Krankengeld
Moderator: Czauderna
Krankengeld
Hallo und guten Tag allen Forennutzern,
ich bin neu hier und habe Fragen, von denen ich hoffe, dass mir jemand diese beantworten kann.
Wäre jedenfalls hilfreich für mich.
Nun habe ich auch ein Problem, ich darf nur noch 5 Tage auf meine Herzkrankheit krankfeiern dann
sind die 78 Wochen voll laut Aussage der AOK Dezember 2012. Ich bin seit Februar 2013 wieder
krankgeschrieben auf den Magen und bin noch bis 16.06.2013 deswegen krank. Am 20.05.13 wurde
ich wieder ins Krankenhaus eingeliefert wegen mein Herz weil ich zusammen gebrochen bin und es
wurde ein großer Herzkatheter gemacht der in Ordnung war. Aber man hat festgestellt das mein
Herz zu wenig Sauerstoff hergibt und ich schnell aus der Puste bin entlassen aus dem Krankenhaus
am 28.05.2013.
Meine Frage dürfen die jetzt die Zeit wo ich im Krankenhaus wegen mein Herz war dazuzählen
obwohl ich wegen den Magen im Moment am Krankfeiern bin, denn sonst wäre ich ja Ausgesteuert.
MfG.
Ingo
ich bin neu hier und habe Fragen, von denen ich hoffe, dass mir jemand diese beantworten kann.
Wäre jedenfalls hilfreich für mich.
Nun habe ich auch ein Problem, ich darf nur noch 5 Tage auf meine Herzkrankheit krankfeiern dann
sind die 78 Wochen voll laut Aussage der AOK Dezember 2012. Ich bin seit Februar 2013 wieder
krankgeschrieben auf den Magen und bin noch bis 16.06.2013 deswegen krank. Am 20.05.13 wurde
ich wieder ins Krankenhaus eingeliefert wegen mein Herz weil ich zusammen gebrochen bin und es
wurde ein großer Herzkatheter gemacht der in Ordnung war. Aber man hat festgestellt das mein
Herz zu wenig Sauerstoff hergibt und ich schnell aus der Puste bin entlassen aus dem Krankenhaus
am 28.05.2013.
Meine Frage dürfen die jetzt die Zeit wo ich im Krankenhaus wegen mein Herz war dazuzählen
obwohl ich wegen den Magen im Moment am Krankfeiern bin, denn sonst wäre ich ja Ausgesteuert.
MfG.
Ingo
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159569&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv#gld2.3. Blockfristenberechnung bei einer hinzugetretenen Krankheit
Um eine "hinzugetretene Krankheit" handelt es sich, wenn und solange eine Krankheit besteht, die während des Vorliegens von Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Krankheit eingetreten ist. Durch den Hinzutritt einer Krankheit wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen der zuerst eingetretenen Krankheit kann nämlich eine weitere Krankheit zunächst keine Arbeitsunfähigkeit verursachen und diesbezügliche Rechtswirkungen entfalten. Für die hinzugetretene Krankheit wird - sofern für diese Krankheit in der Vergangenheit noch keine eigene Blockfrist ausgelöst wurde - eine Blockfrist von dem Zeitpunkt an gebildet, von dem an die hinzugetretene Krankheit alleine Arbeitsunfähigkeit verursacht. Wurde für die hinzugetretene Krankheit bereits früher eine Blockfrist ausgelöst, so bleibt diese maßgebend.
Beispiel:
Sachverhalt:
Arbeitsunfähigkeit wegen eines Herzleidens:
27.05.2011 bis 31.07.2011.
Ein Magenleiden tritt am 15.07.2011 mit Arbeitsunfähigkeit bis 31.08.2011 hinzu.
Beurteilung:
Blockfrist Herzleiden:
27.05.2011 bis 26.05.2014;
Blockfrist Magenleiden:
01.08.2011 bis 31.07.2014.
Taja meiner Meinung nach ist das ein Hinzutritt einer Krankheit bei einem bereits bestehenden Krankengeldbezug. Meines Erachtens löst dies keine weiteren Anspruch auf Krankengeld aus. Meiner Ansicht nach. Aber vielleicht weiss ein Kollege/in hier einen besseren Rat.
Hallo,
ich habe seit Februar 2013 einen Rentenantrag am Laufen und noch im ungekündigten
Arbeitsverhältnis wo ich am 13.6.13 zu den 2 Gutachtern hin muss.
Mit der Blockfrist wegen Herzleiden habe ich noch 5 Tage bis zur Aussteuerung aber ich
Feier ja auf den Magen krank und brauchte für Herzkrankheit keine AU.
Es läuft ja im Moment die Blockfrist wegen Magen leiden, also dürfen die Krankenkasse das
Mit dem Herz nicht jetzt anrechnen oder?
MfG.
Ingo
ich habe seit Februar 2013 einen Rentenantrag am Laufen und noch im ungekündigten
Arbeitsverhältnis wo ich am 13.6.13 zu den 2 Gutachtern hin muss.
Mit der Blockfrist wegen Herzleiden habe ich noch 5 Tage bis zur Aussteuerung aber ich
Feier ja auf den Magen krank und brauchte für Herzkrankheit keine AU.
Es läuft ja im Moment die Blockfrist wegen Magen leiden, also dürfen die Krankenkasse das
Mit dem Herz nicht jetzt anrechnen oder?
MfG.
Ingo
http://www.finkenbusch.de/?p=1626
Nochmal sofern die Kasse die blockfrist richtig berechnet hat, endet denn dein Krankengeldbezug. entweder du stellst einen antrag auf Arbeitslsoengeld I, § 125 sGB II, ALG I anstatt Krankengeld, du stelslt eine Antrag auf Arbeitslsoengeld II, jetzt kommt die entscheidene Frage wie ist ggf deine Ehefrau versichert?Hinzutritt einer weiteren Krankheit
Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Aus den genannten Regelungen ergibt sich, dass der Grundsatz der unbeschränkten Krankengeldgewährung für die praktisch wichtigsten Fälle (die Arbeitsunfähigkeit beruht auf derselben Krankheit bzw. auf einer während der Arbeitsunfähigkeit hinzugetretenen weiteren Krankheit) auf 78 Wochen beschränkt ist.
Dabei wird zwischen der ersten Krankheit und der hinzugetretenen weiteren Krankheit rechtlich grundsätzlich kein Unterschied gemacht. Die schon bestehende Krankheit (dieselbe Krankheit) und die hinzugetretene Krankheit bilden eine Einheit, ohne dass es darauf ankommt, ob die hinzugetretene allein oder nur zusammen mit der ersten Krankheit Arbeitsunfähigkeit herbeiführt. Die weitere Krankheit verlängert nicht die Leistungsdauer. Sie setzt auch nicht, wie eine nach Beendigung der vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit eingetretene neue Krankheit mit erneuter Arbeitsunfähigkeit, einen neuen 3-Jahres-Zeitraum in Gang.
Die hinzugetreten Erkrankung teilt das Schicksal der Ursprungserkrankung, wenn die weitere Krankheit noch während des Bestehens der Arbeitsunfähigkeit infolge der ersten Krankheit aufgetreten ist.
Allerdings kann eine hinzugetretene Krankheit für spätere Bezugszeiten in einem neuen 3-Jahres-Zeitraum bedeutsam sein, wenn sie dann für sich allein die Arbeitsunfähigkeit bedingt bzw. nach dem Wegfall der ersten Krankheit die alleinige Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist.
Nochmal laß dir eine Übersicht über die AU Zeiten udn Blockfristen geben.
Herzinfarkt ist Herzinfarkt wenn die Krankheit wegen der Magenerkrankung hinzutritt bist mit dem Ende der Blockfrist aus der Magengeschichte aus dem Krankengeldbezug raus.
Du müßtet denn mal aufdröseln wann wie lange du jeweils Krankengeld bekommen hast für welche Erkranukng. Im Moment sieht es für mich so aus als wenn du keinen Anspruch mehr hast.
Herzinfarkt ist Herzinfarkt wenn die Krankheit wegen der Magenerkrankung hinzutritt bist mit dem Ende der Blockfrist aus der Magengeschichte aus dem Krankengeldbezug raus.
Du müßtet denn mal aufdröseln wann wie lange du jeweils Krankengeld bekommen hast für welche Erkranukng. Im Moment sieht es für mich so aus als wenn du keinen Anspruch mehr hast.
1) wenn für die hinzugetretene Erkrankung (Krankheit B) noch keine Blockfrist gebildet wurde, wird als Blockfristbeginn der AU-Beginn der Erkrankung genommen (Krankheit A), zu dem B hinzugetreten istCiceroOWL hat geschrieben:http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159569&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv#gld2.3. Blockfristenberechnung bei einer hinzugetretenen Krankheit
Um eine "hinzugetretene Krankheit" handelt es sich, wenn und solange eine Krankheit besteht, die während des Vorliegens von Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Krankheit eingetreten ist. Durch den Hinzutritt einer Krankheit wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen der zuerst eingetretenen Krankheit kann nämlich eine weitere Krankheit zunächst keine Arbeitsunfähigkeit verursachen und diesbezügliche Rechtswirkungen entfalten. Für die hinzugetretene Krankheit wird - sofern für diese Krankheit in der Vergangenheit noch keine eigene Blockfrist ausgelöst wurde - eine Blockfrist von dem Zeitpunkt an gebildet, von dem an die hinzugetretene Krankheit alleine Arbeitsunfähigkeit verursacht. Wurde für die hinzugetretene Krankheit bereits früher eine Blockfrist ausgelöst, so bleibt diese maßgebend.
Beispiel:
Sachverhalt:
Arbeitsunfähigkeit wegen eines Herzleidens:
27.05.2011 bis 31.07.2011.
Ein Magenleiden tritt am 15.07.2011 mit Arbeitsunfähigkeit bis 31.08.2011 hinzu.
Beurteilung:
Blockfrist Herzleiden:
27.05.2011 bis 26.05.2014;
Blockfrist Magenleiden:
01.08.2011 bis 31.07.2014.
Taja meiner Meinung nach ist das ein Hinzutritt einer Krankheit bei einem bereits bestehenden Krankengeldbezug. Meines Erachtens löst dies keine weiteren Anspruch auf Krankengeld aus. Meiner Ansicht nach. Aber vielleicht weiss ein Kollege/in hier einen besseren Rat.
-> in diesem Fall nicht relevant, da es für das Herz bereits eine Blockfrist gibt, allerdings ist das Zitat von Cicero in diesem Punkt nicht mehr aktuell
2) grds. löst ein Hinzutritt keinen eigenen Anspruch aus, erst wenn die hinzugetretene Erkrankung allein weiter AU begründet (in dem Fall muss also wegen dem Magen Arbeitsfähigkeit vorliegen und weitere AU wegen dem Herzen begründet sein), können eventuelle Vorerkrankungen angerechnet werden, in diesem Fall dürfte dann innerhalb von 5 Tagen die Aussteuerung eintreten
3) es wirkt nicht sehr respektvoll, gegenüber von Kassenmitarbeiteren, die hier in ihrer Freizeit Hilfe anbieten, von krank feiern zu sprechen, mag lustig gemeint sein, aber so richtig lustig ist das doch eigentlich nicht wenn man so wie du ewig und 3 Tage krank (geschrieben?) ist, oder?
Zum Tema Krankfeiern.
Bei uns in der Region wird dieses Wort zu 90% benutzt.
Jeder Arzt den ich kenne, Patient, findet es normal, nicht abwertend, es mag dadran liegen das wir mitten im Ruhrgebiet liegen Bergbau/Stahlwerke.
Mag allerdings sein das es im Bayrischen Urwald als Krank-Feiern aufgefasst wird.
Sogar in Deutschland muss nicht ein Wort das selbe aussagen, wie in einem anderen Ort.
Seltsam, ist aber so.
Bei uns in der Region wird dieses Wort zu 90% benutzt.
Jeder Arzt den ich kenne, Patient, findet es normal, nicht abwertend, es mag dadran liegen das wir mitten im Ruhrgebiet liegen Bergbau/Stahlwerke.
Mag allerdings sein das es im Bayrischen Urwald als Krank-Feiern aufgefasst wird.
Sogar in Deutschland muss nicht ein Wort das selbe aussagen, wie in einem anderen Ort.
Seltsam, ist aber so.
Ich könnte dir Antworten das ein Kollege erst gestern das böse Wort zu mir gesagt hat.
62 Jahre alt, Magen und Leberkrebs.
Er feiert Kank, laut seiner Aussage..
Ich will keine Wortklauberei betreiben, ich in meinen Alter habe allerdings auch immer gesagt wenn ich zuletzt gefragt wurde, wie gehts ? "zur Zeit feier ich Krank"
Poet, Ich denke das der TE das Krankfeiern nicht so meinte als Krank-Feiern,
können wir uns drauf einigen ?
Zumal einer der Krank-Feiert bei den heutigen MDK-Fallmanager seine persönliche Krankfeierbetreuung erhält, zu recht, leider werden alle erstmal über ein Kamm geschehrt, sollte er einer oder zwei bestimmten Krankenkassen angehören um so intensiver.
Ich möchte keinen Streit mit dir, wegen einer solchen Lapallie, zumal ich eh recht habe.
62 Jahre alt, Magen und Leberkrebs.
Er feiert Kank, laut seiner Aussage..
Ich will keine Wortklauberei betreiben, ich in meinen Alter habe allerdings auch immer gesagt wenn ich zuletzt gefragt wurde, wie gehts ? "zur Zeit feier ich Krank"
Poet, Ich denke das der TE das Krankfeiern nicht so meinte als Krank-Feiern,
können wir uns drauf einigen ?
Zumal einer der Krank-Feiert bei den heutigen MDK-Fallmanager seine persönliche Krankfeierbetreuung erhält, zu recht, leider werden alle erstmal über ein Kamm geschehrt, sollte er einer oder zwei bestimmten Krankenkassen angehören um so intensiver.
Ich möchte keinen Streit mit dir, wegen einer solchen Lapallie, zumal ich eh recht habe.