Hallo, vielleicht hat jemand schon folgende Erfahrung gemacht.
Ich bin im Krankengeldbezug. Dies schon kurz vor Beendigung meines befristeten Arbeitsvertrages. Ein Unfall war ca. 6 Monate vorher meines Erachtens nach Ursache. Meine Beschwerden traten nach Arbeitsaufnahme nach Unfall auf, aber aufgrund von einem versprochenem verlängertem Arbeitsverhältnisses bei keiner weiteren Erkrankung hatte ich die Zähne bis fast zum Schluss zusammen gebissen. Mehrere Therapien haben bei dem Krankheitsbild keine Besserung gebracht. Mittlerweile war der 2. MDK Termin und Arzt meint, dass die Schmerzen psychisch ausgelöst werden und ich keine Erkrankung habe und mich mit den Schmerzen anfreunden soll, bzw. psychiologische Behandlung anstreben soll. Es stehen noch mehrere Facharzttermine aus, auch Psychologe (hatte ich vorsorglich auch vereinbart). Meine Frage....besteht erstmal weiterhin Anspruch auf Krankengeld, da der Arzt das Krankheitsbild von von physischer Ursache in Klärung psychischer Ursache somit ja geändert hat und gem. Gesetzestext man ja nur Anspruch auf Krankengeld hat bei der gleichen Erkrankung - sprich Schmerzen durch Unfall durch MDK verneint und statt dessen sollen es jetzt Schmerzen durch psychischer Natur sein.
Ich hoffe es verständlich ausgedrückt zu haben.
VG Karin
Weiterer Krankengeldbezug bei Änderung Ursache der Symptome?
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo Karin,
Was sagt der (ein) Durchgangsarzt dazu?
Wenn Arbeitsunfall oder Verdacht auf ...besteht, dann hat ein BG Arzt die Zusammenhänge zu klären.
Der MDK spielt der BG in die Hände, wenn behauptet wird, die Schmerzen seien "psychischer Natur"....gibt's, muss aber nicht sein.
Vielleicht gehst du auch mal ins "Unfallopfer-Forum" und fragst da nach Rat.
LG
ReallyAngry
Was sagt der (ein) Durchgangsarzt dazu?
Wenn Arbeitsunfall oder Verdacht auf ...besteht, dann hat ein BG Arzt die Zusammenhänge zu klären.
Der MDK spielt der BG in die Hände, wenn behauptet wird, die Schmerzen seien "psychischer Natur"....gibt's, muss aber nicht sein.
Vielleicht gehst du auch mal ins "Unfallopfer-Forum" und fragst da nach Rat.
LG
ReallyAngry
Danke schon mal für die Antwort.
Mit Unfall meinte ich leider keinen Berufsunfall, sondern ganz privat. BG steht daher nicht zur Auswahl.
Mit meiner Frage geht es erstmal rein um das Krankengeld und den somit evtl. weiteren Bezug, da ich viele Facharzttermine noch habe und der Arzt vom MDK meinte, dass die wohl nix bringen werden, da er es als reine Kopfsache ansieht.
Und da die Schlüsselnummer der Krankschreibung lautete immer auf die Verletzung vom Unfall. Das also die Schmerzen in dem Bereich von der damals zugezogenen Fraktur entstanden sind. Und MDK Arzt sagt eben, dass er denkt, dass das psychisch ist und das er davon ausgeht, dass weder Rheuma noch neurologisch irgendwas faul istl, auch wenn bereits ein Neurochirug zur Nervenwasserentnahme geraten hat. Bzw. ist eines meiner Beine taub. Ich kann es bewegen, aber haber bzw. kein ausreichendes Gefühl mehr für Autofahren (Kraftauswirkung auf das Pedal).
Da ich ja leider nicht mehr im Arbeitsverhältnis bin, und eben finanziell auch auf das Krankengeld angewiesen bin, ist es für mich interessant zu wissen, ob ich überhaupt, bei einer anderen Ursache für meine Beschwerden noch Anspruch hätte.
VG Karin
Mit Unfall meinte ich leider keinen Berufsunfall, sondern ganz privat. BG steht daher nicht zur Auswahl.
Mit meiner Frage geht es erstmal rein um das Krankengeld und den somit evtl. weiteren Bezug, da ich viele Facharzttermine noch habe und der Arzt vom MDK meinte, dass die wohl nix bringen werden, da er es als reine Kopfsache ansieht.
Und da die Schlüsselnummer der Krankschreibung lautete immer auf die Verletzung vom Unfall. Das also die Schmerzen in dem Bereich von der damals zugezogenen Fraktur entstanden sind. Und MDK Arzt sagt eben, dass er denkt, dass das psychisch ist und das er davon ausgeht, dass weder Rheuma noch neurologisch irgendwas faul istl, auch wenn bereits ein Neurochirug zur Nervenwasserentnahme geraten hat. Bzw. ist eines meiner Beine taub. Ich kann es bewegen, aber haber bzw. kein ausreichendes Gefühl mehr für Autofahren (Kraftauswirkung auf das Pedal).
Da ich ja leider nicht mehr im Arbeitsverhältnis bin, und eben finanziell auch auf das Krankengeld angewiesen bin, ist es für mich interessant zu wissen, ob ich überhaupt, bei einer anderen Ursache für meine Beschwerden noch Anspruch hätte.
VG Karin