Als Angestellter zurück zur GKV: Fristen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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chris70
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Als Angestellter zurück zur GKV: Fristen?

Beitrag von chris70 » 14.05.2013, 19:47

Hallo,

wenn man als Angestellter mit dem Einkommen unter einen Grenzwert fällt und noch keine 55 Jahre alt ist kann man doch wieder zur GKV zurück

Gibt es in diesem Zusammenhang Fristen zu beachten? - also wenn man 2012 unter dem Grenzwert lag: bis wann und auf welchem Weg ist der Wechsel möglich?

Vielen Dank im Voraus

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 14.05.2013, 20:53

Da stellt sich ja direkt eine Gegenfrage:

Wer fragt und warum?

Ein Angestellter, der im aktuellen Jahr die aktuelle JAEG (ggf. BBG wenn Altregelung vor 01.01.2003) nicht mehr überschreitet und unter 55 Jahre ist, wird von seinem AG als versicherungspflichtig gemeldet und ist seit dem 01.01. d.J. in der GKV gemäß § 5 SGB V versicherungspflichtiges Mitglied der GKV!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.05.2013, 21:05

Hallo,
ja, so ist es - wenn Krankenversicherungspflicht eintritt und die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dann muss der Arbeitnehmer sogar in die GKV, wenn es keine Befreiungsmöglichkeit gibt.
Gruss
Czauderna

chris70
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Beitrag von chris70 » 14.05.2013, 22:51

Vielen Dank für Eure Antworten!

da ist wohl mein AG etwas nachlässig - jedenfalls habe ich keine Info bekommen und die PKV läuft weiter

Ich hatte den PKV-Zettel 'an den Arbeitgeber' bezüglich Beitragsanpassung zum Jahreswechsel weitergeleitet, hoffe das das jetzt nicht im Nachhinein als 'ich will bei der PKV bleiben' (=Befreiung von der GKV Pflicht) ausgelegt werden kann..

chris70
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Beitrag von chris70 » 14.05.2013, 23:20

Ups, Moment.. Altregelung? Da ich 2000 zur PKV kam, heisst das dass ich die BBG (=ca 46000 für 2012) unterschreiten muss?

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 15.05.2013, 00:00

chris70 hat geschrieben:Ups, Moment.. Altregelung? Da ich 2000 zur PKV kam, heisst das dass ich die BBG (=ca 46000 für 2012) unterschreiten muss?
ja.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 15.05.2013, 00:21

Ein Angestellter, der im aktuellen Jahr die aktuelle JAEG (ggf. BBG wenn Altregelung vor 01.01.2003) nicht mehr überschreitet und unter 55 Jahre ist, wird von seinem AG als versicherungspflichtig gemeldet und ist seit dem 01.01. d.J. in der GKV gemäß § 5 SGB V versicherungspflichtiges Mitglied der GKV!
So einfach - nicht versicherungspflichtig weil unter JAEG aber über BBG!

chris70
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Beitrag von chris70 » 15.05.2013, 17:29

Herzlichen Dank, nun ist die Lage klar!

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