Was kann ich tun wenn ich die Beiträge nicht bezahlen kann
Moderator: Czauderna
Was kann ich tun wenn ich die Beiträge nicht bezahlen kann
Hallo zusammen,
mir brennt schon seit einiger Zeit ne Frage auf der Zunge...Meine Situ, is so
Ich bekomme Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ..arbeite grade nicht weil ich 2 Kleiner Stinker zu Hause habe,anspruch auf Staatliche stütze hab ich nicht da mein Freund "zuviel" laut dem amt verdient.Jetzt muss ich mich ja dennoch Versichern kann die beiträge aber nicht wirklich tragen weil ich ja nur diese paar kröten zur Verfügung habe.Mein Freund will aber noch nicht Heiraten da es ihm noch zu früh dazu is...
Hab ich ne andere möglichkeit ausser den Beitrag zu zahlen?
mir brennt schon seit einiger Zeit ne Frage auf der Zunge...Meine Situ, is so
Ich bekomme Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ..arbeite grade nicht weil ich 2 Kleiner Stinker zu Hause habe,anspruch auf Staatliche stütze hab ich nicht da mein Freund "zuviel" laut dem amt verdient.Jetzt muss ich mich ja dennoch Versichern kann die beiträge aber nicht wirklich tragen weil ich ja nur diese paar kröten zur Verfügung habe.Mein Freund will aber noch nicht Heiraten da es ihm noch zu früh dazu is...
Hab ich ne andere möglichkeit ausser den Beitrag zu zahlen?
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- Beiträge: 18
- Registriert: 12.10.2011, 00:42
Vermutlich wurde schon geklärt, dass keine Familienversicherung mehr über die Eltern möglich ist.
So wie ich das sehe, geht kein Weg an der freiwilligen Versicherung vorbei. Aber kleiner Tipp: Wenn kein ALG II Anspruch besteht, besteht aber vielleicht die Möglichkeit, dass das Amt für Soziales die Beitragszahlung übernimmt. Würde dort auf jeden Fall mal nachfragen.
So wie ich das sehe, geht kein Weg an der freiwilligen Versicherung vorbei. Aber kleiner Tipp: Wenn kein ALG II Anspruch besteht, besteht aber vielleicht die Möglichkeit, dass das Amt für Soziales die Beitragszahlung übernimmt. Würde dort auf jeden Fall mal nachfragen.
Ich denke mal, dass die Posterin selber die Altersgrenze für die Familienversicherung als Kind überschritten hat. Somit ist eine Familienversicherung und die Familienversicherung von sog. familienversicherten Kindern ausgeschlossen.
Aufgrund der seit dem 01.04.2007 bestehende Versicherungspflicht, muss die Mutter eine eigene Mitlgiedschaft eintragen.
Diese Mitgliedschaft kostet ca. 150,00 Euro und ist für eine Vollversorung der Mutter und der beiden Stinker doch recht günstig, oder?
Du musst leider in den saueren Apfel beissen und die 150,00 Glocken löhnen.
Ich würde Dir in dieser Konstealltion auch nicht empfehlen zu heiraten. Denn genau dann geht der Schuss auch nach hinten los. Es mag zwar sein, dass Du nach der Heirat in die kostenlose Familienversicherung des Freundes huschen kannst und Du in dieser Konstealltion die 150,00 Glocken für die Krankenversicherung sparst.
Ich sage dabei immer, wer rechnen kann, ist immer klar im Vorteil. Dieser Rechnung geht nämlich nicht auf.
Denn nach der Heirat entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für die beiden Stinker. Beim Unterhaltsvorschuss spielt es leider keine Rolle, dass der neue Ehegatte nicht der Vater der Kinder ist. Leider ist es so.
Nun ja, bei 2 Stinkern bekommst Du derzeit min. 266,00 Euro Unterhaltsvorschuss oder sogar mehr, wenn die Kinder min. 6 Jahre alt sind. Es könnte sogar 360,00 € monatlich sein.
Genau diese Kohle fällt dann weg.
Jetzt rechne mal selber, was günstiger ist.
Ich denke mal, dass es günstiger ist, wenn Du nicht heiratest und 150,00 Glocken für die Krankenversicherung zahlst.
Du bzw. Dein Freund haben aber noch eine andere Möglichkeit aus der derzeitigen Lebenssituation auch finanzielle Vorteile zu ziehen.
Dein Freund ist alleinstehend und zahlt Steuern nach der Steuerklasse I. Wenn er heiraten würde, dann erfolgt die Einstufung in die Steuerklasse III, welche weniger Steuern bedeuten würden.
Diese Steuerklasse (III) kann Dein Freund aber nicht erhalten, wenn ihr nur eheähnlich zusammenlebt. Also zahlt er leider mehr Steuern.
Der BFH hat gerade diese Problematik schon vor Jahren erkannt.
In dieser Konstellation hat Dein Freund die Möglichkeit Dich als "außergewöhnliche Belastung" bei der Steuer mindernd geltend zu machen. Somit wird er dennoch steuerlich begünstigt.
Guckst Du hier:
http://mobil.stern.de/wirtschaft/geld/p ... 10338.html
Der Steuerfreibetrag beträgt max. 7.188,00 € im Jahr.
Du sollest Dich entweder an einen Fallmanger des Jobcenters oder an das Finanzamt wenden.
Aufgrund der seit dem 01.04.2007 bestehende Versicherungspflicht, muss die Mutter eine eigene Mitlgiedschaft eintragen.
Diese Mitgliedschaft kostet ca. 150,00 Euro und ist für eine Vollversorung der Mutter und der beiden Stinker doch recht günstig, oder?
Du musst leider in den saueren Apfel beissen und die 150,00 Glocken löhnen.
Ich würde Dir in dieser Konstealltion auch nicht empfehlen zu heiraten. Denn genau dann geht der Schuss auch nach hinten los. Es mag zwar sein, dass Du nach der Heirat in die kostenlose Familienversicherung des Freundes huschen kannst und Du in dieser Konstealltion die 150,00 Glocken für die Krankenversicherung sparst.
Ich sage dabei immer, wer rechnen kann, ist immer klar im Vorteil. Dieser Rechnung geht nämlich nicht auf.
Denn nach der Heirat entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für die beiden Stinker. Beim Unterhaltsvorschuss spielt es leider keine Rolle, dass der neue Ehegatte nicht der Vater der Kinder ist. Leider ist es so.
Nun ja, bei 2 Stinkern bekommst Du derzeit min. 266,00 Euro Unterhaltsvorschuss oder sogar mehr, wenn die Kinder min. 6 Jahre alt sind. Es könnte sogar 360,00 € monatlich sein.
Genau diese Kohle fällt dann weg.
Jetzt rechne mal selber, was günstiger ist.
Ich denke mal, dass es günstiger ist, wenn Du nicht heiratest und 150,00 Glocken für die Krankenversicherung zahlst.
Du bzw. Dein Freund haben aber noch eine andere Möglichkeit aus der derzeitigen Lebenssituation auch finanzielle Vorteile zu ziehen.
Dein Freund ist alleinstehend und zahlt Steuern nach der Steuerklasse I. Wenn er heiraten würde, dann erfolgt die Einstufung in die Steuerklasse III, welche weniger Steuern bedeuten würden.
Diese Steuerklasse (III) kann Dein Freund aber nicht erhalten, wenn ihr nur eheähnlich zusammenlebt. Also zahlt er leider mehr Steuern.
Der BFH hat gerade diese Problematik schon vor Jahren erkannt.
In dieser Konstellation hat Dein Freund die Möglichkeit Dich als "außergewöhnliche Belastung" bei der Steuer mindernd geltend zu machen. Somit wird er dennoch steuerlich begünstigt.
Guckst Du hier:
http://mobil.stern.de/wirtschaft/geld/p ... 10338.html
Der Steuerfreibetrag beträgt max. 7.188,00 € im Jahr.
Du sollest Dich entweder an einen Fallmanger des Jobcenters oder an das Finanzamt wenden.
Nun ja maus; Du bist nicht minderwertig sondern außergewöhnlich.
Äpfel sind nicht gleich Birnen.
Wenn Dein Freund Steuern zahlt, bin ich mir fast sicher, dass die Nummer mit der außergewöhnlichen Belastung unterm Strich insgesamt mehr bringt. Es kommt natürlich auf die Höhe der Steuerlast an. Aber dies kann man sehr schnell in entsprechenden Rechnern im Internet feststellen.
Bei einer Heirat ist der UVG-Anspruch futschi. Das bringt dann wohl nicht viel.
Man muss neu planen oder koordinieren, wenn die Höchstdauer der UVG-Bezuges (6 Jahre) abgelaufen ist.
Dann werden die Karten neu gemischt.
Äpfel sind nicht gleich Birnen.
Wenn Dein Freund Steuern zahlt, bin ich mir fast sicher, dass die Nummer mit der außergewöhnlichen Belastung unterm Strich insgesamt mehr bringt. Es kommt natürlich auf die Höhe der Steuerlast an. Aber dies kann man sehr schnell in entsprechenden Rechnern im Internet feststellen.
Bei einer Heirat ist der UVG-Anspruch futschi. Das bringt dann wohl nicht viel.
Man muss neu planen oder koordinieren, wenn die Höchstdauer der UVG-Bezuges (6 Jahre) abgelaufen ist.
Dann werden die Karten neu gemischt.