Hallo allerseits,
nehmen wir an, die Krankenkasse hat die Frist auf dem Widerspruchsbrief (gegen KG-Stop) nicht eingehalten
-> sollte / kann man dann nochmal einen Brief mit einer neuen Frist hinterherschicken?
Danke und Gruß,
Squirrel
KK hat Frist auf Widerspruchsbrief nicht eingehalten
Moderator: Czauderna
Hallo mal wieder,CiceroOWL hat geschrieben:War der Bescheid mit Rechtsbehelf
es war so: Krankenkasse schickte Brief, wollten das Krankengeld stoppen.
=> Ich schickte Widerspruch und hatte dabei Frist zu Datum x gesetzt.
=> Krankenkasse hat zum Datum x nicht geantwortet, es gibt keinen Bescheid ...
... es gab bisher noch gar keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Sollte / kann ich dann nochmal einen Brief mit einer neuen von mir gesetzten Frist hinterherschicken?
Thanks + Gruß,
squirrel
Also liegt jetzt der Aufhebungsbescheid vor für das Krankengeld vor,?
Naja die betroffene Kase muss nur den Eingnag des scheibens bestätigen, mehr nicht. Der SB / Vorgesetzte des SB entscheidet denn ob er dem Widerspruch abhelfen kann oder ob das Ganze zum Widerspruchsauschuss geht. Dies dauert denn 3 Monate. Sollte das Ganze länger dauern müßte man eine Untätigkeitsklage starten usw.
Naja die betroffene Kase muss nur den Eingnag des scheibens bestätigen, mehr nicht. Der SB / Vorgesetzte des SB entscheidet denn ob er dem Widerspruch abhelfen kann oder ob das Ganze zum Widerspruchsauschuss geht. Dies dauert denn 3 Monate. Sollte das Ganze länger dauern müßte man eine Untätigkeitsklage starten usw.