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von Freddy » 08.04.2013, 12:55
So meine Ärztin steht hinter mir,mit der begründung das wir die Medikamente umstellen und ich mich in psychotherapeutischer behandlung begebe.
Und hier mal mein widerspruch per mail an die KK
Sehr geehrter Herr ...... ,
hiermit lege ich gegen den Bescheid vom 03.04.2013, zugegangen am 04.04.2013, mit dem Sie die Zahlung von Krankengeld zum 07.04.2013 einstellen, Widerspruch ein.
Begründung:
Die Einstellung des Krankengelds zum 07.04.2013 ist nicht berechtigt. Zu Unrecht gehen Sie davon aus, dass meine Arbeitsfähigkeit zum 08.04.2013 wiederhergestellt sein wird.
Die Feststellung, dass ich zum 08.04.2013 wieder arbeitsfähig sei, ist unzutreffend. Nach Einschätzung meines behandelnder Psychologin, Frau Dr. .........., besteht unverändert Arbeitsunfähigkeit. Die entsprechende ärztliche Begründung wird Ihnen Frau Dr............ zukommen lassen.
Die Einstellung des Krankengelds zum 07.04.2013 ist nicht berechtigt, da die Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit des MDK nur per Aktenlage erfolgt ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes vom 18.10.2007, Az.: L 8 KR 228/06 hinweisen.
Leitsatz (Verlag C.H. Beck oHG): „Sind Krankenkassen der Auffassung, dass Versicherte trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld haben, so sind sie von Amts wegen zu eigenen medizinischen Ermittlungen verpflichtet. Dazu gehören in der Regel die Befragung der behandelnden Ärzte und eine Untersuchung des Patienten, betonte das Hessische Landessozialgericht.“
Dies entspricht auch der Vorgabe, dass der behandelnde Arzt verpflichtet ist, eine AU-Bescheinigung nur nach ärztlicher Untersuchung auszustellen (§ 31 BMV-Ä, § 17 BMV-Ä/EKV).
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Ihre Entscheidung vom 03.04.2013 nochmals zu überprüfen und mir über den 07.04.2013 hinaus Krankengeld in voller Höhe bis zum Ende meiner Arbeitsunfähigkeit zu gewähren.
Sollten Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen, bitte ich unter Bezugnahme auf § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in sämtliche für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes bzw. um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen, um meinen Widerspruch evtl. in Bezug auf medizinische Details begründen zu können.
Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass mich der MDK nie persönlich gesehen hat, ich aber für eine Vorstellung gerne bereit bin.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffe ist ok so
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Freddy am 11.04.2013, 13:24, insgesamt 3-mal geändert.