Wer kann helfen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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matuschen
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Wer kann helfen

Beitrag von matuschen » 04.04.2013, 18:58

Hallo,

ich habe von meiner Krankenkasse die Zusage zur Kostenübernahme zum korrigieren meiner Oberlieder bekommen .
Gleichzeitig wollte ich mir noch die Tränensäcke auf eigene Kosten entfernen oder wenigstens ein wenig korrigieren lassen. Deshalb hab mich übers Internet informiert und eine Adresse in Tschechien gefunden, die angenehme Preise hat. Dort hab ich dann angerufen und mich mit dem Arzt oberflächlich schon ein wenig unterhalten. Er gab den Tipp, mir die Summe von der Krankenkasse auszahlen zu lassen und dann alles in Tschechinen machen zu lassen.

So, meine Frage ist nun: gibt es die Möglichkeit, sich die Summe von der Krankenkasse auszahlen zu lassen. Unter welchen Umständen ist das überhaupt möglich? Ist es überhaupt möglich?
Über Tipps würde ich mich sehr freuen. :lol:

Liebe Grüße
Gaby

Poet
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Re: Wer kann helfen

Beitrag von Poet » 04.04.2013, 19:24

matuschen hat geschrieben:So, meine Frage ist nun: gibt es die Möglichkeit, sich die Summe von der Krankenkasse auszahlen zu lassen. Unter welchen Umständen ist das überhaupt möglich? Ist es überhaupt möglich?
Über Tipps würde ich mich sehr freuen. :lol:

Liebe Grüße
Gaby
@Gaby: Kurze Antwort -> 3x Nein. In Deutschland gilt Sachleistung vor Kostenerstattung. Die Kasse hat Dir die Korrektur aus medizinischen Gründen genehmigt. Die kosmetische Korrektur, die Du parallel dazu machen lassen möchtest, musst Du davon trennen. Zudem wird eine deutsche Krankenkasse, in die Arbeitnehmer/Arbeitgeber in Deutschland ihre Beiträge einzahlen, wenig Interesse haben, Leistungserbringer in Deutschland zu umgehen.

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Wer kann helfen

Beitrag von Czauderna » 04.04.2013, 22:28

Poet hat geschrieben:
matuschen hat geschrieben:So, meine Frage ist nun: gibt es die Möglichkeit, sich die Summe von der Krankenkasse auszahlen zu lassen. Unter welchen Umständen ist das überhaupt möglich? Ist es überhaupt möglich?
Über Tipps würde ich mich sehr freuen. :lol:

Liebe Grüße
Gaby
@Gaby: Kurze Antwort -> 3x Nein. In Deutschland gilt Sachleistung vor Kostenerstattung. Die Kasse hat Dir die Korrektur aus medizinischen Gründen genehmigt. Die kosmetische Korrektur, die Du parallel dazu machen lassen möchtest, musst Du davon trennen. Zudem wird eine deutsche Krankenkasse, in die Arbeitnehmer/Arbeitgeber in Deutschland ihre Beiträge einzahlen, wenig Interesse haben, Leistungserbringer in Deutschland zu umgehen.
Hallo,
Ja, so ist es !
Gruss
czauderna

matuschen
Beiträge: 6
Registriert: 02.12.2012, 22:32

Beitrag von matuschen » 05.04.2013, 16:16

Hallo czauderna und poet,
vielen Dank für euere Antwort. Obwohl ich gehofft habe, etwas anderes zu hören :lol: . Aber naja, so ist es dann halt und ich weiß nun Bescheid.
Vielen, vielen Dank und liebe Grüße
Gaby

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