AOK verweigert Anspruch auf Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Sofalinchen
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AOK verweigert Anspruch auf Krankengeld

Beitrag von Sofalinchen » 28.02.2013, 19:19

Hallo liebes Forum,

ich habe für eine befreundete Familie einmal eine ganz verzwickte Frage:

Er war seit Jahren ohnen Anspruch auf KG freiwillig bei der AOK NW versichert (selbständig Hausmeisterservice). Seit letztem Jahr Krebserkrankung mit anschliessender Chemo, bislang alles wieder ok.

Seinerzeit wenige Ausfallzeiten (größtenteils wegen der ambulanten Chemotherapie). Seit 01.10.12 wechsel in eine Versicherung bei der AOK mit Anspruch auf Krankengeld. Zwischen dem 01.10.2012 und Mitte Januar diesem Jahr keine Krankmeldung und nachweisliche Arbeitstätigkeit in der Selbständigkeit.

Mitte Januar dann eine Akuterkrankung, die nichts mit der Krebserkrankung zu tun hatte. AU-Bescheinigung vorgelegt, vom Sachbearbeiter den Hinweis bekommen, dass kein Anspruch auf Krankengeld besteht, da ja eine "latente" Arbeitsunfähigkeit seit letztem Jahr vorliegen müsste. Hierüber nach guter alter AOK-Manier keinen Bescheid bekommen und erst nach weiteren AU-Bescheinigungsvorlagen und jetzt vergangener Woche androhung von Rechtsmitteln habe ich innerhalb von 24 Std. doch noch einen rechtskräftigen Bescheid erhalten, dass nach ihren Unterlagen die Arbeitsunfähigkeit seit letztem Jahr durchgängig fortbestand.

Haus- und Facharzt bescheinigen aber o. g. Arbeitsfähigkeit. Arbeitstätigkeit kann mein Bekannter durch entsprechende Kundenrechnungen und Betriebseinnahmen bestätigen.

Hat jemand einen guten Tipp für mich bzw. meinem Bekannten?

Gruß

Sofalinchen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.02.2013, 20:09

Hallo,
nun, bemerkenswert, denn warum hat dann die Kasse einen Wechsel von einer Klasse ohne Krankengeld in einer Klasse mit Krankengeld zugestimmt zum 01.10.2012. Ich kenne es so, dass bei dieser Konstellation der Versicherte befragt wird ob bestehende Erkrankungen vorliegen und es wird ggf. sogar der MDK. eingeschaltet. Wenn dann eine Umstufung in eine Klasse mit Krankengeld
erfolgt, dann wird auf die Wartezeit hingewiesen und das war es dann auch schon.
Wenn die Kasse schon einem Wechsel zugestimmt hat damals, dann muss sie nun auch die "Konsequenzen" daraus ziehen und Krankengeld zahlen. Ansonsten wäre das eine Sache der Beratungspflicht gewesen das Mitglied dahingehend aufzuklären, dass ein Wechsel in einer Klasse mit Krankengeld keinen Sinn mache, weil ohnehin eine latente Arbeitsunfähigkeit vorliege. Interessant wäre auch zu wissen, woher die Kasse diese Information hat mit der latenten Arbeitsunfähigkeit.
Mein Rat - schriftlichen Widerspruch einlegen mit den o.g. Punkten als sinngemäßer Begründung.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 09.05.2013, 09:38, insgesamt 1-mal geändert.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 28.02.2013, 21:10

Hallo sofalinchen,

kannst Du den Bescheid abtippen oder einscannen + verlinken?
Die genaue schriftliche Begründung interessiert mich mal...

Gruß
roemer70

Sofalinchen
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Beitrag von Sofalinchen » 01.03.2013, 12:06

Hallo

Hier der Text (bekannte Begriffe teils verkürzt).
Seit dem 01.05.2011 sind Sie bei der AOK NW aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit freiwillig versichert. Diesen Versicherungsschutz hatten Sie jedoch bis zum 30.09.12 so gewählt, das ein Anspruch auf KG nicht gegeben war.

Mit 10.09.2012 haben sie einen Antrag gestellt, das Ihre Vers. In eine freiwillige Vers. Mit Anspruch auf KG für die Zeit ab 1.10.12 umgewandelt werden soll.

Nach den hier vorliegenden Unterlagen besteht jedoch aufgrund der Schwere der Erkrankung (unabhängig von den tatsächlich ausgestellten AU Bescheinigungen) bereits seit August durchgehend Arbeitsunfähigkeit.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein KG Anspruch erst am Tag nach der ärztl. Feststellung entsteht (§46 Satz 1 Nr. 2 SGB V).

Weitere Voraussetzung ist allerdings auch, dass zum Zeitpunkt des Entstehen des Anspruches ein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf KG besteht.

Eine Mitgliedschaft, die einen KG Anspruch beinhaltet, bestand jedoch wie oben beschrieben erst seit dem 01.10.2012.

Da das Entstehen des Anspruches und der damit verbundene Versicherungsfall bereits im August eingetreten sind, ist damit ist eine wesentliche Voraussetzung für den Anspruch auf KG nicht erfüllt.

Aufgrund der festgestellten Arbeitsunfähigkeit haben Sie daher keinen Anspruch auf KG.

Soweit Sie bedürftig sind, haben Sie ggf. einen Anspruch auf ALG II. Bitte beantragen Sie diese Leistung bei der dafür zuständigen ARGE nach dem SGB II.

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftl…. Widerspruch erheben. (Rest sicher bekannt)
Lieben Gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.03.2013, 12:37

Hallo,
so, nach den vorliegenden Unterlagen besteht eine schon vor dem 01.10.2012 begonnene durchgehende Arbeitsunfähigkeit, unabhängig von der "bescheinigten" Arbeitsunfähigkeit. Was sind das für Unterlagen und wurde tatsächlich seit dem 30.09.2012 die Tätigkeit nicht ausgeübt ?
Sehr zweifelhaft, sehr zweifelhaft, dieser Bescheid - ich bleibe bei meiner Auffassung.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 01.03.2013, 18:33

Hallo,

Widerspruch und Akteneinsicht - dann wissen wir auch, woher die AOK ihre Informationen hat. :wink:

Gruß
roemer70

AOKNW-Service
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aok-verweigert-anspruch-auf-krankengeld

Beitrag von AOKNW-Service » 05.03.2013, 11:27

Hallo zusammen,
wir haben soeben eine PN an Sofalinchen gesendet und die Beteiligung unseres Beschwerdemanagements angeboten.
Viele Grüße
Das AOKNW-Service-Team

GodMark
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Betroffener zwischenzeitlich verstorben

Beitrag von GodMark » 06.05.2013, 18:16

Hallo zusammen

Ich besagter Bekannter dessen Schwiegervater das betroffene AOK Mitglied ist. Hier einmal der Stand der Dinge, ich versuche es "kurz" aber übersichtlich zu halten... ist halt recht komplex das Ganze.

Vorab:
A: Vor nun zwei Wochen wurde im Widerspruchausschuss der Widerspruch/Fall behandelt und bis heute (mal wieder) keinerlei Regung oder gar ein Bescheid.

B: Mein Schwiegervater ist zwischenzeitlich, "überraschend" (kam dann alles schneller als erwartet) am Bronchial CA und dessen Folgen verstorben. Beisetzung Ende der Woche.

C: Das Beschwerdemanagement hat sich im Hintergrund eingesetzt aber, wenn ich es mal nüchtern betrachtet, schert sich in der betroffenen Geschäftsstelle niemand so wirklich um das was aus dieser Richtung kommt.

Zum Fall:
Sofanlinchen hat das grob richtig zusammengefasst. Wir reden faktisch über 4 Wochen Arbeitsfähigkeit in der mein Schwiegervater wirklich und wahrhaftig gearbeitet hat und das auch weiter gemacht hätte (er hatte die Chemo echt gut vertragen!) wenn nicht ein arterieller Verschluss in Schulter/Arm mit beginnendem absterben des Armes in notfallmäßig ins Krankenhaus und auf den OP Tisch gebracht hätte. Das ist NICHT CA bedingt und hat die Arbeitsfähigkeit dann beendet per Noteinweisung/-OP und der neue Krankenstand ist durch DIESE Folgen bedingt gewesen da Nervenschädigung, Bewegungs- und Gefühlsverlust im Arm/Hand und Nervenschmerzen... alles als Handwerker ein NoGo und daher Arbeitsunfähig.

Kurz: August+September AU wegen CA -> November bis Anfang Dez. Arbeitsfähig inkl. wirtschaftl. Nachweisbarkeit -> Noteinweisung und Not OP -> AU Stand bis Todestag wegen Folgen Arterieller Verschluss.

Der CA setzte erst 4 Wochen vor dem Tot (also etwa Mitte bis Ende März) ein und der allgemeinzustand baute hier erst langsam am. Letztlich richtig schlecht ging es ihm "nur" die letzten 1-2 Wochen. Also nichts was zu Beginn des zweiten Krankenstandes auch nur ansatzweise absehbar war.

Die Akteneinsicht:
Brachte zu Tage das der Hausarzt angeschrieben wurde auf, umschreiben wir es mal so, interessante Art und Weise. Ergebnis: Der Arzt ging davon aus das er die Fragen zu dem AKTUELLEN KRankenstand (der NACH Arbeitsfähigkeit) beantwortet und die Brücke zum ersten die eingebaut wurde schlichtweg nicht erkannt hat als Arzt und nicht Anwalt/SoFa.

Der HA hat das, nach dem Erkennen des Fehlers, mit einem Schreiben an die AOK korrigiert und was er dazu sagte ... lassen wir das. So sauer hab ich kaum einen Arzt mal gesehen.

Das waren dann die, im nachhinein korrigierten "Tatsachen" die die AOK zur Ablehnung brachten.

Der MDK wurde NIE eingeschaltet oder befragt.

Sonstiges:
- Für den MA des Beschwerdemanagements doch arg überraschend kam dann seitens der GS die Anforderung eines wirtschaftlichen Tätigkeitsnachweis durch den Steuerberater für die besagtem 4 Wochen.

Dieser wurde natürlich beigebracht. Nochmals: Die Arbeitsfähigkeit war nicht fingiert sondern tatsächlich vorhanden. Es tat ihm auch psychisch gut zu arbeiten.

- Die tel/verbale Kommunikation mit meinem Schwiegervater, bzw. dessen Familie ist echt ein Hammer. Wissend das der Patient/das Mitglied aufgeklärt wurde vom Arzt und das die Erkrankung definitiv tödlich verlaufen wird, wird das Mitglied verbal derart angegangen das mir da die Worte fehlen und auch zuweilen dem MA des Beschwerdemanagements.
Entschuldigung des GS: Fehlanzeige

- Die daraus resultierende (und das meine Schwiegereltern psychisch, physisch usw. arg angeschlagen sind) rechtlich bindende "Bitte" nur noch den Schriftweg einzuhalten wurde seitens der GS schlichtweg immer wieder ignoriert.
Enschuldigung seitens der GS: Fehlanzeige
Entschuldigung seitens des Beschwerdeman.: Vorhanden

Wer mit CA Patienten wissentlich um deren Zustand derart verbal kommuniziert das es an der Grenze der Beleidigung verläuft und einen Druck ausübt der nicht akzeptabel ist und zuweilen auch allein schon im Bereich Datenschutz fragwürdig ist, der sollte sein Tun schwer überdenken. Erst recht wenn das im Haus vom GS Leiter scheinbar geduldet wird. Mir pers. fehlen hier die Worte.

Das war ein Nebenfeld das das Beschwerdemanagement mitbekommen hat auf den Weg. Vielleicht hilft das ja dem nächsten CA Patienten. In Sachen Widerspruch hat das Beschwerdeman. schlichtweg kaum etwas zu "melden". Ein Einsatz bringt hier leider nichts wenn die GS/RD hier nicht mitziehen will.

Fazit:
Das hat man technisch ausgesessen mit einem sehr bedenklich Umgang mit dem Mitglied. Faktisch gesehen ist mit dem Tot meines Schwiegervaters aber der Anspruch in der Zeit zwischen "LFZ" und Sterbedatum aber NICHT damit hinfällig.

Auch jetzt wird der Bescheid aus dem Widerspruchausschuss wieder auf die lange Bank geschoben. Wohl wissend das die Familie was anderes im Kopf und Herz hat und wohl wissend das die Ehefrau selber schwer krank ist. NOCH ist sie (leider) ebenfalls bei der AOK NW versichert.

Ein wirtschaftlich hocheffizientes KG Fallmanagement ist für jede Kasse sinnvoll, logo, aber das man das auf knallhart ohne jede Skrupel und ohne jedes Mitgefühl dem Kunden gegenüber bei solchen Erkrankungen durchzieht empfinde ich pers. als untragbar. Selbst wenn ich solche "Sportlichkeit" in Sachen Einsparungen an den Tag legen muss bei solchen Diagnosen und Verläufen muss man das nicht ohne ein Minimum an Freundlichkeit und sozialem Umgang durchziehen.

Wie gehts weiter:
Die heutige Nachfrage an das Beschwerdeman. ging als CC an den Vorstand. Wenn nicht bis Ende der Woche, Frist gesetzt, der Bescheid eingeht, wäre der nächste Schritt hier sicher der einstweilige Rechtschutz beim Sozialgericht.

Sonstige Tips Eurerseits?

Nur meine Meinung:
Seht es mir nach das ich die pers. Meinung nicht ganz raus lassen kann. Das Ganze stellt ausschließlich meine Meinung dar und bezieht sich nur auf die betroffene GS. Der Ansprechpartner beim Beschwerdeman. war nett, umgänglich und hat auch meine manchmal impulsive Art sehr suverän genommen. Hut ab. Auch denke/hoffe ich das das nicht in jeder GS so gehandhabt wird und man normalerweise einen zumindest gepflegten, verbalen Umgang mit dem Kunden pflegt. Soll also nichts davon verallgemeinert dargestellt sein! [/u]

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.05.2013, 18:52

Hallo,
erst einmal, mein Beileid !

Ich bin nach wie vor der festen Auffassung, dass die Kasse falsch entschieden
hat, meine Begründung habe ja schon weiter oben geschrieben. Für mich als Kassenmitarbeiter sehr bemerkenswert ist der Umstand, dass offenbar das Beschwerdemanagement, welches sich ja hier positiv eingebracht hat so wenig Einfluss auf die Art der Behandlung des Kunden im Widerspruchsverfahren hatte
bzw.noch hat. Damit wird eine solches Management meiner Meinung nach ad absurdum geführt. Ich befürchte, bei dieser Vorgeschichte wird es ohne den Rechtsweg nicht klappen, es seit denn, die Kasse "prüft" noch einmal eingehend
und kommt zu dem Entschluss, sich auf einen Rechtsstreit hier nicht ein zu lassen. Gewinnen kann sie meiner Meinung nach da nicht.
Gruss
Czauderna

GodMark
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Beitrag von GodMark » 06.05.2013, 19:35

Hallo

Danke für die netten Worte.

Sehe ich im übrigen genauso. Zumal problemlos, wie schon der Kasse bewiesen, der wirtschaftliche Tätigkeitsnachweis geführt werden kann und bei Gericht ohne Probleme auch zusätzlich die Kunden als Zeugen eingebracht werden können.

Klar, zunächst ist der HA in die "Falle" (seine Bezeichnung dafür) getappt und hat das passende Futter geliefert, welches er aber nachher korrigiert hat. Das Angebot der direkten Rücksprache hat die AOK offensichtlich nicht genutzt.

Immerhin hat der MA des Beschwerdeman. gezeigt das es durchaus mit der verbalen Kommunikation funktionieren kann.

Klar ist: Der KG Anspruch verfällt hier nicht mit dem Tot meines , sondern es gestaltet sich so, das meine Frau und ich letztlich nun nicht mehr "Rücksicht" auf Schwiegervater nehmen müssen. Hier war bisher stehts die Hoffnung auf eine zügige, gütliche Einigung. Hier wäre der Rechtsweg nun nicht mehr "ausgeschlossen". Da geht es mir dann schlicht um das Prinzip.

Nur mal wieder... wie ohne Bescheid? Da hängt es ja wieder.

Immerhin gab es gerade den Bescheid das der Mitgliedsbeitrag dies Jahr gleich bleibt bei meinem Schwiegervater. *Ohne Worte*

Selbst wenn man seitens der AOK Angst vor 78Wochen KG Zahlung gehabt hätte, so bedurfte es nur wenig Einblick um zu erkennnen das das wohl nie der Fall werden würde. Heute reden wir über 3 Monate mit unterstem KG Satz. Ob man sich da die Kosten fürs Gericht aufsatteln will, da bin ich ernsthaft gespannt, wenngleich ich noch immer auf eine gütliche Einigung hoffe im Sinne meiner Schwiegermutter.

Nachtrag: Der MA des Beschwerdeman. hat heute, laut seiner Antwort, die RD aufgefordert einen Bescheid möglichst schnell zu versenden.

Carola
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Beitrag von Carola » 07.05.2013, 18:59

Ich kann auch nur dazu sagen das AOKSERVICE_NW versuchte zu helfen, aber von meinen GL der Aok_NW Zweigstelle (sach ich mal besser nicht da ich nicht weiss, ob der Service Mitarbeiter oder ich, mit den langen Arm noch irgendwie bedacht werden)
Unverständlich das die AOK ihre eigenen Mitarbeiter so gegen die Wand laufen lassen..Ich verstehe vollkommen wenn sich der Service hier nie mehr meldet.
lg
PS: Danke für den Einsatz hinter den Kulissen an das AOK-Service Team.
Und an eure Vorgesetzen...schämt euch, pro forma sowas einzurichten, dann kein Rückhalt geben ist ein No Go, und wird sehr schnell durchschaut.
Kurzfristig mag das ja klappen..aber denkt nicht das in der heutigen Zeit die
Wirksamkeit/Wahrheit ans Licht kommt.
lg

röschen
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Re: Betroffener zwischenzeitlich verstorben

Beitrag von röschen » 07.05.2013, 21:00

GodMark hat geschrieben:Auch jetzt wird der Bescheid aus dem Widerspruchausschuss wieder auf die lange Bank geschoben. Wohl wissend das die Familie was anderes im Kopf und Herz hat und wohl wissend das die Ehefrau selber schwer krank ist. NOCH ist sie (leider) ebenfalls bei der AOK NW versichert.
Wenn die kranke Schwiegermutter wechselt, wird die AOK nicht unglücklich sein. Höchstens dann, wenn einige gesunde Jüngere mit wechseln oder wenn man die Geschichte womöglich bei einer Lokalzeitung unterbringt. Würde ich versuchen.

Poet
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Beitrag von Poet » 07.05.2013, 22:09

Sofalinchen hat geschrieben: Nach den hier vorliegenden Unterlagen besteht jedoch aufgrund der Schwere der Erkrankung (unabhängig von den tatsächlich ausgestellten AU Bescheinigungen) bereits seit August durchgehend Arbeitsunfähigkeit.
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass bei den oft im Forum vertretenen Fällen der KRG-Einstellung wg. angebl. Lücken durch die AOK doch keine tatsächlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen notwendig sind um eine Arbeitsunfähigkeit festzustellen sondern ein Schreiben eines Arztes (gerne rückwirkend!) ausreicht.

Da lacht meine juristische Herzkammer und macht Sprünge. Da könnte man derselben Kasse gleich in den anderen Fällen die Beweislastumkehr an's Knie nageln...

@GodMark: Herzliches Beileid und alles Gute für Euch. Ich drücke die Daumen, dass Ihr zu Eurem Recht kommt, gerade auch im Sinne des frisch Verstorbenen.

GodMark
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Beitrag von GodMark » 08.05.2013, 09:34

Guten Morgen

Danke Euch Lieben

@Carola
Stehe da irgendwie auf dem Schlauch wen Du da meinst.

Zur Verdeutlichung meiner Aussage noch mal in Kürze:
- Dem Beschwerdeman., bzw. meinen Kontaktpersonen dort spreche ich meinen Dank aus. Hier war man sehr bemüht um einen angenehmen, sachlichen Tonfall
- Von der Seite wurde immer wieder auf die GS eingewirkt. Immerhin kam das erste mal dann recht fix ein Bescheid. Mal sehen ob es wieder klappt.
- Die GS scheint da aber das letzte Wort zu haben, da diese an ihrer Ablehnung festhielt, wie mir seitens des Beschwerdem. mitgeteilt wurde
- Was den GSL angeht enthalte ich mich eines Kommentares. Ich finde es unfassbar wie man dort verbal mit den so geschlagenen Kunden umgeht und das das von der dortigen Leitung offensichtlich toleriert wird. Sonst wäre da sicher wenigstens einmal etwas von GSL gekommen.

Das hier nicht an einem Strang gezogen wird ist offensichtlich.

@röschen
Ist mir klar. Meine Schwiegermutter auch. Man muss hierbei dann den Versicherten sehen. Anderswo wird sicher auch nur mit Wasser gekocht aber der Umgang mit einem schwer erkrankten Mitglied kann echt nur besser sein.

Meine Schwiegermutter hatte vor 3 Jahren mit ach und krach einen Schlaganfall überlebt. Aus der Intensiv direkt in die Intensiv AHB und kaum von dort daheim ab zum Fallmanager und die Frage "Wann wollen sie wieder arbeiten gehen?". :shock: Danach folgte Druck und Co. Auch ein teils unangenehmer Umgang. Meine Schwiegermutter hatte schwer zu knusern das sie, IMMER im Berufsleben gestanden, nicht mehr kann. Mittlerweile ist sie zu 100% Schwerbehindert und in der EM und dann Alterrente.

Daher mache ich das Thema Umgang mit dem Versicherten in unserem Fall auch erst einmal nur an der einen GS fest und möchte das nicht verallgemeinern.

Ich möchte das hier auch nicht zu einem Kontra AOK Thread machen! Es ist bitte alles Fallbezogen und örtlich zu betrachten

@Poet
Ja, da war ich auch sehr verwundert. Auf der einen Seite haut man den Versicherten aus dem KG wenn er sich erst am Folgetag des letzten AU blocks z.B. auf dem Zahlschein (haben wir hier ja in diesem Fall nie bekommen) weiter krank schreiben lässt, selbst wenn dieser Tag ein Sonntag war und auf der anderen Seite werden 4 Wochen Arbeitsfähigkeit einfach mit einem solchen Satz/Frage zu AU Stand gemacht.

Zur Erklärung wieso der Arzt das aus Versehen so beantwortet hat.
1) Anschreiben an den Arzt bezieht sich auf den aktuellen Krankenstand mit Benennung des Datums der ersten AU (hier im Dezember, die Klink Noteinweisung und OP)

2) Einleitungstext des Fragebogens fängt GENAUSO an mit ebenfalls diesem Datum

3) Im dritten Absatz des Textes auf dem Fragebogen dann (da war der Arzt schon kopfseitig eher beim ausfüllen zum AKTUELLEN Krankenstand) dann der Hinweis das bereits seit August eine Erkrankung vorliegt und KG ab Oktober mitversichert ist. Also eine Querverbindung zum ersten AU Fall.

Frage des Arztes im Nachhinein: Wieso kann man nicht einfach fragen "Herr XXY war nach seinen Angaben vom xx.11.2013 bis xx.12.2013 arbeitsfähig. Hierzu hätten wir einige Fragen... oder einfach nur "stimmt das?"

3) Die Fragen waren dann eher Standard wie er sie kennt und irgendwo mitten drin kam dann eben mal eine Querverweisfrage zum ersten Krankenstand die er dann nicht wahrgenommen hat da er schlichtweg auf den aktuellen Krankenstand eingeleitet wurde.

Einzig der zweite Fragebogen mit nur einer Frage (das selbe Anschreiben, der selbe Einleitungstext! Alles gleich, nur eben die Frage nicht) hätte er besser genauer gelesen. Er war aber einfach nur sauer das da erneut das selbe Anschreiben kommt und wieder so ne blöde Frage.

Problem war: Da stand dann (wieder nur in der Frage eingebaut) eben der Bezug zum ersten KG Fall und der ominöse Satz ob eine durchgehende AU unabhängig von eingereichten Bescheinigungen bestand.

Die hat er mit "Ja" beantwortet da er, dank Anschreiben, wieder den aktuellen Fall im Auge hatte.

Das Ganze hat er später im Extraschreiben dann fein säuberlich neu aufgelistet mit den korrekten AU, Arbeitsfähigkeit, AU Zeiten zur Korrektur und Info bei der KK.

Diese Frage braucht ihm die KK auch nie mehr stellen, kommt immer ein NEIN rein von nun an, da das rechtlich ja eh, wie hier auch gerade bemerkt, schlichtweg nicht zutreffen kann.

Alles in allem einfach recht geschickt gemacht mit den Anschreiben zumal ein Arzt solchen Schreibkram meist nicht mit der Ruhe und Zeit machen kann wie es bei solchen Fallstricken sein sollte.

@GodMark: Herzliches Beileid und alles Gute für Euch. Ich drücke die Daumen, dass Ihr zu Eurem Recht kommt, gerade auch im Sinne des frisch Verstorbenen.
Danke. Ich hoffe auch das man sich, ob des Wissens das man hier nun eher einen kleinen Betrag zur Debatte hat, zu einer einer gütlichen Einigung damit Genehmigung entscheiden kann.

Der Rechtstreit würde entsprechend die Kostennote unerheblich erhöhen und zu wessen LAsten das geht, wird vermutlich auch recht klar sein. Wie gesagt, keine konstruierte Arbeitsfähigkeit wie manchmal es der Fall ist.

Noch kurz:
Ich arbeite selber im (reinen) IT Bereich einer KK und komme ursprünglich aus der Orthopädie- und Rehatechnik. Habe mit der Tätigkeit eines SoFa's aber gar nichts zu tun. Wohl aber weiß ich was der tägliche Umgang mit schwer erkranken Menschen in der Kommunikation bedeuten kann. Langjährige Berufserfahrung eben. Auch musste ich öfters negative Entscheidungen überbringen und konnte das stehts in angemessener Weise. So was verlange ich auch von einem KK SB.

Ferner nehme ich den Versuch einen evtl. langen KG Fall erst einmal abzulehnen, als KK Mitarbeitet, erst einmal "sportlich", wenngleich ich meine das bei bestimmten Erkrankungen eine solche wirtschaftliche Sportlichkeit nicht immer vertretbar ist. Den Umgang aber mit dem Versicherten kann ich damit absolut nicht gut heißen. Selbst wenn man diese Sportlichkeit gegen jede Ethik an den Tag legen will oder muss, kann das mit einer verbal gescheiten und höflichen Kommunikation erfolgen mit einem gewissen Einfühlungsvermögen. Raum für ein an die Beleidigung grenzenden Ausdruck und Handhabe sehe ich hier absolut keinen. Selbst die eigene Kinderstube sollte einem so was verbieten.

Das ist was mich letztlich derart sauer macht. Die Kombi aus, für mich, ethisch verwerflicher wirtschaftlicher Sportlichkeit in Zusammenhang mit einem nicht einmal ansatzweise der Kinderstube gerechtem Umgang.

Wie gesagt, meine Meinung und örtlich bezogen. Alles unter Zeugen und/oder schriftlich nachvollziehbar.

Vielen Dank das ich auch mal Luft los lassen darf, sozusagen. Wobei ich die Sachlichkeit hoffentlich immer wahre.

GodMark
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Beitrag von GodMark » 08.05.2013, 14:32

Aktuelles

Nach dem Einschalten des Beschwerdeman. in Sachen fehlender Bescheid geht es jedes mal fix. Am nächsten Tag ist Post da. So auch dieses mal.

Ergebnis: Wird weiterhin abgelehnt mit der Begründung des durchgehenden Krankenstandes auch unter der oben umschriebenen Lage der nicht ausgestellten AU Bescheinigungen.

Ziemlich viel Text aber was ich direkt sehe ist:
- Dem Widerspruchsausschuss lag offensichtlich NICHT die Korrektur/Richtigstellung des Hausarztes vor! Diese wurde demnach NICHT von der GS weitergeleitet da sie nicht als aufgeführt wird, alles andere hingegen schon.

Ohne diese Richtigstellung bleiben die unter falscher Annahme ausgefüllten Fragebögen des Arztes als Entscheidungsgrundlage bestehen. Logisch.

Dem MA des Beschwerdeman. habe ich deutlich gebeten sich darum zu bemühen das genau das nicht passiert. Er meinte das man alles weitergeben muss... aber scheinbar gibt es zwischen muss und tun unterschiedliche Auffassungen.

- Die betriebswirtschaftliche Auswertung für die Zeit der Arbeitsfähigkeit erscheint mit so dargestellt als wenn wir sie von uns aus beigebracht hätten. Diese wurde von der GS angefordert für eben diesen Zeitraum.

Leider liegt Sofalinchen arg böse selber flach und ich stehe etwas allein da mit dem Kauderwelsch von Bescheid.

Nebenbei: Der Bescheid wurde am 24.4 erstellt und erst gestern dann mal auf den Weg gebracht. Ohne Worte.

So muss eine Witwe dann also doch vor Gericht ziehen. Vielen Dank.

Zuletzt bleibt immer noch fragwürdig wieso man heute schreibt das der AOK die Erkrankung VOR Wahlerklärung klar war, diese dann aber im pers. Gespräch in der GS annimmt. Naja, wenn man dem Kunden sagt das das ok ist und das alles gut geht wundert mich das nicht.

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