Freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichert
Moderator: Czauderna
Freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichert
Hallo zusammen,
weiß nicht ob ich hier richtig bin will aber mal meine Frage los werden.
War freiwillig in der gesetzlichen Versichert, Kündigung durch Arbeitgeber, Urlaubsanspruch auszahlen lassen, Sperrung beim ALGI bekommen für diese Urlaubsanspruchauszahlung. Heute Schreiben von Krankenkasse, will Geld, für den Zeitraum der Sperre. Danach, nach Sperre, ja wohl wieder pflichtversichert.
1. hat die KK Anspruch auf die Zahlung und 2. kann man an der Beitragsbemessung was machen? Hatte ja keine Bezüge!
kann mir jemand helfen?
Schönen Abend und danke um voraus
weiß nicht ob ich hier richtig bin will aber mal meine Frage los werden.
War freiwillig in der gesetzlichen Versichert, Kündigung durch Arbeitgeber, Urlaubsanspruch auszahlen lassen, Sperrung beim ALGI bekommen für diese Urlaubsanspruchauszahlung. Heute Schreiben von Krankenkasse, will Geld, für den Zeitraum der Sperre. Danach, nach Sperre, ja wohl wieder pflichtversichert.
1. hat die KK Anspruch auf die Zahlung und 2. kann man an der Beitragsbemessung was machen? Hatte ja keine Bezüge!
kann mir jemand helfen?
Schönen Abend und danke um voraus
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- Beiträge: 18
- Registriert: 12.10.2011, 00:42
Moin,
ich kenne das aus früheren Zeiten eigentlich so.
ausgezahlter Urlaub = 2000 € für 20 Tage (4 Wochen)
Freiwillige Versicherung für 28 Tage nach Ende des BVH. Beitrag berechnet aus 2000 € : 28.
Für diese Zeit ruht auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Erst nach Ende des Ruhens und dem Beginn des tatsächlichen Bezuges des ALG setzt die Versicherungspflicht ein.
Abschliessend könnte da heinrich mal was zu sagen.
ich kenne das aus früheren Zeiten eigentlich so.
ausgezahlter Urlaub = 2000 € für 20 Tage (4 Wochen)
Freiwillige Versicherung für 28 Tage nach Ende des BVH. Beitrag berechnet aus 2000 € : 28.
Für diese Zeit ruht auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Erst nach Ende des Ruhens und dem Beginn des tatsächlichen Bezuges des ALG setzt die Versicherungspflicht ein.
Abschliessend könnte da heinrich mal was zu sagen.
Hallo,Bonny56 hat geschrieben:Weiß jemand ob der im Dezember ausbezahlte Urlaubsanspruch für den Januar als Einkommen gilt?
Bitte noch mal Info, danke
Gruß
Bonny56
ausbezahlter Urlaub, also Urlaubsabgeltung wird krankenversicherungsmässig dem letzten Lohnzahlungszeitraum zugerechnet und es werden dafür auch Beiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer an die Kasse gezahlt. Demnach kann diese Summe nicht für den Januar als beitragspflichtiges Einkommen gewertet werden.
Es handelt sich nicht um eine Abfindung.
Gruss
Czauderna
Hallo,Bonny56 hat geschrieben:Hallo zusammen,
Krankenkasse schickt Mahnung über den viel zu hohen Beitrag. Keine Reaktion auf mein Schreiben. Muss ich jetzt wirklich zum Anwalt, oder gibt es so was wie ein Ombudsmann. Was kann ich noch tun?
Im voraus vielen Dank
Bonny56
schriftlichen Widerspruch mit der Forderung eines rechtsmittelfähigen Bescheids.
Wenn möglich persönlich hingehen und erst reden, dann den Widerspruch abgeben und quittieren lassen.
Was die Beitragszahlung angeht, so würde ich einen Teil bezahlen, ausgehend von einem monatlichen Gesamtbeitrag in Höhe von 152,27 € (dies entspricht einem Einkommen von 0,00 € bis zur Mindestbeitragsbemessungsgrenze).
Gruss
Czauderna