsorgeprogramm?
Gibt es für die Leute die nicht mehr im Berufsleben stehen, (z.B Renter ) eine Alternative nach der Reha. (wie IRENA)
LG
Urmelchen
Leistungen RV Träger
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _SGB6_11G1
entscheidend ist hier § 11 Abs. 2 SGB VI, ob die versicherungsrechtlichen Vorrausetzungen vorliegen.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _SGB6_15G1
Vom Grundsatz her git die denn imer zu prüfen welcher Träger für die Maßnahme zuständig ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__6.html
Es gilt denn also zu prüfen:
Krankenkasse
Rentenversicherungsträger
Unfallversicherungsträger
Versorgungsbehörde.
Das hängt denn jeweils mit der Krankheit, den Gründen der Krankheit usw zusammen.
Für den Bereich der Krankenkasse gibt es denn die DMP Programme z.B.
entscheidend ist hier § 11 Abs. 2 SGB VI, ob die versicherungsrechtlichen Vorrausetzungen vorliegen.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _SGB6_15G1
Vom Grundsatz her git die denn imer zu prüfen welcher Träger für die Maßnahme zuständig ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__6.html
Es gilt denn also zu prüfen:
Krankenkasse
Rentenversicherungsträger
Unfallversicherungsträger
Versorgungsbehörde.
Das hängt denn jeweils mit der Krankheit, den Gründen der Krankheit usw zusammen.
Für den Bereich der Krankenkasse gibt es denn die DMP Programme z.B.