zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Pflegestufe 0

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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rostockerbaer
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zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Pflegestufe 0

Beitrag von rostockerbaer » 10.06.2013, 09:25

Hallo,

ich habe die sogenannte Pflegestufe "0" und einen Antrag auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Desinfektionsmittel) gestellt.

Meine KK hat nun den Antrag abgelehnt.

Stehen mir diese Leistungen auch zu, wenn ich nur die Pflegestufe 0 habe?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.06.2013, 12:36

Hallo,
der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht.
Gruss
Czauderna

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 10.06.2013, 13:38

Hallo,

sehe ich anders.

Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegekasse ist das Vorliegen einer Pflegestufe.

Die Pflegestufe 0 ist nur bei Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenzkranke z.B.) relevant. Aber auch dort gehören PflegeHILFSMITTEL nicht zum Leistungsumfang.

Insofern ist die Ablehnung der Pflegekasse nachvollziehbar für mich.

Gruß
Sportsfreund

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.06.2013, 14:50

Hallo,
nach dem Pflegeneuausrichtungsgesetz lese ich das aber so
Versi­cherte mit festge­stellter erheblich einge­schränkter Alltags­kom­petenz erhalten ab 01.01.2013 einen Anspruch auf Pflege­hilfs­mittel, unabhängig vom Vorliegen einer Pflege­stufe (§ 123 SGB XI - Übergangs­re­gelung Verbes­serte Pflege­leis­tungen - "Pflege­stufe 0"). Dieser umfasst unter den jewei­ligen Leistungs­vor­aus­set­zungen des § 40 SGB XI sowohl technische Pflege­hilfs­mittel (z. B. Hausnotruf) als auch zum Verbrauch bestimmte Pflege­hilfs­mittel (monatlich bis zu 31,00 € / bei Beihilfe 15,50 €).

Der § 123 führt aus, dass auch die vollen Leistungsansprüche nach §§ 39,40 SGB XI. bestehen.
Gruss
Czauderna

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 10.06.2013, 15:28

Hallo Czauderna,

OK, stimmt. Habe ich micht nicht richtig reinvertieft.

Aber jemand mit "nur" Pflegestufe Null und OHNE eingeschränkter Alltagskompetenz hat keinen Anspurch auf Pflegehilfsmittel.

Gruß
Sportsfreund

rostockerbaer
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Pflegehilfsmittel

Beitrag von rostockerbaer » 10.06.2013, 18:28

Hallo,

bei mir ist eine eingeschränkte alltagskompetenz festgestellt worden. Mir werden 100, 00 mtl zur Verfügung gestellt

Czauderna
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Re: Pflegehilfsmittel

Beitrag von Czauderna » 10.06.2013, 18:38

rostockerbaer hat geschrieben:Hallo,

bei mir ist eine eingeschränkte alltagskompetenz festgestellt worden. Mir werden 100, 00 mtl zur Verfügung gestellt
Hallo,
dann wird es wohl am Begriff "erheblich" liegen.
Gruss
Czauderna

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 11.06.2013, 09:14

Hallo,

ist jetzt etwas verwirrend.

Also bei diesen 100,- EUR monatlich wird es wohl um den jährlichen Betrag von 1200,- EUR gehen, der zusteht, wenn jemand erhebliche Einschränkungen in der Alltagskompetenz hat.

Und wenn das zusteht, heißt das bei ansonsten nur Pflegestufe 0 seit 2013, dass ein Anspruch auf das halbe Pflegegeld in Höhe mtl. 120,- EUR besteht.
Und wie Czauderna bereits richtig schrieb besteht dann auch ein Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Kurz: der Eine Anspruch geht nicht ohne den Anderen. Entweder man hat eine anerkannte erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz mit Leistungsanspruch (Pflegegeld, zusätzliche Betreuungsleistung, Pflegehilfsmittel), oder man hat gar keinen Leistungsanspruch.

Gruß
Sportsfreund

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