Krankengeld ausgesteuert --> Schweigepflicht AA
Moderator: Czauderna
Krankengeld ausgesteuert --> Schweigepflicht AA
Hi Zusammen,
bin zu dem heutigen Tag ausgesteuert worden und war vorhin beim Arbeitsamt.
Man sagte mir das ich schnellst möglich die Schweigepflicht
entbinden soll. Da ich ansonsten zum Ärtzlichen Dienst muss.
Nun was ist ratsam? Soll ich die unterschreiben oder es bleiben lassen?
Irgendwo im Netz habe ich gelesen das man das tunlichst vermeiden sollte.
Am 24. habe ich einen Termin bei der Rentenversicherung um einen Antrag zur EU Rente zu stellen.
Vielen Dank
bin zu dem heutigen Tag ausgesteuert worden und war vorhin beim Arbeitsamt.
Man sagte mir das ich schnellst möglich die Schweigepflicht
entbinden soll. Da ich ansonsten zum Ärtzlichen Dienst muss.
Nun was ist ratsam? Soll ich die unterschreiben oder es bleiben lassen?
Irgendwo im Netz habe ich gelesen das man das tunlichst vermeiden sollte.
Am 24. habe ich einen Termin bei der Rentenversicherung um einen Antrag zur EU Rente zu stellen.
Vielen Dank
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo,
es gibt nach der KG-Aussteuerung 2 mögliche Arten von ALG:
1.) das "Normale". Man wird als arbeitssuchend gewertet. Im Falle einer bereits bestehenden Erkrankung kann das ggf. bezogen auf das Restleistungsvermögen erfolgen. Man sucht Dir also einen Job, den Du trotz Erkrankung verrichten kannst.
2.) Ein besonderes ALG gibt es für Personen, die weder arbeitslos sind noch vermittelbar. Wenn nämlich krankheitsbedingt eine Leistungsminderung (so nennt sich die Arbeitsunfähigkeit quasi bei Denen) von voraussichtlich mind. 6 Monaten besteht, steht ALG zu.
Um dies alles nun aber zu prüfen, braucht die Arbeitsagentur ärztl. Unterlagen. Desh. die Schweigepflichtsentbindung. Ob Du das möchtest, musst Du selbst entscheiden.
Gruß
Sportsfreund
es gibt nach der KG-Aussteuerung 2 mögliche Arten von ALG:
1.) das "Normale". Man wird als arbeitssuchend gewertet. Im Falle einer bereits bestehenden Erkrankung kann das ggf. bezogen auf das Restleistungsvermögen erfolgen. Man sucht Dir also einen Job, den Du trotz Erkrankung verrichten kannst.
2.) Ein besonderes ALG gibt es für Personen, die weder arbeitslos sind noch vermittelbar. Wenn nämlich krankheitsbedingt eine Leistungsminderung (so nennt sich die Arbeitsunfähigkeit quasi bei Denen) von voraussichtlich mind. 6 Monaten besteht, steht ALG zu.
Um dies alles nun aber zu prüfen, braucht die Arbeitsagentur ärztl. Unterlagen. Desh. die Schweigepflichtsentbindung. Ob Du das möchtest, musst Du selbst entscheiden.
Gruß
Sportsfreund
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- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo Ratlos,
melde dich mal im Krank-ohne-Rente Forum an. Da bekommst du kompetente Antworten zum Thema Erwerbsminderung / Rentenantrag usw..
Und hier im Forum bitte nicht missverstehen:
Die bisherigen Antworten waren kompetent und richtig.
Wenn du die Schweigepflichtentbindung unterschreibst, dann wird häufig nach Aktenlage entschieden.
Wenn dein Fall "klar" ist, im Sinne von "Krankheit und deren Auswirkungen so einschränkend, dass vorraussichtlich eine Erwerbsminderung vorliegt", dann kannst du die Schweigepflichtentbindung auch unterschreiben.
ALG dient dann zur Überbrückung bis die Rentenversicherung auf "Rente" entschieden hat (Nahtlosigkeit), das sollte eigentlich nicht länger als 9 Monate sein. Aber die RV zahlt auch nicht wirklich gerne und das Verfahren kann auch Jahre dauern.
Daher kann es auch durchaus böse Überraschungen geben.
Hast du schon eine REHA gemacht?
Bist du arbeitslos?
Oder ruht dein Beschäftigungsverhältnis?
Grundregel beim AA: Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst. Prüfe und wäge ab und:
Geh da nicht alleine hin!!!! Nimm immer eine Beistand mit!
@Sportsfreund
sorry, aber das AA sucht dir leider keinen Job, dass muss man schon selber machen, indem man eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschreiben soll, die einen dann dazu verpflichtet, 10 Bewerbungen usw. zu schreiben (pro Monat) ...initiativ (blind), indem man das Telefonbuch durchsucht, auf Stellenangebote in der Zeitung reagiert, usw.
Und ob man noch einen gültigen Arbeitsvertrag hat und oder krank ist, interessiert die einen "feuchten Dreck."
(meine derzeitigen Erfahrungen mit dem AA und ALG I nach Aussteuerung)
Gruß
ReallyAngry
melde dich mal im Krank-ohne-Rente Forum an. Da bekommst du kompetente Antworten zum Thema Erwerbsminderung / Rentenantrag usw..
Und hier im Forum bitte nicht missverstehen:
Die bisherigen Antworten waren kompetent und richtig.
Wenn du die Schweigepflichtentbindung unterschreibst, dann wird häufig nach Aktenlage entschieden.
Wenn dein Fall "klar" ist, im Sinne von "Krankheit und deren Auswirkungen so einschränkend, dass vorraussichtlich eine Erwerbsminderung vorliegt", dann kannst du die Schweigepflichtentbindung auch unterschreiben.
ALG dient dann zur Überbrückung bis die Rentenversicherung auf "Rente" entschieden hat (Nahtlosigkeit), das sollte eigentlich nicht länger als 9 Monate sein. Aber die RV zahlt auch nicht wirklich gerne und das Verfahren kann auch Jahre dauern.
Daher kann es auch durchaus böse Überraschungen geben.
Hast du schon eine REHA gemacht?
Bist du arbeitslos?
Oder ruht dein Beschäftigungsverhältnis?
Grundregel beim AA: Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst. Prüfe und wäge ab und:
Geh da nicht alleine hin!!!! Nimm immer eine Beistand mit!
@Sportsfreund
sorry, aber das AA sucht dir leider keinen Job, dass muss man schon selber machen, indem man eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschreiben soll, die einen dann dazu verpflichtet, 10 Bewerbungen usw. zu schreiben (pro Monat) ...initiativ (blind), indem man das Telefonbuch durchsucht, auf Stellenangebote in der Zeitung reagiert, usw.
Und ob man noch einen gültigen Arbeitsvertrag hat und oder krank ist, interessiert die einen "feuchten Dreck."
(meine derzeitigen Erfahrungen mit dem AA und ALG I nach Aussteuerung)
Gruß
ReallyAngry
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo Ratlos,
Einspruch einlegen gegen Bescheide der Sozialversicherungträger kann man immer.
Was alles genau passiert, nachdem jemand ausgesteuert wurde, weiß ich gar nicht genau. Was ich weiß sind die beiden möglichen Voraussetzungen nach denen es einen ALG-Anspruch geben kann. Das habe ich oben erläutert. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Insofern ist die Empfehlung für das andere Forum vielleicht gar nicht verkehrt. Aber vielleicht weiß auch hier im Forum jemand mehr.
Gruß und viel Erfolg
Sportsfreund
Einspruch einlegen gegen Bescheide der Sozialversicherungträger kann man immer.
Was alles genau passiert, nachdem jemand ausgesteuert wurde, weiß ich gar nicht genau. Was ich weiß sind die beiden möglichen Voraussetzungen nach denen es einen ALG-Anspruch geben kann. Das habe ich oben erläutert. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Insofern ist die Empfehlung für das andere Forum vielleicht gar nicht verkehrt. Aber vielleicht weiß auch hier im Forum jemand mehr.
Gruß und viel Erfolg
Sportsfreund