wo sich beschweren bei fehlverhalten/urteil von KK?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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workaholic
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wo sich beschweren bei fehlverhalten/urteil von KK?

Beitrag von workaholic » 01.05.2013, 13:23

hallo gemeinde :D

ihr seid alle so gut und fit!

meine frage wäre: bei welchen stellen kann man sich beschweren, wenn eine KK, sagen wirs mal so: "groben unfug" gemacht hat.
alles abgelehnt, nun auch der interne ausschuß. - mit vielen fehlern, was einen antrag auf einstweiligen rechtschutz nach sich zieht.

dieser wird wohl durchgehen, - heißt, KK muss vorläufig zahlen bis zur entscheidung vorm sozialgericht.

nun werd ich mal tätig, um die "sauerei" (sorry, ist aber eine) einigen menschen/behörden mitzuteilen.

das bundesgesundheitsministerium als letzte instanz - vor angie - weiß ja, bspw. von der unsitte, KG zu streichen bei unterbrechung der AU - und schert sich ja nichts darum. es geht ja "nur" ums kleine volk, das böse, das bei krankheit auch noch geld will!
nebenbei angemerkt.

wer kann adressen nennen, von stellen die man vom fehlverhalten meiner KK unterrichten sollte. (höhergestellte instanzen, aufsichtsbehörde?)

bin für jede adresse (e-mail, fax, postalisch) egal - sehr dankbar.

p.s.: BIN AUS B A Y E R N
vielen dank im voraus.

schönen rest-feiertag euch....... und bleibt gesund!

lg
workaholic

amerin

Beitrag von amerin » 01.05.2013, 14:12

Du nennst sie doch schon, die für diese KK zuständige Aufsicht(sbehörde). :roll:

wolf
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Beitrag von wolf » 01.05.2013, 19:27

bundesversicherungsamt.de/cln_330/nn_1047236/DE/Service/FAQs/FAQ_20KV/faq__node.html?__nnn=true#faq1048552

amerin

Beitrag von amerin » 01.05.2013, 19:57

wolf, nur für bundesunmittelbare KK. Warum erwähnst du das nicht direkt?
"Bundesunmittelbar sind die Kassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Die anderen Krankenkassen unterstehen der Landesaufsicht."

workaholic
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Beitrag von workaholic » 02.05.2013, 00:38

hallo amerin,
trotzdem dank für die info.

"Bundesunmittelbar sind die Kassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Die anderen Krankenkassen unterstehen der Landesaufsicht."

was immer das auch heißen mag :?

bayern ist ein bundesland............
bayern münchen ist im finale.........mir doch wurscht
ich bin krank.............
leider sch.... schwer krank
krieg seit fast 10 monaten kein geld.........das allein macht auch nicht glücklich..... sagen optimisten. die eon sieht das allerdings etwas anders..... und ich bald nur mehr mit kerze. aber?.... funkt. ein pc mit kerze? ...... glaub ned
ich bin müd.

:( :cry:

Poet
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Beitrag von Poet » 02.05.2013, 11:08

@workaholic: Deine Beschwerde muss - wenn Du Mitglied der AOK Bayern (= keine bundesunmittelbare, sondern regionale Kasse) bist - hier hin:

http://www.patientenportal.bayern.de/pa ... /index.htm

und wenn Du sie parallel an die oberste Aufsichtsbehörde platzieren möchtest da hin:

bmg.bund.de/ministerium/leitung/patientenbeauftragter.html

Grds. kann sich dort jeder über alles beschweren, ob Deine Beschwerde inhaltlich korrekt ist, kann ich nicht beurteilen aber stand ja auch nicht zur Debatte.

Also, Feuer frei!

Paule0815
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Beitrag von Paule0815 » 02.05.2013, 23:55

Es gibt auch Beratungstelefone des Bundesministeriums für Gesundheit, zu erreichen von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 15 Uhr, unter der Rufnummer 030 / 340 60 66 – 01
Dort wird man Dir ggfls. auch Auskunft über die erfolgreichsten Beschwerdemöglichkeiten geben, vielleicht auch einen Lösungsweg.
Gruß Paule

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