hilfe - kein anspruch auf krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 29.03.2013, 13:23

roemer70 hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:Von diesem Gehalt müssen allerdings rd. 20% Beiträge durch den Arbeitnehmer und rd. 20% durch den Arbeitgeber getragen werden, also rd. 90€ jeder. Du hättest also rd. 360€ "raus."
Kleine Korrektur mit günstigen Auswirkungen:
Zwischen 450,01 € und 850 € gibt es noch die Gleitzone - die rund 20% passen hier nicht. Knapp 402 € netto dürften bei 451 € brutto rauskommen.
...stimmt, ich hatte wie ein Arbeitgeber gerechnet...:-)

verwaiste mama
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Beitrag von verwaiste mama » 02.04.2013, 17:29

hallo liebe spezialisten
danke für den tipp, dass der antrag auf alg II unter gewissen umständen noch rückdatiert werden kann!
ich habe im moment allerdings meine zweifel, von dieser seite aus überhaupt etwas zu bekommen:
wie zwischenzeitlich im thread "upd informiert" gelesen, gilt die krankmeldung offenbar nicht mehr als lückenlos, wenn sie erst am tag nach ablauf des letzten scheins verlängert wurde und führt demnach folglich zum verlust aller ansprüche? darauf habe ich natürlich nicht geachtet, sondern machte den gang zum arzt hauptsächlich von meiner tagesform abhängig. solche termine fallen mir sehr sehr schwer und ich fühle mich dem nicht immer gewachsen. die genauen daten kann ich nun nicht mehr zurück verfolgen, bin mir aber ziemlich sicher, dass eine solche verschiebung um 1 tag schon vorkam.
desweiteren wurde ich darauf hingewiesen, dass ich für den bezug von alg II arbeitsfähig sein müsse? genau da liegt aber doch gerade mein problem. kann ich den antrag aus dem krankenstatus heraus also gar nicht stellen? oder ist dann einfach eine andere abteilung für mich zuständig?
ich weiß, die fragen gehen eigentlich am kernbereich dieses forums vorbei. aber eventuell weiß ja trotzdem jemand bescheid und mag sich dazu äußern.
es grüßt und dankt
die verwaiste mama

Poet
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Beitrag von Poet » 02.04.2013, 19:38

verwaiste mama hat geschrieben:wie zwischenzeitlich im thread "upd informiert" gelesen, gilt die krankmeldung offenbar nicht mehr als lückenlos, wenn sie erst am tag nach ablauf des letzten scheins verlängert wurde und führt demnach folglich zum verlust aller ansprüche?
desweiteren wurde ich darauf hingewiesen, dass ich für den bezug von alg II arbeitsfähig sein müsse? genau da liegt aber doch gerade mein problem. kann ich den antrag aus dem krankenstatus heraus also gar nicht stellen?
@verwaiste mama: Das mit dem lückenlosen KRG nützt Dir ja nüscht, Du hast doch sowieso keinen Anspruch. Das was Machts Sinn gemeint hat, ist doch dass Du einen Bescheid von der Kasse bekommst, dass Du keinen Anspruch auf KRG hast, den Du bei der ARGE vorlegen kannst damit ggf. rückwirkend ALG II bekommst.

Ein Kriterium des ALG II-Bezuges ist, dass Du grds. erwerbsfähig bist.
"Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (länger als sechs Monate) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."

Das schließt ein, dass Du aktuell natürlich nicht kerngesund sein musst, um Leistungen zu beziehen. Du kannst auch Deine therapeutischen Maßnahmen weiter machen... Also, wer hat das erzählt mit dem arbeitsfähig? Du bist erstens im Stande 3h täglich zu arbeiten und zweitens besteht Deine Situation nur auf absehbare Zeit.

Ich glaube ganz fest daran, dass auch der/die SB im Jobcenter Deine besondere Situation verstehen werden. Jetzt gib Dir einen Ruck.

Ich drücke ganz fest die Daumen und mit mir sicher alle anderen Forumsuser hier.

verwaiste mama
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Beitrag von verwaiste mama » 03.04.2013, 12:21

hallo lieber poet und andere interessierte
ganz herzlichen dank für deine rückmeldung!

ich hatte die diskussion in dem erwähnten thread so aufgefasst, dass bei nach aktenlage nicht lückenloser arbeitsunfähigkeit auch kein alg II ausgezahlt wird. habe ich das also nur missverstanden? das wäre beruhigend.

mit diesen ganzen definitionen kenne ich mich nicht gut aus. womöglich hat der mann einer freundin, welcher das ansprach, nur "erwerbsfähig" mit "arbeitsunfähig" verwechselt und daraus falsche schlüsse gezogen. ich selbst bin gerade zu verwirrt, um das alles wirklich zu blicken und richtig einzuordnen.
wann ich wieder in der lage sein werde, ein halbwegs normales leben zu führen und hoffentlich wenigstens stundenweise arbeiten zu können, kann leider auch mein therapeut noch nicht absehen. wäre dies anders, hätte sich gewiss schon eine passende lösung mit meinem arbeitgeber gefunden. im moment überfordern mich jedoch selbst die banalsten dinge. bereits das schreiben dieser paar zeilen geht an meine grenzen und ich bin danach jedes mal fix und fertig.

um so dankbarer bin ich für eure hilfe
die verwaiste mama

Poet
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Beitrag von Poet » 03.04.2013, 12:25

verwaiste mama hat geschrieben:ich hatte die diskussion in dem erwähnten thread so aufgefasst, dass bei nach aktenlage nicht lückenloser arbeitsunfähigkeit auch kein alg II ausgezahlt wird. habe ich das also nur missverstanden? das wäre beruhigend.
@verwaiste Mama: Da kann ich Dich beruhigen...das hast Du wirklich falsch verstanden. Du hast sicher Anspruch auf ALG II, wenn sie mitgehen sogar rückwirkend. Also, los geht's... :D

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.04.2013, 12:43

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

verwaiste mama
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Beitrag von verwaiste mama » 08.04.2013, 14:21

hallo liebe hilfsbemühte
danke sehr für eure einschätzung!
inzwischen hat ein kollege noch mal beim kca angerufen, um sich dort für mich zu erkundigen. der mitarbeiter am telefon war leider sehr kurz angebunden und machte einen ziemlich genervten eindruck. nachdem mein bekannter grob die situation geschildert hatte, erteilte man ihm nur abwimmelnd die auskunft, dass ich für alg II dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen müsse, was bei mir aber ja bis auf weiteres nicht der fall sei. die frage, wie und an welcher stelle ich eventuell anderweitig unterstützung beantragen könnte, konnte er gar nicht mehr stellen, weil das gespräch auf der anderen seite bereits mit einer abschließenden grußfloskel beendet wurde.
könnte ich die formulare alleine ausfüllen, würde ich es wahrscheinlich trotzdem einfach versuchen und darauf hoffen, damit an einen verständnisvolleren sachbearbeiter zu geraten. so muss sich dafür aber extra immer jemand zeit für mich nehmen. und ich möchte niemandem unnötig zur last fallen. würde mich lieber irgendwo verkriechen.
lieber gruß
die verwaiste mama

Gast

Beitrag von Gast » 08.04.2013, 14:47

Alg 2 ist kein Problem solltest du ohne Probleme bekommen habe auch letztes Jahr trotz Krankheit auch Alg 2 beantragt ohne Probleme bekommen und bin immer noch AU. Also jetzt schon fast ein Jahr AU und Alg2 seit 10 Monate. Meine SB meinte nur vor kurzen es könne sein das ich demnächst zum GA muss. Nur zu hab ich gesagt hab seitdem nichts mehr gehört von ihr. Also Kopf hoch.

Grüsse Wurmie

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 08.04.2013, 17:40

Hallo,

wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, dann gibt es auch noch die Grundsicherung.
Geh doch bitte zum Jobcenter und füll die Anträge da direkt aus. Nicht abwimmeln lassen.

Und was so telefonische Anfragen angeht (ohne jemanden in Schutz nehmen zu wollen) ist es schwierig. Man bekommt eine allgemeine Frage gestellt, kennt aber die genauen Hintergründe nicht, und was wäre wenn es os wäre usw. - und nachher wird sich mit Namen daruaf berufen, dass man gesagt hätte, da bestünde ein Anspruch. Da tun sie sich halt schwer.
Frag doch bitte im Erwerbslosenforum mal nach, die haben bestimmt Tipps.

LG, Fee

Poet
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Beitrag von Poet » 08.04.2013, 22:31

@verwaiste Mama: Du hast Anspruch auf ALG II, egal wie derjenige am Telefon drauf war. Die Vorraussetzungen erfüllst Du auch trotz Krankheit:

"Das schließt ein, dass Du aktuell natürlich nicht kerngesund sein musst, um Leistungen zu beziehen. Du kannst auch Deine therapeutischen Maßnahmen weiter machen... Also, wer hat das erzählt mit dem arbeitsfähig? Du bist erstens im Stande 3h täglich zu arbeiten und zweitens besteht Deine Situation nur auf absehbare Zeit."

Kannst Du schreiben wo Du wohnst (ggf. per PN)? Vielleicht wohnst Du in meiner Nähe oder jmd. aus dem Forum kann mit Dir den Antrag ausfüllen. Das ist nicht kompliziert.

verwaiste mama
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Beitrag von verwaiste mama » 09.04.2013, 15:41

hallo ihr lieben
vielen dank für eure zuversicht und vor allem auch für das liebe angebot, mir ggf. vor ort unter die arme zu greifen!
zur zeit kann ich jedoch weder persönlich einen behördengang leisten, auch nicht in begleitung. noch bin ich psychisch in der lage, mich mit einem noch so freundlich gesonnenen fremden menschen zu treffen. selbst zu vertrauten personen habe ich aktuell nur wenige soziale kontakte, weil dies meine angststörungen kaum zulassen. schon das kleinste (von mir so empfundene) falsche wort bringt mich gleich wieder an den rand der verzweiflung... mir ist einfach alles zu viel. und wenn ich mich hinterher wieder etwas gefasst habe, plagt mich ein furchtbar schlechtes gewissen, weil es mein gegenüber doch nur gut gemeint hat.
das zieht sich nun schon seit september letzten jahres. also bereits über das an anderer stelle zitierte halbe jahr hinaus, welches nach kca eine "absehbare zeit" definiert. und wann ich wieder halbwegs stabil sein werde, kann bisher weder mein hausarzt noch mein therapeut zeitlich eingrenzen. darin liegt in meinem fall wohl der haken für den bezug von alg II.
dank eures wiederholten zuspruchs werde ich dann aber doch noch mal jemanden aus meinem umfeld um hilfe für den papierkrieg bitten. sollte mir alg II entgegen eurer überzeugung nicht zuerkannt werden, rutsche ich dann wenigstens automatisch in die grundsicherung, sofern ich das richtig verstanden habe.
euch allen vielen dank
die verwaiste mama
Zuletzt geändert von verwaiste mama am 09.04.2013, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.

Poet
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Beitrag von Poet » 09.04.2013, 16:36

@verwaiste mama: Das halbe Jahr bezieht sich auf die Zeit in die Zukunft nach Antragsstellung. Deine Belastungs-Situation hat auf jeden Fall ein absehbares Ende, denn irgendwann überwiegt bei jedem Mensch wieder der Wunsch am Leben teilhaben zu wollen. Wann das tatsächlich sein wird, ist ersteinmal nebensächlich. Du hast Anspruch auf ALG II.

*Daumendrück und ganz viel Kraft*

verwaiste mama
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Beitrag von verwaiste mama » 10.04.2013, 15:09

danke lieber poet!
hätte ich den antrag gleich zu beginn meiner bedürftigkeit gestellt, wäre es sicher so eindeutig, wie von dir beschrieben. durch die enorme verzögerung und da sich mein zustand seit monaten kaum merklich verbessert hat, kann darüber aber wohl auch durchaus anders entschieden werden. wobei ich jetzt nur wiedergebe, was andere dazu in erfahrung gebracht haben. ob es letztlich auf alg II oder grundsicherung hinaus läuft, ist für mich allerdings auch erst mal zweitrangig. falls nicht mit (noch) mehr bürokratie verbunden.
noch mal ganz herzlichen dank
die verwaiste mama

(in meinem text von gestern habe ich übrigens noch ein fehlendes wort nachgetragen, damit der betreffende satz auch sinn ergibt)

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