In 3 Monaten werde ich 55 , nach 5 Monaten GKV-Plicht ...

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Arnold
Beiträge: 10
Registriert: 13.09.2012, 14:54

In 3 Monaten werde ich 55 , nach 5 Monaten GKV-Plicht ...

Beitrag von Arnold » 13.09.2012, 15:36

Sehr geehrte Damen , sehr geehrte Herren,
ich blicke zurück auf ein buntgewürfeltes Berufsleben im "Fernsehgeschäft".
Die letzten 8 Jahre habe ich selbständig mit einem Partner als Elektrikermeister/Beleuchter projektbezogen gearbeitet. Nahezu wöchentlich wechselnde Auftraggeber.( Ohne Beanstandung bei "AOK-Prüfungen").
In dieser Zeit war ich privat krankenversichert.
Nun ist mein Partner vor einem Jahr verstorben, alleine führe ich das Geschäft so nicht mehr weiter...
Seit einem knappen 1/2 Jahr arbeite ich als unselbständig Beschäftigter bei einem Studioanbieter. Voll sozialversichert.
Nun werde ich in 3 Monaten 55 .
Ich frage mich was passiert, wenn ich danach den Arbeitgeber wechsele ( Hohe Fluktuation ist dort üblich ). Dadurch würde meine "Pflichtbeschäftigung" unterbrochen.
Bin ich anschließend als "55+" nicht mehr GKV-fähig ?
Was für Möglichkeiten gibt es, solche Wechsel versichert zu überbrücken ?
Danke für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit

freiwillig
Beiträge: 280
Registriert: 28.03.2007, 13:35

Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft

Beitrag von freiwillig » 13.09.2012, 17:38

Sie sind im Alter von 54 Jahren pflichtversichert worden.
In Ihrem Beschäftigungsverhältnis überschreiten Sie die Altersgrenze von 55 Jahren.
Wenn Sie dieses Beschäftigungsverhältnis beenden, haben Sie Anspruch darauf, als freiwilliges Mitglied versichert zu werden, wenn sie unmittelbar vorher länger als 12 Monate pflichtversichert waren.
Andere Bedingungen treffen in Ihrem Fall nicht zu.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 15.09.2012, 19:32

Nun ja, aber was macht der Poster, wenn sein derzeitiges Arbeitsverhältnis vor Ablauf der 12 Monatsfrist für die freiw. Kv. beendet wird?

Dann muss der Poster erst einmal zurück in priv. Kv. aufgrund der bestehenden Wiederaufnahmeverpflichtung. Aber auch hier kann man eine Aalnummer veranstalten und geschickt nach dem Wortlaut des Gesetzes trixen.

Okay, wenn er nicht trixt, dann muss er leider zunächst zurück in die PKV und ist vielleicht nicht glücklich hierüber.

Dann auf einmal nimmt der Poster eine neue Arbeitsstelle als über 55 jähriger auf. Jetzt auf einmal kommt die Zugangsbeschränkung ( ü 55).

Mache Dir keine Sorgen. Wenn Du demnächst gekündigt wirst (vor Ablauf der Frist für eine freiw. Kv.) dann musst Du erst einmal ggf. wieder zurück in die PKV.

Aber wenn Du dann wieder eine neue Arbeit aufnimmst, kommst Du immer wieder durch diese Arbeit zurück in die GKV, wenn die letzte Tätigkeit mit einer GKV noch keine 5 Jahre zurückliegt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Du in der Zwischenzeit mehr als 5 Jahre nicht arbeitest, ist doch eher gering, oder!?

Allerdings kann ich Dir jetzt schon sagen, dass viele Kassen bei den ü 55 ne Putenpelle bzw. Elefantenpickel bekommen. Die meisten Fälle werden leider abgelehnt, allerdings ohne ein rechtliches Fundament.

Jenes ist natürlich nur meine bescheidene Erfahrung, mehr nicht.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.09.2012, 08:59

Rossi hat geschrieben:Nun ja, aber was macht der Poster, wenn sein derzeitiges Arbeitsverhältnis vor Ablauf der 12 Monatsfrist für die freiw. Kv. beendet wird?

Dann muss der Poster erst einmal zurück in priv. Kv. aufgrund der bestehenden Wiederaufnahmeverpflichtung. Aber auch hier kann man eine Aalnummer veranstalten und geschickt nach dem Wortlaut des Gesetzes trixen.

Okay, wenn er nicht trixt, dann muss er leider zunächst zurück in die PKV und ist vielleicht nicht glücklich hierüber.

Dann auf einmal nimmt der Poster eine neue Arbeitsstelle als über 55 jähriger auf. Jetzt auf einmal kommt die Zugangsbeschränkung ( ü 55).

Mache Dir keine Sorgen. Wenn Du demnächst gekündigt wirst (vor Ablauf der Frist für eine freiw. Kv.) dann musst Du erst einmal ggf. wieder zurück in die PKV.

Aber wenn Du dann wieder eine neue Arbeit aufnimmst, kommst Du immer wieder durch diese Arbeit zurück in die GKV, wenn die letzte Tätigkeit mit einer GKV noch keine 5 Jahre zurückliegt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Du in der Zwischenzeit mehr als 5 Jahre nicht arbeitest, ist doch eher gering, oder!?

Allerdings kann ich Dir jetzt schon sagen, dass viele Kassen bei den ü 55 ne Putenpelle bzw. Elefantenpickel bekommen. Die meisten Fälle werden leider abgelehnt, allerdings ohne ein rechtliches Fundament.

Jenes ist natürlich nur meine bescheidene Erfahrung, mehr nicht.
Und auch hier wieder die Frage - was soll dieses Kassen-Bashing ohne dass es zu dem von dir vermuteten Disput gekommen ist? Hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht, dass bei dir nur die Streitfälle auftauchen und 99 % aller Fälle einfach so durchlaufen?

Arnold
Beiträge: 10
Registriert: 13.09.2012, 14:54

Vielen Dank

Beitrag von Arnold » 16.09.2012, 23:58

Vielen Dank an "Freiwillig" , "Rossi" und "Gerne Krankenversichert"
Selbstverständlich ist es nicht, sich mit den Existenzfragen eines Fremden zu belasten. Ich weiss dies zu schätzen.

Die Antworten habe ich so verstanden:

1.
Wenn ich vor dem 55sten eine pflichtversicherte Tätigkeit antrete und diese über 12 Monate andauert, dann kann ich mich anschließend freiwillig versichern, auch wenn ich über die 55-er Grenze gerutscht bin.
( Bei Nicht-Beschäftigung freiwillig , bei folgender Beschäftigung sogar Pflicht )

2.
Wenn ich vor dem 55sten eine pflichtversicherte Tätigkeit antrete, aber die 12 Monate nicht zusammenbekomme, während die Tätigkeit nach dem 55sten endet, dann muss ich mich bei Nicht-Beschäftigung PKV versichern.
Setze ich dann aber zeitnah meine Tätigkeit fort, steht der Weg in die GKV wieder offen ( sogar als Pflichtversicherung ?)

Habe ich soweit alles durcheinandergebracht ? Vielen Dank für Hinweise

Swantje B.
Beiträge: 400
Registriert: 14.02.2011, 20:27

Beitrag von Swantje B. » 17.09.2012, 00:32

@Arnold: alles richtig.

Arnold
Beiträge: 10
Registriert: 13.09.2012, 14:54

Auffangversicherung

Beitrag von Arnold » 13.06.2013, 12:19

Nachdem Sie mir hier schon einmal geholfen haben, möchte ich Sie noch einmal um Rat bitten.
Wie im alten Eingangsposting beschrieben, habe ich nun tatsächlich während einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung das 55. Lebenjahr "vollendet".

Leider hat sich jetzt auch die Befürchtung bewahrheitet, dass der Betrieb für mich keine aktuelle Verwendung mehr hat. Die Beschäftigung dauerte damit nur knapp 11 Monate.

Wie Sie mir damals geduldig dargelegt haben, ist eine solche Versicherungszeit zu kurz, um eine anschließende freiwillige Mitgliedschaft zu ermöglichen.

Die Lösung, die Sie mir damals aufgezeigt haben, bestand darin, große Zeitlücken bis zur jeweils nächsten Beschäftigung mit einer privaten Krankenversicherung zu überbrücken.

Nun habe ich von einer Art "Auffangversicherung" für zuletzt gesetzlich Krankenversicherte erfahren. Hier bitte ich Sie um Rat:

Ist es tatsächlich so, dass ich auch nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 (?) weiterversichert werden kann ?
Altersbedingt "versicherungsfrei" bin ich ja offenbar nicht, da ich aufgrund der jetzt endenden Vorbeschäftigung auch künftig noch gesetzlich krankenversichert arbeiten kann ( wenn ich das richtig verstanden habe).

Vielen Dank

Antworten