MDK beendet Au zum 07.04.13

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Freddy
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MDK beendet Au zum 07.04.13

Beitrag von Freddy » 04.04.2013, 16:14

Hallo,
ich habe heute ein schreiben von meiner KK bekommen wo drin steht:

Ihre Arbeitsunfähigkeit ab 19.12.2013

Sehr deehrter Herr ........,
der Medizinische Dienst (MDK) ist nach Auswertung der vorliegenden Befunde zu dem Ergebnis gekommen,das Ihre Arbeitsunfähigkeit

mit dem 07.04.2013
endet.Ihren behandelnden Arzt haben wir informiert.

Sollten Sie noch ein Auszahlungsschein für Krankengeld besitzen,geben Sie diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.


Ich frag mich was das soll??????????
Ich bin trockender Alkoholiker seit einem Jahr(war letztes Jahr auf Kur)und leide unter Depressionen und Angstzuständen,Schlafstörungen usw.
Bin mit meiner Psychologin gerade dabei meine Medikamente umzustellen,und bin auch weiterhin Arbeitsunfähig geschrieben bis zum 18.04.2013.
Wie soll ich am besten vorgehen jetzt bin total fertig hier,weil meine Ärztin erst am Montag wieder da ist,damit ich mit ihr alles besprechen kann.
Soll ich erstmal eine email an die KK schreiben das ich wiederspruch einlege gegen diesem schreiben??????.
Hatte an sowas gedacht:
Sehr geehrter Herr .........,

hiermit erhebe ich W i d e r s p r u c h gegen Ihren oben genannten Bescheid.

Dieser Bescheid ist mir am 04.04.2013 zugegangen.
Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend.

Zugleich bitte ich auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in
sämtlichen für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller
ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw.
um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen.

Nach Erhalt der gewünschten Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen.



Kann ich das so erstmal per email verschicken.

hajo
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Beitrag von hajo » 04.04.2013, 16:23

Hallo Freddy,

mir ist fast das Gleiche passiert, und ich habe hier kompetente Hilfe und Unterstützung bekommen. In meinem Fall hatte ich Widerspruch erhoben. Aber warte erstmal die anderen Antworten ab.

Gruß Hajo

Freddy
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Beitrag von Freddy » 04.04.2013, 16:28

Hallo hajo,
jo ich hoffe das ich hier hilfe bekomme weil bin im mom voll fertig und würde gerne bei der KK anrufen und meinem SA fragen ob er meine Krankheit überhaupt verstehen kann was dahinter steckt anscheind nicht weil sonst würden sie mir das Krankengeld nicht streichen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 04.04.2013, 16:36

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Freddy
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Beitrag von Freddy » 04.04.2013, 16:52

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,

in Kurzform:

- Klage beim Sozialgericht geht jetzt noch nicht, erst nach Zugang des Widerspruchsbescheides

- Solange das Widerspruchsverfahren noch läuft, kannst du aber jedenfalls die Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs, hilfsweise eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen, zur Orientierung an einem etwas anderen Fall vgl. hier: http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... g/#post542

- Da dein Gesundheitszustand von dir und der KK unterschiedlich beurteilt wird, führt momentan kein sicherer Weg an der Arbeitsagentur und dem Antrag auf Alg I vorbei – vorsorglich zur Klärung, schnellstmöglichst

- Hast du jemanden, der für dich so richtig auf die Pauke hauen kann, solange das alles aktuell ist? Der normale Behörden- / Gerichtsweg dauert nämlich Monate / Jahre!

Gruß!
Machts Sinn
den hab ich jetzt gelesen,ok was soll ich machen

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 04.04.2013, 17:00

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Freddy
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Beitrag von Freddy » 04.04.2013, 17:03

also einstellen kann ich im mom nicht da müsste ich mir ein scenner kaufen was ich sowie vor hatte.
Ist nicht umfangreich bis jetzt nur der eine brief was ich von den heute bekommen hab.
hast du evt lust auf ts (teamspeak das wir mal reden können,hab ein server oder telefonieren dann kann ich dir alles mal erklären

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 04.04.2013, 17:23

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Freddy
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Beitrag von Freddy » 04.04.2013, 17:26

oh ok sorry wenn das nicht erlaubt ist sowas,ne fax hab ich leider auch nicht und den bewilligungsbescheid muss ich such

Poet
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Beitrag von Poet » 04.04.2013, 17:33

@Freddy: Mal was anderes. Warst Du schon mal persönlich beim MdK?

1. Du könntest die persönliche Vorstellung erwirken (sofern Du psychisch, physisch in der Lage dazu bist).

2. Fordere Dir unbedingt das Gutachten an vom MdK.

3. Ärztin am Montag beim MdK anrufen lassen.

4. Auf jeden Fall in Widerspruch gehen, wenn Deine Ärztin bestätigt, dass Du arbeitsunfähig bist.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 04.04.2013, 17:35

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Poet
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Beitrag von Poet » 04.04.2013, 17:44

Machts Sinn hat geschrieben: Übrigens, dass man dem MDK selbst nachlaufen sollte nachdem der ... ist gar nicht meine Meinung.
@MS: Natürlich, weil DU in Deinem Fall seinerzeit die persönliche Begutachtung abgelehnt hast, was Dir ev. nun als Strick gedreht wird...:-)

Meine Frage mit der persönlichen Vorstellung zielt nicht darauf ab, ob Freddy aktuell beim MdK war sondern ober er überhaupt schon mal beim MdK persönlich war mit seiner Krankengeschichte. Ist doch vorstellbar, auch für Dich, oder?
Zuletzt geändert von Poet am 04.04.2013, 17:49, insgesamt 1-mal geändert.

Freddy
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Beitrag von Freddy » 04.04.2013, 17:48

ja ich war früher einmal wegem meine kniee beim MDK

Poet
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Beitrag von Poet » 04.04.2013, 17:51

@Freddy: Sehr gut. Lass uns am Montag mal wissen was Deine Behandlerin sagt, denn die brauchst Du 100% auf Deiner Seite.

Freddy
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Beitrag von Freddy » 04.04.2013, 17:53

Poet hat geschrieben:@Freddy: Mal was anderes. Warst Du schon mal persönlich beim MdK?

1. Du könntest die persönliche Vorstellung erwirken (sofern Du psychisch, physisch in der Lage dazu bist).

2. Fordere Dir unbedingt das Gutachten an vom MdK.

3. Ärztin am Montag beim MdK anrufen lassen.

4. Auf jeden Fall in Widerspruch gehen, wenn Deine Ärztin bestätigt, dass Du arbeitsunfähig bist.
ja soll ich das:

Sehr geehrter Herr .........,

hiermit erhebe ich W i d e r s p r u c h gegen Ihren oben genannten Bescheid.

Dieser Bescheid ist mir am 04.04.2013 zugegangen.
Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend.

Zugleich bitte ich auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in
sämtlichen für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller
ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw.
um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen.

Nach Erhalt der gewünschten Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen.


erstmal zur KK mailen das die schon mal wissen wo es lang geht und Montag SOFORT mit meiner Ärztin drüber reden

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