Hallo allerseits,
ich habe eine Frage zur Klage bei Widerspruch gegen KG-Stop:
KG sollte per Brief der Krankenversicherung per Aktenlage gestoppt werden; bin nicht ausgesteuert; Widerspruch wurde eingelegt (kein aufschiebender Eilantrag); neue AU wurde eingereicht; Antwort von der Krankenkasse gibt es noch nicht.
Wie schnell müsste ich KLAGE beim Sozialgericht einreichen? Innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch? Oder innerhalb von 4 Wochen nach der Antwort auf den Widerspruch? Muß ich auf die Antwort warten?
Danke sehr + Grüße,
squirrel
PS: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Widerspruch ohne Sozialgericht durchkommt? (Es wurde aufgrund Aktenlage entschieden, also gar nicht zulässig.)
Widerspruch gegen KG-Stop -> Frist für KLAGE?
Moderator: Czauderna
@squirrel: Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids beim zuständigen Sozialgericht zu erheben.
Ob der Widerspruch durchgeht das kann Dir keiner beantworten, es ist auch nicht richtig, dass die Begutachtung nach Aktenlage generell nicht zulässig ist. Die Frage in Deinem Fall müsste eher sein, ob sie den zweckmäßig und aussagekräftig genug war, dass der MdK die Arbeitsunfähigkeit aufgehoben hat und zwar wie gesagt: In Deinem speziellen Fall.
Ob der Widerspruch durchgeht das kann Dir keiner beantworten, es ist auch nicht richtig, dass die Begutachtung nach Aktenlage generell nicht zulässig ist. Die Frage in Deinem Fall müsste eher sein, ob sie den zweckmäßig und aussagekräftig genug war, dass der MdK die Arbeitsunfähigkeit aufgehoben hat und zwar wie gesagt: In Deinem speziellen Fall.