Landwirtschaftl.KK
Moderator: Czauderna
Landwirtschaftl.KK
Hallo zusammen!
Ich bin familienversichert über meinen Mann in der AOK, der bezieht eine Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit und ist nebenbei freiberuflich selbständig.Auf beide Einkommen führt er Beiträge zur Sozialversicherung ab.Ich habe kein eigenes Einkommen.Mit 9 anderen Personen besitzen wir in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Grundstück auf dem wir alle auch wohnen.Durch unseren GbR-Vertrag und div.Auflagen des Landkreises ist dieses Grundstück ausschließlich zur Selbstversorgung gedacht,darf kommerziell nicht genutzt werden,also erzielen wir keinerlei Einkünfte damit.Das Grundstück erreicht die lt. Gesetz vorgeschriebene Größe,nach der wir von der
Berufsgenossenschaft als landwirtschaftliches Unternehmen festgelegt werden.
Mein Mann wurde zwangsversichert in der Sozialversicherung für Landwirtsch.,Forsten u. Gartenbau, weil er Rentner ist und als dieser "hauptberuflich"gilt,da er mit der selbständigen Freiberuflichkeit weniger als die Rente verdient.Er konnte sich nur durch einen Austritt aus der GbR und dem Grundbuch davor retten.Für uns wären da monatl. Kosten entstanden,die wir uns nicht leisten können. Meine Frage nun:kann ich durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft,Forsten und Gartenbau zwangsversichert werden,da ich ja "nur"familienversichert bin und kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen habe?
Vielen Dank schonmal!!!!!!
Ich bin familienversichert über meinen Mann in der AOK, der bezieht eine Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit und ist nebenbei freiberuflich selbständig.Auf beide Einkommen führt er Beiträge zur Sozialversicherung ab.Ich habe kein eigenes Einkommen.Mit 9 anderen Personen besitzen wir in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Grundstück auf dem wir alle auch wohnen.Durch unseren GbR-Vertrag und div.Auflagen des Landkreises ist dieses Grundstück ausschließlich zur Selbstversorgung gedacht,darf kommerziell nicht genutzt werden,also erzielen wir keinerlei Einkünfte damit.Das Grundstück erreicht die lt. Gesetz vorgeschriebene Größe,nach der wir von der
Berufsgenossenschaft als landwirtschaftliches Unternehmen festgelegt werden.
Mein Mann wurde zwangsversichert in der Sozialversicherung für Landwirtsch.,Forsten u. Gartenbau, weil er Rentner ist und als dieser "hauptberuflich"gilt,da er mit der selbständigen Freiberuflichkeit weniger als die Rente verdient.Er konnte sich nur durch einen Austritt aus der GbR und dem Grundbuch davor retten.Für uns wären da monatl. Kosten entstanden,die wir uns nicht leisten können. Meine Frage nun:kann ich durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft,Forsten und Gartenbau zwangsversichert werden,da ich ja "nur"familienversichert bin und kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen habe?
Vielen Dank schonmal!!!!!!
@silli: Durch Euren GbR-Vertrag führt Ihr ein landwirtschaftliches Unternehmen. Nur wenn Du auch an der GbR beteiligt bist, dann ist die LKK für Dich zuständig und Du müsstest Dich dort als Landwirtin pflichtversichern.
So wie ich es lese: Dein Mann ist Mitglied einer anderen Kasse und Du bist dort familienversichert: Die Frage ist ob zu Recht. Du hast zwar mit 1/9tel keine wirkliche Mehrheit aber man müsste sich den kompletten GbR-Vertrag anschauen, um zu beurteilen ob Du nicht Selbständig bist und die Familienversicherung gar nicht durchgeführt werden kann. Dass Ihr keine Einkünfte erzielt, spielt dabei ersteinmal keine Rolle.
Mal unter uns: Eine GbR für die Bewirtschaftung eines gemeinsamen Grundstückes ohne Gewinnerzielungsabsicht ist...na ja...ganz schöner Blödsinn.
So wie ich es lese: Dein Mann ist Mitglied einer anderen Kasse und Du bist dort familienversichert: Die Frage ist ob zu Recht. Du hast zwar mit 1/9tel keine wirkliche Mehrheit aber man müsste sich den kompletten GbR-Vertrag anschauen, um zu beurteilen ob Du nicht Selbständig bist und die Familienversicherung gar nicht durchgeführt werden kann. Dass Ihr keine Einkünfte erzielt, spielt dabei ersteinmal keine Rolle.
Mal unter uns: Eine GbR für die Bewirtschaftung eines gemeinsamen Grundstückes ohne Gewinnerzielungsabsicht ist...na ja...ganz schöner Blödsinn.
@Poet:Danke für die schnelle Antwort!
Gibts die Möglichkeit zur Beitrags-Ermäßigung,da ich ja kein Einkommen habe?Und was wäre,wenn ich in der Lkk Mitglied bin und meinen Mann familienversichern wöllte?Würde das denn gehen und wie verhält es sich dann mit seinen Beiträgen zur SV aus Rente und Selbständigkeit?
Die GbR haben wir schon vor über 20 Jahren gegründet,war bisher die beste Lösung und hat uns so manches Mal den A... gerettet. Mittlerweile sind wir auch der Meinung,daß wir uns nach einer anderen Gesellschaftsform umschauen sollten,aber welche?Irgendeinen Haken gibt s immer!
Schönen Abend!
Grüßle Silli
Gibts die Möglichkeit zur Beitrags-Ermäßigung,da ich ja kein Einkommen habe?Und was wäre,wenn ich in der Lkk Mitglied bin und meinen Mann familienversichern wöllte?Würde das denn gehen und wie verhält es sich dann mit seinen Beiträgen zur SV aus Rente und Selbständigkeit?
Die GbR haben wir schon vor über 20 Jahren gegründet,war bisher die beste Lösung und hat uns so manches Mal den A... gerettet. Mittlerweile sind wir auch der Meinung,daß wir uns nach einer anderen Gesellschaftsform umschauen sollten,aber welche?Irgendeinen Haken gibt s immer!
Schönen Abend!
Grüßle Silli
@Silli:Du kostenfreie Familienversicherung gibt es bei allen gesetzl. Kassen und hängt bei allen Kassen an denselben Kriterien: Der zu familienversicherte darf nicht mehr als 385€ im Schnitt pro Monat verdienen und nicht hauptberuflich selbständig sein.
Die Möglichkeit der Beitragsentlastung für Dich hängt auch an Kriterien, die Euch beide betreffen. Dazu am besten mit der LKK sprechen.
Die Möglichkeit der Beitragsentlastung für Dich hängt auch an Kriterien, die Euch beide betreffen. Dazu am besten mit der LKK sprechen.
N`Ahmd allerseits!
@Poet.Danke für die Antwort!
Da werd ich mich wohl mal bei der Lkk melden müßen. (Ohje,die Dame da letztens am Telefon,als es um meinen Mann ging,war total unfreundlich! )
Aber kannst Du mir mal bitte erklären,welchen Einfluss unser GbR-Vertrag auf eine Selbstständigkeit als Landwirtin meinerseits hat?
Wir haben übrigens kein Mehrheits-Prinzip,sondern Einstimmigkeit.Jeder Gesellschafter ist zu gleichen Teilen beteiligt und hat die gleichen Rechte und Pflichten.Jeder hat die gleichen theoretischen Anteile am Land , es ist ja nicht teilbar,da ein Flurstück.
Auch wenns blöd ist,weil er ja grad erst aus der GbR raus ist wegen der Lkk:könnte sich mein Mann da freiwillig versichern,weil er ja das Einkommen hat und ich nicht und ich geh dann über ihn in die Familienversicherung bei der Lkk?
Und was ich auch noch nicht so ganz verstehe:wenn wir beide in der GbR wären,müßten wir uns auch beide in der Lkk pflichtversichern oder würde dann nur einer reichen und der andere kann sich über ihn familienversichern?
Danke und nen netten Abend noch!
@Poet.Danke für die Antwort!
Da werd ich mich wohl mal bei der Lkk melden müßen. (Ohje,die Dame da letztens am Telefon,als es um meinen Mann ging,war total unfreundlich! )
Aber kannst Du mir mal bitte erklären,welchen Einfluss unser GbR-Vertrag auf eine Selbstständigkeit als Landwirtin meinerseits hat?
Wir haben übrigens kein Mehrheits-Prinzip,sondern Einstimmigkeit.Jeder Gesellschafter ist zu gleichen Teilen beteiligt und hat die gleichen Rechte und Pflichten.Jeder hat die gleichen theoretischen Anteile am Land , es ist ja nicht teilbar,da ein Flurstück.
Auch wenns blöd ist,weil er ja grad erst aus der GbR raus ist wegen der Lkk:könnte sich mein Mann da freiwillig versichern,weil er ja das Einkommen hat und ich nicht und ich geh dann über ihn in die Familienversicherung bei der Lkk?
Und was ich auch noch nicht so ganz verstehe:wenn wir beide in der GbR wären,müßten wir uns auch beide in der Lkk pflichtversichern oder würde dann nur einer reichen und der andere kann sich über ihn familienversichern?
Danke und nen netten Abend noch!
@Silli:
1. Euer GbR-Vertrag hat nur insofern Einfluss auf die Versicherung bei der LKK, dass die Dich nicht als Arbeitnehmerin versichern sondern als Selbständige weil Du maßgebliche Gesellschafterin einer GbR bist (in Deinem Fall ein landwirtschaftlicher Betrieb).
2. Wenn Einstimmigkeit in Eurem Gesellschafter-Vertrag steht, dann möchte ich bei Streitigkeiten nicht Gesellschafter bei dieser GbR sein...
3. Dein Mann kann sich genauso wie Du als Selbständiger (Landwirt) bei der LKK versichern mit Dir in der kostenlosen Familienversicherung wenn er maßgeblicher Gesellschafter in der GbR ist.
4. Wenn ihr beide Gesellschafter mit maßgeblichem Einfluss seid, müsstet Ihr Euch beide bei der LKK versichern gegen entspr. Beitrag.
1. Euer GbR-Vertrag hat nur insofern Einfluss auf die Versicherung bei der LKK, dass die Dich nicht als Arbeitnehmerin versichern sondern als Selbständige weil Du maßgebliche Gesellschafterin einer GbR bist (in Deinem Fall ein landwirtschaftlicher Betrieb).
2. Wenn Einstimmigkeit in Eurem Gesellschafter-Vertrag steht, dann möchte ich bei Streitigkeiten nicht Gesellschafter bei dieser GbR sein...
3. Dein Mann kann sich genauso wie Du als Selbständiger (Landwirt) bei der LKK versichern mit Dir in der kostenlosen Familienversicherung wenn er maßgeblicher Gesellschafter in der GbR ist.
4. Wenn ihr beide Gesellschafter mit maßgeblichem Einfluss seid, müsstet Ihr Euch beide bei der LKK versichern gegen entspr. Beitrag.