Hilfe MDK beendet AU zum 24.04.

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.04.2013, 20:56

CiceroOWL hat geschrieben:Ganz einfach Meldung 51 durch den AG Abmeldung wegen länger als eine 1 Monat AU und Ende EFZ = kein Entgelt. AU werden, wurden nicht fristgerecht eingericht. Unterbrechung der Krankschreibung, kein KG Bezug wegen Ende des KG Bezuges durch die KK, kein Fortbestehen der Mitgliedschaft. Abmeldung wegen KG Bezug zum Endedatum XY, Ende der Mitgliedschaft kein KG Bezug, Kein AE keine Migliedschaft, aus die Maus, Mitgliedschaft zu Ende. Kein engelt, kein anspruch auf Leistungen, vorrang der Familienversicherung da die Mitgleidschaft ruht. Damit Unterbrechugn der Mitgliedschaft, kein weiteres Arbeitsentgelt, wenn die AU wieder eingereicht wird kein anspruch auf Krankengeld, da al Familienversicherter kein anspruch auf Krankengeld besteht.
Hallo,
ja sicher - Meldung 51 - wie geht das denn wenn der Arbeitgeber nicht weiß, dass kein Krankengeld (mehr) gezahlt wird ?
Wieso sind die Au-Meldungen nicht fristgerecht eingereicht ?
Unterbrechung der Krankschreibung ??
Wieso das denn, wenn der Arzt eine Erst- bzw. Folgemeldung ausstellt, wo ist da aus der Sicht des Arbeitgebers die Arbeitsunfähigkeit unterbrochen ?
Das Problem liegt einwandfrei auf der Seite der Krankenkasse - ich sehe micht bisher nicht überzeugt.
Darf, bzw. muss die Kasse dem Arbeitgeber mitteilen dass kein Krankengeld mehr gezahlt wird ? Soweit ich weiß, erhält nur der Arbeitnehmer und das Finanzamt eine Meldung über die Dauer der Entgeltersatzleistungen
Ich sehe mich bisher nicht überzeugt
Gruss
Czauderna

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 20.04.2013, 21:11

Czauderna hat geschrieben:
@Lady Butterfly - woher nimmst du den einen Monat ? - vom unbezahlten Urlaub ? - für den Arbeitgeber ist das kein unbezahlter Urlaub, meine ich !!
Er hat doch seine AU-Meldung.
Die wichtigste Fragen sind hier - ist die Krankenversicherung gewährleistet
für den Arbeitnehmer ? - Ich meine und sage - ja, ist sie - im Gegensatz zu einem Arbeitslosen endet mit der Einstellung der Krankengeldzahlung nicht automatisch die Krankenversicherungspflicht und demzufolge auch die Mitgliedschaft.
Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig und muss deshalb nicht in seiner Firma
arbeiten gehen - ich meine und sage ja - ist er. Er hat eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Also bitte, was funktioniert da nicht in der Praxis ?
Gruss
Czauderna
Versicherungspflichtig sind Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)

kein Arbeitsentgelt => keine Versicherungspflicht => keine Mitgliedschaft

für die Zeit, in denen zwar der Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt, aber die Kasse Krankengeld zahlt, gilt § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V:
Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange [...] Anspruch auf Krankengeld [...] besteht.

(die Beitragsfreiheit während des Krankengeldbezuges wollen wir jetzt mal beiseite lassen)

wenn jetzt die Kasse das Krankengeld einstellt, der Arbeitnehmer die Arbeit aber nicht wieder aufnimmt, kommen wir zum § 7 Abs. 1a SGB IV:

Eine Beschäftigung besteht auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn
1. während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig ist und
2. das monatlich fällige Arbeitsentgelt in der Zeit der Freistellung nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen zwölf Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde.


hier treffen weder 1. noch 2. zu, also besteht die Beschäftigung nur einen Monat
Unbezahlter Urlaub ist zwar das Standartbeispiel für diese Vorschrift, dennoch lässt sie sich auch auf andere Sachverhalte anwenden - nach meiner Meinung auch auf den hier beschriebenen.

dann kommen wir schlußendlich zu § 190 Abs. 2 SGB V:

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet.

in der Praxis funktioniert das Ganze so: der Arbeitgeber macht zum Ende der EFZ eine Meldung mit Grund 51 (= Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen). Nun müssen aber alle Mithgliedszeiten mit Entgelt abgedeckt werden. Wenn es also Zeiten gibt, in denen der Kasse weder eine Entgeltmeldung vorliegt noch Krankengeld gezahlt hat, muss sie diese Zeiten klären. Im schlimmsten Fall fällt das Ganze also im Jahr darauf auf, wenn die Kasse die fehlenden Entgeltmeldungen anfordern muss und vom AG die Auskunft erhält, dass keine Entgeltmeldung gemacht worden ist, weil kein Entgelt gezahlt wurde.

Besser für alle Beteiligten ist es, wenn die Kommunikation AG-Mitglied-Kasse funktioniert und es dabei auffällt, dass weder Arbeitsentgelt noch Krankengeld gezahlt wird. Das sollte z. B. einem Krankgengeldfallmanager auffallen, wenn der das Krankengeld beendet und im Gespräch mit dem Versicherten erfährt, dass dieser nicht die Absicht hat, die Arbeit wieder aufzunehmen. Die Kasse sollte auch nachfragen, wenn sie nach Beendigung des Krankengeldbezuges weiterhin AU-Meldungen erhält - dann stellt sich ja auch die Frage der Anrechnung. In diesem Fall würde ich auch die Kasse in der Pflicht sehen => § 14 SGB I: Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind

Allerdings ist es häufig ja auch so, dass die wenigsten mehr als einen Monat tatsächlich ganz ohne Einkommen auskommen können/wollen....man hat ja auch laufende Ausgaben, die bestritten werden müssen. Dann wird das Mitglied wohl bei der Kasse nachfragen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 20.04.2013, 21:20

Ganz einfach günther, fürso etwa gibt es die EDV die denn sagt Hallo MG aufgrund des KG Bezuges geendet. Njet Mitgliedschaft, Mitglied informiereen das die MG nicht mehr besteht, ich kenne da die zweitgrößte Krankenkasse Deutschlands die da für ein ein ziemlich ausgefuchstes DV System samt Routineanschreiben nach 3 wochen ende Mitgliedchaftt wenn da keine Melddungen von der afa, jobcenter oder sonstiges einläuft, und Prozessabläufe hat, hat die DAK doch auch oder?
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 23.04.2013, 19:20, insgesamt 1-mal geändert.

Holger81
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Beitrag von Holger81 » 23.04.2013, 08:19

Ich hatte gestern einen Termin bei einem Rechtsanwalt und dieser teilte mir mit, dass es korrekt sei Widerspruch gegen die Gesundschreibung einzulegen. Dies sollte auch der behandelnde Arzt tun. Einen Termin bei meinem Psychiater habe ich heute Mittag, mal sehen was er mir empfiehlt.
Der Rechtsanwalt meinte alternativ könnte ich mir ein Attest vom Arzt ausstellen lassen und könnte kündigen damit ich keine Sperrfrist von der Arbeitsagentur erhalte. Die Urlaubstage aus 2012 verfallen nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr und somit könnte ich die 4 Wochen Kündigungsfrist Urlaub nehmen und müsste nicht nochmal an meinen alten Arbeitsplatz zurück.
Ich bin am überlegen, ob ich mich auf den Kampf mit der KK und den MDK einlasse oder ob ich einfach kündige. Ich weiß nicht ob es wirklich etwas bringt mit dem Widerspruch und wieviel Zeit mir dies verschaffen wird. Vielleicht habe ich in ein paar Wochen wieder diesen ganzen Ärger und ob ich nochmal dazu die Kraft besitze weiß ich nicht.
Hat jemand eine Vorlage/Muster für solch einen Widerspruch oder einen Link?

Holger81
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Beitrag von Holger81 » 13.05.2013, 12:04

Hier mal ein Update meines Falles.

Mittlerweile habe ich auf anraten meines Psychiaters zum 31.05. meine Arbeitsstelle gekündigt. Er hat mir auch ein Attest ausgestellt, um die Sperrfrist der Arge zu vermeiden. Mein Psychiater wollte sich nicht mit der Krankenkasse und dem MDK anlegen und ich hatte einfach keine Kraft mehr dazu. Zum 24.04. wurde ich ja vom MDK wieder arbeitsfähig geschrieben und mein Psychiater hat mich bis zum 30.04. AU geschrieben. Momentan habe ich Resturlaub und bin ab 01.06. arbeitslos.

Die KK schickte mir nun am Sa einen Brief mit der Info, dass sie meine AU vom 24.04.-30.04. anerkennen aber mir trotzdem für den Zeitraum vom 26.03.-30.04. kein Krankengeld zahlen, da ich ja die Reha nicht angetreten habe.
Nun meine Frage ist es rechtens, dass die KK meine AU anerkennt aber mir kein KG mehr zahlt? Meines wissen ist doch AU mit KG verknüpft, d.h. es gibt das eine nicht ohne das andere.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 13.05.2013, 19:33

Hallo,

nunja, Du hattest eine Aufforderung die Reha zu beantragen und im Rahmen Deiner Mitwirkungspflichten hast Du die Reha anzutreten und nicht selbst zu entscheiden, ob Du es machst oder nicht.
Nun hast Du ja geschrieben, dass Du die Reha nicht antrittst, weil mit kurzfristiger Arbeitsfähigkeit zu rechnen war. Ein Attest hattest DU auch eingereicht.
Sie versagen Dir nun das Krankengeld wegen des Nichtantritts/Mitwirkung. Um Krankengeld versagen zu können, muss man erst ma Anspruch haben, das haben sie Dir ja mitgeteilt. Insofern haben sie das schon rechtlich richtig (ohne inhaltliche Wertung) abgehandelt.
Du kannst nun gegen das Versagen mit einem Widerspruh vorgehen. Wobei die kurzfristige Arbeitsfähigkeit ja nachweislich nicht von alleine eingetreten ist. Das stelle ich mir schon schwer in der Argumentation vor. Was der Doc an medizinischen Gründen gegen den Kurantritt vorbringt wird vom MDK geprüft. Auch hier kann es auf ein Widerspruchsverfahren oder eine Klage rauslaufen.
Du musst halt entscheiden, ob Du Dir das a) zutraust und b) auch beweisen kannst. Vielleicht fragst Du noch mal den Anwalt?

Ich schätze die Erfolgsaussichten 50:50 ein.

LG, Fee

Poet
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Beitrag von Poet » 13.05.2013, 21:41

@Krankenkassenfee: Es ist nicht unsere Aufgabe im Forum über Reha-Notwendigkeit zu urteilen und in solchen Fällen den Finger der Mitwirkungspflicht zu heben. Der TE hat dargelegt, dass auch der Behandler gegen eine Reha war und kurz umrissen was gegen die Reha aus seiner Sicht sprach. Eine Reha um der Reha willen - gerade bei solchen Diagnosen - ist kompletter Unsinn, aus medizinischer Sicht und aus Kostensicht.

@holger: Gegen die Nichtzahlung von KRG legst Du natürlich ganz normal Widerspruch innerhalb von 4Wochen ein und erläuterst noch einmal weshalb Dein Behandler und Du zu diesem Zeitpunkt (!) gegen eine Reha waren.

Ich hoffe, dass der Tipp des Psychiaters mit der arbeitnehmerseitigen Kündigung beim AAMT ohne Sperrfrist abläuft, habe da aber erhebliche Zweifel. Grds. gefällt mir auch die Aussage des Psychiaters nicht. Wenn ich keinen Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit habe, dann würde ich nicht solche Tipps geben, die finanziell ganz schnell in's Auge gehen können.

Bei der Meldung auf dem Arbeitsamt musst Du beachten, dass Du zumindest zu dem Zeitpunkt mind. für 3h täglich arbeitsfähig und der Vermittlung zur Verfügung stehen musst aber nicht, dass Du komplett gesund und nicht danach auch wieder arbeitunfähig sein kannst.

Drücke Dir die Daumen!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.05.2013, 07:49

Hallo Poet,
nun, die Aufgaben eines solchen Forum sind vielfältig und zur Ausgewogenheit gehört natürlich auch, den Ratsuchenden nicht nur das zu schreiben was sie gerne lesen möchten, also immer Bestätigung ihrer
Rechtsauffassung. Es muss auch Aufgabe sein, wenn es fachlich, sachlich notwendig ist, mal nicht so ganz positive Mitteilungen zu machen und dazu gehört beispielsweise auch mal der Hinweis auf die Mitwirkungspflicht.
Wo ich bei dir bin, dass wir als Aussenstehende nicht über eine Reha-Notwendigkeit urteilen können und sollten - wir sind keine Mediziner, wir kennen die Fakten nicht und deshalb steht uns dies nicht zu.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 14.05.2013, 12:47, insgesamt 1-mal geändert.

Holger81
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Beitrag von Holger81 » 14.05.2013, 09:59

@Krankenkassenfee: Es geht hier um mich und meine Gesundheit und wenn mein Arzt sowie meine Person der Auffassung sind, dass eine Reha eher schadet als hilft dann trete ich sie nicht an. Ein Attest hatte ich nicht, nur eine Stellungnahme. Ich werde aber nicht wegen ca. 2200€ klagen. Außerdem bin ich finanziell abgesichert und brauche mir über Geld demnächst keine Sorgen machen. Eine Klage kostet nur wieder Kraft, die ich nicht mehr dazu habe.

@Poet: Wieso hast du Zweifel was die Sperrfrist betrifft? Ich habe ein Attest und das Formular vom Amt hat mein Arzt auch ausgefüllt. Was meinst du mit 3h arbeitsfähig? Zu welchem Zeitpunkt? Ich halte mich für gesund und stehe somit auch der Vermittlung zur Verfügung. Ich bin seit 01.05. wieder offiziell arbeitsfähig und habe momentan Resturlaub.

Poet
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Beitrag von Poet » 14.05.2013, 12:40

@holger81: Weil für das Arbeitsamt das arbeitnehmerseitige Kündigen eines bestehenden BVH gerne als Grund für eine Sperrfrist von ALG-Bezug genommen wird, leider manchmal auch wenn gesundheitliche Gründe vorgelegen haben.

Das mit der Arbeitsfähigkeit bezieht sich auf den Zeitpunkt des Beginns von ALG. Nur dass Du daran denkst...;-)

Holger81
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Beitrag von Holger81 » 14.05.2013, 15:24

Poet hat geschrieben:@holger81: Weil für das Arbeitsamt das arbeitnehmerseitige Kündigen eines bestehenden BVH gerne als Grund für eine Sperrfrist von ALG-Bezug genommen wird, leider manchmal auch wenn gesundheitliche Gründe vorgelegen haben.

Das mit der Arbeitsfähigkeit bezieht sich auf den Zeitpunkt des Beginns von ALG. Nur dass Du daran denkst...;-)
Also arbeitssuchend und arbeitslos ab 01.06. habe ich mich bereits gemeldet und ich habe in die Formulare, soweit ich mich erinnern kann, reingeschrieben, dass ich keine Einschränkungen habe. Wieso sollte ich nicht angeben das ich voll arbeitsfähig bin? Ich weiß das es eine Sperre geben kann, deshalb habe ich mir das Attest und das Formular besorgt.

Poet
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Beitrag von Poet » 14.05.2013, 17:25

@holger: Doch doch, das sollst Du ja unbedingt sein. Sonst schicken die Dich ggf. wieder weg.

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Beitrag von Krankenkassenfee » 14.05.2013, 17:30

Hallo,

natürlich gebe ich hier meine Erfahrungen wieder, wenn gefragt wird. Und das wurde es, sonst schreibt man hier nicht.
Und von "wir haben uns alle lieb und schreiben mit Wattebäusch´chen" hat keiner eine echte Hilfe.
Ob das letztendlich die richtige Einschätzung ist, und was man mit denb Vorschlägen macht, das ist jedem selbst überlassen.
Und bei dem Punkt, dass man als Krankengldbezieher selbst weiß, was für einen gut ist, wundert mich, dass das hier so unkommentiert bleibt. Das kann man aus medizinischer Sicht genauso wenig, wie jeder andere hier, der Nichtmediziner ist und anhand der gegebenen Informationen "urteilt".
Subjektiv mag ja jeder meinen, dass er selbst weiß, was für ihn gut ist. Aber sobald das von anderer Seite finanziert wird, muss man sich nun mal an Spielregeln halten.
Holger hat für sich glücklicherweise eine Lösung gefunden und kann es sich auch leisten dem Konflikt aus dem Weg zu gehen. Das können sich andere nicht leisten, und die haben dann im Streitfall erst mal kein Geld.
Ich bleibe dabei, bei Nichtantritt der Reha "rettet" einen nur ein schlüssiges Attest oder Stellungnahme eínes Arztes.

LG, Fee

Holger81
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Beitrag von Holger81 » 14.05.2013, 18:19

Poet hat geschrieben:@holger: Doch doch, das sollst Du ja unbedingt sein. Sonst schicken die Dich ggf. wieder weg.
Um Missverständnisse vorzubeugen, soll ich für das AA nun arbeitsfähig oder arbeitsunfähig sein? Zum Verständniss ich bin 100% gesundgeschrieben und bin auch wirklich wieder fit.

Poet
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Beitrag von Poet » 14.05.2013, 19:46

@holger: arbeitsfähig.

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