Hallo,
bin neu hier und hoffe hier eine Klärung meines Problems zu finden.
Ich war bis zum 31.12.2011 freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse der BKK Gesundheit versichert.
Zum 01.01.2012 fusionierte die DAK mit der BKK Gesundheit und ich wurde Mitglied in der DAK.
Vergangene Woche erhielt ich ein Schreiben der DAK, die Beiträge aus der Zeit von 2011 - 2012 nachfordert. Steht etwas von Bemessungsgrenze usw..
Ist es rechtens, dass die DAK Beiträge nachfordern kann obwohl ich zu diesem Zeitpunkt in der BKK versichert war? Oder läuft bei der DAK etwas verkehrt?
Ich habe nun eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Krankenkasse fordert Nachzahlung
Moderator: Czauderna
Re: Krankenkasse fordert Nachzahlung
Hallo,nettes hallo hat geschrieben:
Zum 01.01.2012 fusionierte die DAK mit der BKK Gesundheit und ich wurde Mitglied in der DAK.
Vergangene Woche erhielt ich ein Schreiben der DAK, die Beiträge aus der Zeit von 2011 - 2012 nachfordert.
die DAK ist Rechtsnachfolgerin der BKK,
und somit darf Sie auch Beiträge nachfordern.
Gruß Bully