Nachversicherung bei Tätigkeit als Aushilfe

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Lilli_85
Beiträge: 5
Registriert: 19.04.2013, 14:11

Nachversicherung bei Tätigkeit als Aushilfe

Beitrag von Lilli_85 » 23.04.2013, 09:56

Hallo zusammen,

ich habe, nach etwa 20 Telefonaten, eine Auskunft der TK bekommen, die ich nicht recht glauben kann und von der mein Arbeitgeber auch noch nichts gehört hat:

Ich bin mit der Uni gerade fertig geworden und arbeite als tageweise Aushilfe. D.H. ich werde jeden Tag (etwa 10 Tage/Monat)
versicherungspflichtig angemeldet und nach dem Dienst wieder abgemeldet. Während meiner Dienste bin ich also krankenversichert.
Für die Zeit dazwischen sei ich nachversichert über den Arbeitgeber meinte die TK-Mitarbeiterin. D.H. ich muss selber nichts zahlen an die KK.
Ich wollte mich familienversichern aber die meinten, das sei wegen der Nachversicherung nicht nötig.
Ich bin nicht arbeitslos gemeldet beim Jobcenter sondern lebe gerade von der Aushilfstätigkeit.

Weiß jemand, ob das stimmt?

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 23.04.2013, 11:36

Hallo,

es gibt schon eine solche Nachversicherung. Die soll nämlich Lücken abdecken von max. 1 Monat.
ABER:
Diese Nachversicherung greift nur dann, wenn in dieser Lücke tatsächlich keine andere Art von Versicherung greift/greifen kann. So hat z.B. durchaus eine mögliche Familienversicherung Vorrang. Im entspr. Paragraphen zur Nachversicherung heißt es:
"Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1."
Und dieser genannte § 10 ist der für die Familienversicherung.

Dahingehend ist die Aussage der TK nicht ganz korrekt.

Gruß
Sportsfreund

Gast

Beitrag von Gast » 23.04.2013, 12:08

klingt fast so, also würde die TK sich die Mühe nicht machen wollen, extra für die Lücken die Daten in der Familienversicherung zu hinterlegen :lol:

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 23.04.2013, 12:11

Hallo,
könnte auch sein, dass die Kasse die Schiene "unständig Beschäftigte" fährt
und/oder dass auch jedesmal eine neue Bindefrist eintritt ?
Nur mal so in den Raum gestellt .
Gruss
Czauderna

Lilli_85
Beiträge: 5
Registriert: 19.04.2013, 14:11

Beitrag von Lilli_85 » 23.04.2013, 13:40

Ok, aber was kann mir passieren, wenn ich das jetzt so hinnehme?
Würde das, was die TK gesagt hat, nicht stimmen, wäre ich ja familienversichert.
Von daher frage ich mich ob ich da jetzt weiter nachforschen sollte oder es einfach so hinnehmen?

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 23.04.2013, 14:21

Hi,

tja, was passieren kann. Vermutlich nicht viel. Bei einigen Dingen kommt es aber z.B. auf die Vorversicherungszeiten an, z.B. Rentenantrag, oder Leistungen aus Pflegeversicherung, oder Anspruch auf freiw. Weiterversicherung. Dann wäre eine durchgehende Versicherung nicht schlecht.

Von daher mein Rat: Mache für die Beschäftigungslücken eine Familienversicherung bei der Kasse Deiner Eltern bzw. Deines Ehegatten.

Du hast halt dann immer einen wechselnden Versicherungsschutz und und musst abwechseln unterschiedliche Versichertenkarten benutzen. Aber so wäre es wenigstens korrekt.

Gruß
Sportsfreund

Lilli_85
Beiträge: 5
Registriert: 19.04.2013, 14:11

Beitrag von Lilli_85 » 23.04.2013, 15:15

Das ganze ist jetzt hoffentlich auch nur für den Zeitraum April-August da ich dann wieder in Fortbildung bin.
Hat jemand eine Ahnung, wen man da am besten kontaktiert (welche Abteilung der KK)? Bisher hatten etwa 15 Leute einfach 0 Ahnung :evil:
Danke erstmal!

roemer70
Beiträge: 1445
Registriert: 23.06.2010, 01:59

Beitrag von roemer70 » 23.04.2013, 19:36

Hast Du den Familienversicherungsanspruch auch bei der TK?
Dann würde ich den FV-Antragsbogen für die Zwischenzeiträume ausfüllen und mit dem Vermerk "vorrangig gegenüber dem nachgehenden Leistungsanspruch nach § 19 SGB V" einreichen - mit der Bitte um Bestätigung der FV-Zeiträume.

Antworten