Hallo zusammen, möchte mich kurz vorstellen. Bin 58 Jahre alt und im Moment als Witwer in der Krankenversicherung der Rentner in der GKV versichert.
Nun zu meinem eigentlichen Problem: Im letzten Jahr war ich arbeitslos gemeldet und bezog Alg. 1 Leistungen. Bin im Juni erkrankt und bin dann anschliessend in die Reha gegangen. Aus der Reha wurde ich am 09.08.2012 als arbeitsunfähig entlassen, gleichzeitig wurde als Langzeitprognose im Rehabericht meine Leistungsfähigkeit mit unter 6 aber über 3 Stunden bewertet. Ab dem 10.08.2012 erhielt ich dann Krankengeld von der Krankenkasse. Am 26.10.2012 habe ich dann die Behandlung auf eigenen Wunsch abgebrochen und bin nach Asien gegangen. An diesem Termin habe ich auch einen Antrag auf Teil Eu Rente gestellt. Da ich zum Gutachter muss, wird mein Rentenantrag erst nach meiner Rückkehr weiter bearbeitet. Nun habe ich mich entschlossen am 26.04.2013 nach Deutschland zurück zu kehren. Habe noch einen Restanspruch auf 200 Tage Alg. 1 und bin mir nicht sicher ob ich zur Arbeitsagebtur gehe oder ob die Möglichkeit des Bezuges von Krankengeld besteht.
Schöne Grüsse
Dieter
Anspruch auf Karankengeld?
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