Hallo,
ich hätte eine Anfrage in Fremder Sache.Ein Freund und Arbeitskollege kam
im August 2012 in Altersrente 65+1
Jetzt hatte er das Pech und hatte 4 Monate vor Rentenbeginn einen Schweren Arbeitsunfall.
Augenlid Abriss mit Pupille Verletzungen.Not OP.
In Wiesbaden wurde dann,2012 schon im Rentenbezug,eine Künstliche Linse eingesetzt.Diese war anfangs in Ordnung,Sehstärke 70%.
Die Sehkraft hatte aber sehr stark nachgelassen,was für Motorradfahren sehr ungünstig ist.
Jetzt soll er im Mai 2013,wieder in Wiesbaden,eine Neue Linse eingesetzt bekommen.
Jetzt bekam er einen Brief von seiner KK, die Linse die er bekäme würde 1800.-€
kosten, sie würde aber nur 1100.-€ übernehmen und er müsste 700.-€ zu zahlen.
Ist die KK überhaupt zuständig? Wäre da trotz Rente nicht die BG der Kostenträger?
Es handelt sich immerhin um die Folgen des Arbeitsunfalles.
LG
Habssatt
KK,BG und Rentner?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: KK,BG und Rentner?
Ja, definitiv. Bei Arbeitsunfall besteht kein Anspruch auf KV-Leistungen.Habssatt hat geschrieben:Wäre da trotz Rente nicht die BG der Kostenträger?
Es handelt sich immerhin um die Folgen des Arbeitsunfalles.
Die Kasse kann den Zusammenhang vermutlich über die reine OP-Diagnose nicht erkennen, wenn kein weiterer Hinweis vom behandelnden Arzt kommt, und ist für einen Hinweis mehr als dankbar