@GodMark: Deswegen plädiere ich immer dafür, den Widerspruch selbst mit allen Unterlagen direkt an den WA zu senden. Dies sollte man auf keinen Fall den MitarbeiterInnen überlassen, die ggf. vorher ablehnend beschieden haben... Die Sachbearbeiterin bekommt eine 2. Ausfertigung.GodMark hat geschrieben:Ziemlich viel Text aber was ich direkt sehe ist:
- Dem Widerspruchsausschuss lag offensichtlich NICHT die Korrektur/Richtigstellung des Hausarztes vor! Diese wurde demnach NICHT von der GS weitergeleitet da sie nicht als aufgeführt wird, alles andere hingegen schon.
AOK verweigert Anspruch auf Krankengeld
Moderator: Czauderna
Tja, Kind und Brunnen
Ich habe leider von keinem Ansprechpartner eine Anschrift für den WA bekommen. Laut Beschwerdm. war die Weiterleitung von der GS an den WA verpflichtend. So die Aussage aus der Richtung. Auch hatte ich entsprechend gebeten das das kontrolliert wird.
Kind im Brunnen. Nun ja.. bei Gericht wird dann ja alles auf dem Tisch liegen. Leider kann sich mein Schwiegervater nicht mehr äußern.
Wie schwer es ihm gefallen ist nicht mehr arbeiten zu können nach der OP Miesere (das eine andere Hauptdiagnose den zweiten AU Fall startete sehe ich auch nicht in der Begründung) weiß ich nur zu gut. Er gehörte, wie Schwiegermutter auch, zu der Gattung Mensch denen ich hohen Respekt zolle da das Arbeiten der Hauptbestandteil des Lebens war. Menschen die auch arbeiten gehen, wenn es ihnen nicht so gut geht. Solange es einigermaßen geht und man keine 40° Fieber hat ist alles gut.
Leider wurde er scheinbar über den falschen Kamm geschert.
Ich hoffe sehr das ein Gericht es erkennt das er berufstätig war in der Zeit. Dem war so und daher hoffe ich aufs Rechtssystem. Wenngleich mich das auch schon mal eines besseren belehrt hatte. Das war aber in Bayern und da ticken die Uhren eh anders.
Ich habe leider von keinem Ansprechpartner eine Anschrift für den WA bekommen. Laut Beschwerdm. war die Weiterleitung von der GS an den WA verpflichtend. So die Aussage aus der Richtung. Auch hatte ich entsprechend gebeten das das kontrolliert wird.
Kind im Brunnen. Nun ja.. bei Gericht wird dann ja alles auf dem Tisch liegen. Leider kann sich mein Schwiegervater nicht mehr äußern.
Wie schwer es ihm gefallen ist nicht mehr arbeiten zu können nach der OP Miesere (das eine andere Hauptdiagnose den zweiten AU Fall startete sehe ich auch nicht in der Begründung) weiß ich nur zu gut. Er gehörte, wie Schwiegermutter auch, zu der Gattung Mensch denen ich hohen Respekt zolle da das Arbeiten der Hauptbestandteil des Lebens war. Menschen die auch arbeiten gehen, wenn es ihnen nicht so gut geht. Solange es einigermaßen geht und man keine 40° Fieber hat ist alles gut.
Leider wurde er scheinbar über den falschen Kamm geschert.
Ich hoffe sehr das ein Gericht es erkennt das er berufstätig war in der Zeit. Dem war so und daher hoffe ich aufs Rechtssystem. Wenngleich mich das auch schon mal eines besseren belehrt hatte. Das war aber in Bayern und da ticken die Uhren eh anders.
@GodMark: In Zukunft bekommst Du die Anschrift gerne hier im Forum aber wir wollen nicht hoffen, dass Du sie brauchst.GodMark hat geschrieben:Ich habe leider von keinem Ansprechpartner eine Anschrift für den WA bekommen.
Ich hoffe sehr das ein Gericht es erkennt das er berufstätig war in der Zeit. Dem war so und daher hoffe ich aufs Rechtssystem. Wenngleich mich das auch schon mal eines besseren belehrt hatte. Das war aber in Bayern und da ticken die Uhren eh anders.
Da dem WA-Ausschuss ja nachweislich eine relevante Entscheidungsgrundlage gefehlt hat, empfehle ich Dir vor dem Gang zum Gericht, dies beim WA zu monieren, etwas Lärm zu machen und daraufhinzuweisen, dass "Du gar nicht daran denken magst, dass man das als Außenstehender auch als Absicht der Geschäftsstelle interpretieren könnte." Setze dem WA eine Frist und weise daraufhin, dass Du Dich an das Sozialgericht wenden wirst wenn die Entscheidung bis dahin nicht überdacht wurde.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
mir ist nicht bekannt, dass man direkt was an den Widerspruchsausschuß schicken kann. Wie auch, weil man ja gar nicht weiß, welcher Ausschuß zuständig ist und wann der tagt. Logistisch läuft ja alles über ein Büro, wo das auch zig mal kopiert wird, damit jedes Auschußmitglied die Unterlagen bekommt.
Ich mag mir gar nicht vorstellen, dass da Unterlagen nicht weitergegeben werden. Das würde sich in meinem Unternehmen keiner wagen. Aber nachdem was ich hier schon so alles gelesen habe, will ich nichts ausschließen. Wobei: Spätestens beim Sozialgericht fliegt die Sache doch auf!
LG, Fee
mir ist nicht bekannt, dass man direkt was an den Widerspruchsausschuß schicken kann. Wie auch, weil man ja gar nicht weiß, welcher Ausschuß zuständig ist und wann der tagt. Logistisch läuft ja alles über ein Büro, wo das auch zig mal kopiert wird, damit jedes Auschußmitglied die Unterlagen bekommt.
Ich mag mir gar nicht vorstellen, dass da Unterlagen nicht weitergegeben werden. Das würde sich in meinem Unternehmen keiner wagen. Aber nachdem was ich hier schon so alles gelesen habe, will ich nichts ausschließen. Wobei: Spätestens beim Sozialgericht fliegt die Sache doch auf!
LG, Fee
GodMark hat geschrieben: Nun ja.. bei Gericht wird dann ja alles auf dem Tisch liegen.
Hallo GodMark,
zuerst möchte auch ich, mein Beileid aussprechen.
Ich glaube nicht,das der WA die erhoffte Kehrtwendung einleiten wird, meinen Erfahrungen nach, wird dem gar nicht alles vorgelegt.
Dazu eine Zeugenaussage die ein AOK-NW -MA vor dem LSG Essen tätigte, der kam aus Deiner Region,
Zitat:
" Ich bin nicht fallführender SB, bezogen auf den Kläger. Vielmehr werde ich in Verfahren nur dann einbezogen, wenn es um die Anfertigung von Vorlagen für die Widerspruchstelle geht oder die Wahrnehmung von Gerichtsterminen "
Ich denke schon, das der Gang zum SG Detmold in BI ansteht
und es wird nur das an Beweisen, auf den Tisch liegen was DU draufpackst, darum nimm einen großen Tisch wo auch wirklich alles draufpasst.
Denn DU bist beweispflichtig.
Ich wünsche Dir viel Erfolg,
Gruß Bully
@Krankenkassenfee: Und dieses Büro ist an den Hauptsitzen der jew. Kassen installiert. Dazu ist es nicht notwendig, alle Termine und die Zuständigkeiten zu kennen, das koordinieren die schon.Krankenkassenfee hat geschrieben:Logistisch läuft ja alles über ein Büro, wo das auch zig mal kopiert wird, damit jedes Auschußmitglied die Unterlagen bekommt.
Wobei: Spätestens beim Sozialgericht fliegt die Sache doch auf!
Beim Sozialgericht wäre es zu spät.
@bully: Der WA wird eine Kehrtwende einleiten müssen wenn man ihm beweisen kann, dass er durch löchrige Unterlagen der jew. Kassen-MA getäuscht wurde und deshalb zu einem falschen Urteil kam.
Hallo Poet,Poet hat geschrieben: @bully: Der WA wird eine Kehrtwende einleiten müssen wenn man ihm beweisen kann, dass er durch löchrige Unterlagen der jew. Kassen-MA getäuscht wurde und deshalb zu einem falschen Urteil kam.
ich gebe Dir Recht,
ich hoffe gerade in diesem Fall, das GodMark der Gang zum SG - DT
erspart bleibt.
bei aller sportlichkeit, frage ich mich, wie die KK Ihre Ausstiegsklausel aus dem Vertrag dann begründet.
Gruß Bully