Liebes Forum,
ich bin arbeitssuchend (ohne Leistungsbezug) , bin zurzeit freiwillig gesetzlich versichert und werde in Kürze im außereuropäischen Ausland eine prekär bezahlte Stelle (Honorarvertrag) bei einem deutschen Kulturmittler antreten.
Muss ich in jedem Fall eine Anwartschaft abschließen?
Ich werde natürlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Würde diese nicht ausreichen, um eine Anwartschaftszahlung zu vermeiden?
Hier meine Vorversicherungszeiten:
12/2003 - 31.08.2006 gesetzlich pflichtversichert in Deutschland
01.09.2006 - 31.08.2010 gesetzlich pflichtversichert in Frankreich
01.09.2010 - 30.06. 2012 Aufenthalt im außereuropäischen Raum
Private Auslandskrankenversicherung
plus zusätzliche Versicherung in der
01.04.2012 - 30.06.2012 Krankenkasse für Franzosen im Ausland
(zugangsberechtigt, da vorher in Frankreich
gearbeitet, diese Kasse ist gesetzlich)
01.07. 2012 - aktuell freiwillig versichert in der gesetzlichen
Krankenkasse in Deutschland
Arbeitsbeginn wäre ab ca. 01.07.2013
Über jede Info eurerseits freue ich mich.
Lanen
Aufenthalt im Nicht-EU-Ausland-Anwartschaft nötig?
Moderator: Czauderna
Anwartschaftszeiten = Beitragszeiten für 9/10 Regel?
Werden eigentlich die Zeiten der Anwartsschaft zu den Beitragszeiten hinzugerechnet, die später mal für die 9/10 Regel wichtig sein könnten?
Lanen
Lanen