Aufenthalt im Nicht-EU-Ausland-Anwartschaft nötig?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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lanen
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Aufenthalt im Nicht-EU-Ausland-Anwartschaft nötig?

Beitrag von lanen » 30.05.2013, 13:04

Liebes Forum,


ich bin arbeitssuchend (ohne Leistungsbezug) , bin zurzeit freiwillig gesetzlich versichert und werde in Kürze im außereuropäischen Ausland eine prekär bezahlte Stelle (Honorarvertrag) bei einem deutschen Kulturmittler antreten.

Muss ich in jedem Fall eine Anwartschaft abschließen?

Ich werde natürlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Würde diese nicht ausreichen, um eine Anwartschaftszahlung zu vermeiden?



Hier meine Vorversicherungszeiten:



12/2003 - 31.08.2006 gesetzlich pflichtversichert in Deutschland

01.09.2006 - 31.08.2010 gesetzlich pflichtversichert in Frankreich

01.09.2010 - 30.06. 2012 Aufenthalt im außereuropäischen Raum
Private Auslandskrankenversicherung

plus zusätzliche Versicherung in der

01.04.2012 - 30.06.2012 Krankenkasse für Franzosen im Ausland
(zugangsberechtigt, da vorher in Frankreich
gearbeitet, diese Kasse ist gesetzlich)

01.07. 2012 - aktuell freiwillig versichert in der gesetzlichen
Krankenkasse in Deutschland


Arbeitsbeginn wäre ab ca. 01.07.2013


Über jede Info eurerseits freue ich mich.


Lanen

lanen
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Beitrag von lanen » 30.05.2013, 13:10

Und noch ein kleiner Nachtrag:

kann ich überhaupt so kurzfristig meine Mitgliedschaft als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse kündigen?


Flugtickets könnten direkt vorgelegt werden, Visa und Stempel im Reisepass können natürlich erst im Nachhinein gezeigt werden.

Lanen

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 30.05.2013, 16:10

Die Anwartschaft ist grundsätzlich zu empfehlen!

1. wegen des Wortlauts des § 9 SGB V!

2. weil sich Gesetze und Rundschreiben ändern können!

Grundsätzlich Anwartschaft abschließen und bezahlen, solange es in Deutschland ein duales System gibt!

lanen
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Beitrag von lanen » 30.05.2013, 18:04

Müsste mich denn die Krankenkasse nicht wieder aufnehmen, auch ohne Anwartschaft, da ich in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate ununterbrochen gesetzlich versichert war?


Der Auslandsaufenthalt ist für ein Jahr geplant.


Lanen

lanen
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Anwartschaftszeiten = Beitragszeiten für 9/10 Regel?

Beitrag von lanen » 30.05.2013, 19:16

Werden eigentlich die Zeiten der Anwartsschaft zu den Beitragszeiten hinzugerechnet, die später mal für die 9/10 Regel wichtig sein könnten?


Lanen

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.05.2013, 19:46

die Zeiten werden angerechnet unter der heutigen geltenden Rechtslage.

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