Nachweis über selbständige Tätigkeit
Moderator: Czauderna
Danke noch einmal @poet für deine Antworten!
Ich glaube, ich mache mal einen Termin bei der Kasse und kläre das Ganze - es ist doch eine komplizierte Materie. Ich hoffe nur, dass mir die Kasse für die verspätete (nämlich rückwirkende) Angabe meines selbstständigen Einkommens für 2012 keinen Ärger macht.
Viele Grüße, Melina
Ich glaube, ich mache mal einen Termin bei der Kasse und kläre das Ganze - es ist doch eine komplizierte Materie. Ich hoffe nur, dass mir die Kasse für die verspätete (nämlich rückwirkende) Angabe meines selbstständigen Einkommens für 2012 keinen Ärger macht.
Viele Grüße, Melina
Jetzt habe ich doch noch eine Frage. Nachdem ich hier ein wenig im Forum gelesen habe, bin ich sehr erschrocken:
2011 war ich ja insgesamt sechs Monate selbständig tätig - ein Monat nur selbständig, fünf Monate neben einer Festanstellung. Wenn die Krankenkasse nun meinen Gewinn laut ESB von 2011 durch 6 teilt, kommt ein monatlicher Gewinn heraus, der deutlich über meinem durchschnittlichen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit im Jahr 2012 liegt. Was so auch absolut richtig ist.
Mein Problem: Legt die Kasse den durchschnittlichen Gewinn aus 2011 auch für 2012 an? Oder berücksichtigt sie den tatsächlichen Gewinn aus 2012? 2012 war ich allerdings durchgängig abhängig beschäftigt und der reale Gewinn aus selbständiger Tätigkeit 2012 lag immer deutlich unter dem Einkommen aus der Festanstellung. Wenn sie den Durchschnittsgewinn aus 2011 anlegt, könnte es mit der nebenberuflichen Selbständigkeit knapp werden und ich müsste viel nachzahlen, obwohl ich real mit der Festanstellung 2012 fast doppelt so viel verdient habe. Wird eigentlich das Netto- oder das Bruttoeinkommen aus der Festanstellung herangezogen, um zu ermitteln, welche Tätigkeitsart überwiegt?
Ich hoffe, das ist irgendwie verständlich...
Viele Grüße, Melina
2011 war ich ja insgesamt sechs Monate selbständig tätig - ein Monat nur selbständig, fünf Monate neben einer Festanstellung. Wenn die Krankenkasse nun meinen Gewinn laut ESB von 2011 durch 6 teilt, kommt ein monatlicher Gewinn heraus, der deutlich über meinem durchschnittlichen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit im Jahr 2012 liegt. Was so auch absolut richtig ist.
Mein Problem: Legt die Kasse den durchschnittlichen Gewinn aus 2011 auch für 2012 an? Oder berücksichtigt sie den tatsächlichen Gewinn aus 2012? 2012 war ich allerdings durchgängig abhängig beschäftigt und der reale Gewinn aus selbständiger Tätigkeit 2012 lag immer deutlich unter dem Einkommen aus der Festanstellung. Wenn sie den Durchschnittsgewinn aus 2011 anlegt, könnte es mit der nebenberuflichen Selbständigkeit knapp werden und ich müsste viel nachzahlen, obwohl ich real mit der Festanstellung 2012 fast doppelt so viel verdient habe. Wird eigentlich das Netto- oder das Bruttoeinkommen aus der Festanstellung herangezogen, um zu ermitteln, welche Tätigkeitsart überwiegt?
Ich hoffe, das ist irgendwie verständlich...
Viele Grüße, Melina