War nicht krankenversichert, die AOK droht mit Höchstbetrag
Moderator: Czauderna
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War nicht krankenversichert, die AOK droht mit Höchstbetrag
Hallo,
vom 24.01. bis zum 28.02. war ich nicht krankenversichert. Da ich am 24.01 arbeitslos wurde und das Arbeitsamt mir auch für den Monat Februar kein Geld zahlte, da ich in dem Monat noch ausstehenden Lohn zu kriegen hatte.
Ich habe gar nicht darüber nachgedacht, dass somit ja auch meine Krankenversicherung in der Zeit wegfällt und habe nun einen Brief von der AOK bekommen, mit dem Anliegen mich für die Zeit noch rückwirkend bei ihr zu versichern.
Das heisst jetzt ja sicher, dass ich nun Geld für die Krankenversicherung aus eigener Tasche nachzahlen muss oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Die Krankenkasse droht mir übrigens damit, den Höchstbetrag zu berechnen, falls ich mich nicht freiwillig bei ihnen versichere, ist das rechtens?
Ich bekomme übrigens Arbeitslosengeld 2.
vom 24.01. bis zum 28.02. war ich nicht krankenversichert. Da ich am 24.01 arbeitslos wurde und das Arbeitsamt mir auch für den Monat Februar kein Geld zahlte, da ich in dem Monat noch ausstehenden Lohn zu kriegen hatte.
Ich habe gar nicht darüber nachgedacht, dass somit ja auch meine Krankenversicherung in der Zeit wegfällt und habe nun einen Brief von der AOK bekommen, mit dem Anliegen mich für die Zeit noch rückwirkend bei ihr zu versichern.
Das heisst jetzt ja sicher, dass ich nun Geld für die Krankenversicherung aus eigener Tasche nachzahlen muss oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Die Krankenkasse droht mir übrigens damit, den Höchstbetrag zu berechnen, falls ich mich nicht freiwillig bei ihnen versichere, ist das rechtens?
Ich bekomme übrigens Arbeitslosengeld 2.
Re: War nicht krankenversichert, die AOK droht mit Höchstbet
Hallo,Manfred1973 hat geschrieben:Hallo,
vom 24.01. bis zum 28.02. war ich nicht krankenversichert. Da ich am 24.01 arbeitslos wurde und das Arbeitsamt mir auch für den Monat Februar kein Geld zahlte, da ich in dem Monat noch ausstehenden Lohn zu kriegen hatte.
Ich habe gar nicht darüber nachgedacht, dass somit ja auch meine Krankenversicherung in der Zeit wegfällt und habe nun einen Brief von der AOK bekommen, mit dem Anliegen mich für die Zeit noch rückwirkend bei ihr zu versichern.
Das heisst jetzt ja sicher, dass ich nun Geld für die Krankenversicherung aus eigener Tasche nachzahlen muss oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Die Krankenkasse droht mir übrigens damit, den Höchstbetrag zu berechnen, falls ich mich nicht freiwillig bei ihnen versichere, ist das rechtens?
Ich bekomme übrigens Arbeitslosengeld 2.
ab Beginn ALG-2 zahlt das Arbeitsamt bzw. das Job-Center für dich die Beiträge - ab wann genau bekommst du ALG. 2 ?
Gruss
Czauderna
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@Manfred: Du hast aber für den Februar noch Gehalt bekommen, dann warst Du darüber auch versichert durch den AG, unabhängig wann Dein Februargehalt tatsächlich gezahlt wurde.
Bitte frage bei Deiner Kasse nach zu wann der alte AG Dein Beschäftigungsverhältnis abgemeldet hat. Wenn es zum 28.02.2013 war, dann hast Du keine Lücke. Hat er es fälschlicherweise eher getan, kann die Kasse eine korrigierte Meldung anfordern.
Ab März bist Du dann über das ALG II versichert.
Bitte frage bei Deiner Kasse nach zu wann der alte AG Dein Beschäftigungsverhältnis abgemeldet hat. Wenn es zum 28.02.2013 war, dann hast Du keine Lücke. Hat er es fälschlicherweise eher getan, kann die Kasse eine korrigierte Meldung anfordern.
Ab März bist Du dann über das ALG II versichert.
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@Manfred: Okay, das hattest Du anders geschrieben. Dann musst Du Dich tatsächlich für 4 Wochen und ca. 150€ selbst versichern. Bitte frage bei der ARGE an ob sie ev. die Beiträge bezuschussen, wenn sie schon wg. dem Zuflussprinzip in dem Monat kein ALG II zahlen.
Oder bist Du verheiratet? Dann kannst zu Deiner EH in die kostenlose Familienversicherung, wenn sie auch bei einer gesetzlichen Kasse Mitglied ist (geht auch rückwirkend).
Oder bist Du verheiratet? Dann kannst zu Deiner EH in die kostenlose Familienversicherung, wenn sie auch bei einer gesetzlichen Kasse Mitglied ist (geht auch rückwirkend).
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Ich habe im Internet noch folgendes gelesen:
§ 19 Abs. 2 SGB V besagt:
Endet die Mitgliedschaft des Versicherungspflichtigen, besteht der Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft. Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Mitgliedschaft.
Heißt das, dass ich eigentlich noch einen Monat kostenlos bei der AOK versichert hätte sein müssen.
§ 19 Abs. 2 SGB V besagt:
Endet die Mitgliedschaft des Versicherungspflichtigen, besteht der Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft. Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Mitgliedschaft.
Heißt das, dass ich eigentlich noch einen Monat kostenlos bei der AOK versichert hätte sein müssen.
Hallo,Manfred1973 hat geschrieben:Ich habe im Internet noch folgendes gelesen:
§ 19 Abs. 2 SGB V besagt:
Endet die Mitgliedschaft des Versicherungspflichtigen, besteht der Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft. Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Mitgliedschaft.
Heißt das, dass ich eigentlich noch einen Monat kostenlos bei der AOK versichert hätte sein müssen.
nein, heisst es leider in deinem Fall nicht - das wäre nur dann der Fall gewesen wenn das ALG-2 am 22.2.2013 begonnen hätte weil dann zwischen zwei versicherungspflichtigen Sachverhalten maximal ein Monat gelegen hätte.
Gruss
Czauderna
Sagen wir mal so, seit dem 01.04.2007 gibt es die allgemeine Versicherugnspflicht im Rahmen dr GKV in Deutschland, da dich die aOK informiert hat und du länger als 30 Tage ohne Krankenversicherung warst ist dies rechtens. Sollten denn noch in diesem Zeitraum Leistungen in Anspruch genommen worden sein, nuja.... Ergo sind denn meines Erachtens rund 165 € fällig, am besten denn mal eine Ratenzahlung vereinbaren. Soweit ich die AOK kenne geht das Ganze denn irgend wann mal in die Vollstreckung.
Cicero
wieso geht das denn in die Vollstreckung.
Der Fragesteller wird doch sicherlich jetzt Kontakt mit der KK aufnehmen.
Er wird seine Einnahmen in dieser Zeit angeben (nämlich keine).
Dann bekommt er für die Zeit vom 24.01.2013 bis 28.02.2013 den Mindestbetrag von mtl. ca. 150 EUR.
Für 1 Monat und 8 Tage dann kanpp 40 EUR mehr.
Dann wird er, wenn er dies nicht in einer Summe zahlen kann, doch sicherlich mit der KK REDEN (sprechen meine ich).
Fragesteller ist ja NICHT. Er kann sich ja hier auch gut ausdrücken.
Dann vereinbart er eine Ratenzahlung.
Dann gibt es auch KEINE Vollstreckung.
wieso geht das denn in die Vollstreckung.
Der Fragesteller wird doch sicherlich jetzt Kontakt mit der KK aufnehmen.
Er wird seine Einnahmen in dieser Zeit angeben (nämlich keine).
Dann bekommt er für die Zeit vom 24.01.2013 bis 28.02.2013 den Mindestbetrag von mtl. ca. 150 EUR.
Für 1 Monat und 8 Tage dann kanpp 40 EUR mehr.
Dann wird er, wenn er dies nicht in einer Summe zahlen kann, doch sicherlich mit der KK REDEN (sprechen meine ich).
Fragesteller ist ja NICHT. Er kann sich ja hier auch gut ausdrücken.
Dann vereinbart er eine Ratenzahlung.
Dann gibt es auch KEINE Vollstreckung.