Soll aus Reha arbeitsfähig entlassen wersen
Moderator: Czauderna
Soll aus Reha arbeitsfähig entlassen wersen
Hallo, ich bin seit 08/12 AU geschrieben wg psychosomatischen Erkrankungen. Mein Job wurde mir "Betriebsbedingt" zu 12/12 gekündigt. Aktuell befinde ich mich in einer Reha. Vor der Reha habe ich Krankengeld bezogen. Nun soll ich arbeitsfähig aus der Reha entlassen werden was ja (wie man mir erklärte) ziemlich einfach geht wenn man im Anschluss arbeitslos ist. Mir wurde gesagt, dass ich ja einfache Arbeiten verrichten kann. Allerdings sehe ich das komplett anders. Ich bin absolut noch nicht stabil. Mir geht es aktuell schlechter als zu Beginn der Reha. Nun habe ich morgen meinen letzten Tag, im Anschluss würde ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Kann mir jemand sagen wie ich dagegen vorgehen kann? Die geführten Gespräche mit dem Arzt und der Therapeutin haben zu nichts geführt. Kann ich übermorgen zu meinem Facharzt gehen um mich weiter AU zu schreiben? Ich befürchte, dass ich dann Probleme mit der Versicherung bekomme und mir kein Krankengeld gezahlt wird. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen Dank
Vielen Dank
Re: Soll aus Reha arbeitsfähig entlassen wersen
Hallo,Pebbles82 hat geschrieben:Hallo, ich bin seit 08/12 AU geschrieben wg psychosomatischen Erkrankungen. Mein Job wurde mir "Betriebsbedingt" zu 12/12 gekündigt. Aktuell befinde ich mich in einer Reha. Vor der Reha habe ich Krankengeld bezogen. Nun soll ich arbeitsfähig aus der Reha entlassen werden was ja (wie man mir erklärte) ziemlich einfach geht wenn man im Anschluss arbeitslos ist. Mir wurde gesagt, dass ich ja einfache Arbeiten verrichten kann. Allerdings sehe ich das komplett anders. Ich bin absolut noch nicht stabil. Mir geht es aktuell schlechter als zu Beginn der Reha. Nun habe ich morgen meinen letzten Tag, im Anschluss würde ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Kann mir jemand sagen wie ich dagegen vorgehen kann? Die geführten Gespräche mit dem Arzt und der Therapeutin haben zu nichts geführt. Kann ich übermorgen zu meinem Facharzt gehen um mich weiter AU zu schreiben? Ich befürchte, dass ich dann Probleme mit der Versicherung bekomme und mir kein Krankengeld gezahlt wird. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen Dank
in der Tat, das kann ein Problem werden - entlassen als Arbeitsfähig aber dann trotzdem Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Grundsätzlich ist das möglich - am Sichersten wäre natürlich am Entlassungstag selbst noch den Facharzt aufzusuchen wegen der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, da muss aber auch der Arzt enbtsprechend auf deiner Seite sein. Wenn du erst am nächsten Tag hingehst, kann es schon zu spät sein.
Gruss
Czauderna
Hallo,
in meiner letzten REHA haben die Therapeuten aus der Schmerzgruppe ganz klar dargelegt, dass zwar die Entlassung arbeitsfähig sein könnte...das wären aber nur die Tatsachen am Tag der Entlassung...z,B. 9.00 Uhr...
wenn man aber sich dann auf der Rückfahrt wieder als arbeitsunfähig ansehen würde, sollte man möglichst am gleichen Tag noch zum beh. Arzt und sich erneut wieder au schreiben lassen....Achtung!!: mit einer Folgebescheinigung..ansonsten fehlt ein Anspruch auf Krankengeld...!!!
in dieser besagten 3-wöchigen REHA war nach 14 Tagen das Abschlußgespräch..mit dem Ergebnis ...arbeitsfähig...
ich kam in ein Behandlungszimmer....wurde in eine Ecke gesetzt...rechts ein Schrank, links das Fenster, davor eine Liege...vor mir 2 Ärzte...Stationsarzt und Oberärztin...Krankenschwester saß 5 Meter weiter auf einem Schreibtisch....ich hatte 30 cm Platz vor mir...davor saßen die beiden Ärzte...
sie reden auf mich ein..ich wäre schließlich arbeitsfähig und 9 Monate au wären ja auch wohl genug..und gegen die Schmerzen könnten sie nichts ausrichten...
Ende vom Lied: Arbeitsfähig entlassen....
das war morgens..
da ich mich absolut nicht arbeitsfähig fühlte, habe ich mir einen Termin bei der Chefärztin der REHA -Klinik geben lassen..diesen TErmin bekam ich 2 Tage vor der Entlassung...
das Gespräch mit der Chefärztin ergab ein ganz anderes Bild, sie sah sich die Akten an, erklärte mir, was mit meiner Wirbelsäule wäre, erklärte mir das Rheuma..die nächsten Behandlungsschritte und befand, dass ich auf jeden Fall noch weiter au wäre....!!!
mit dem Hinweis, mich auf gar keinen Fall operieren zu lassen...das würde eh nichts mehr an den Schmerzen ändern...dann hätte ich womöglich noch Narbenschmerzen und die bisherigen Schmerzen sowieso....
sie erkannte auch an, dass ich die BTM weiter nehmen sollte, ggf. noch mit dem beh. Facharzt darüber sprechen sollte, die Dosierung zu erhöhen...
das war ein ausführliches Gespräch...und ich ging endlich informiert und aufgeklärt nach Hause...
die beiden vorherigen Ärzte, wollten nur nach Standard verfahren....arbeitsfähig und Ende ...
du solltest auch noch einmal mit den beh. Ärzten der REHA-Klinik sprechen, vielleicht erkennen sie ja doch noch auf weitere au und behandlungsbedürftigkeit....so dass du dich in Ruhe auf deine Gesundung konzentrieren kannst..
manchmal hilft ein Gespräch unter 4 Augen...oft will ein Arzt sich keine Blöße geben und deswegen sind solche Entlassungsberatungen wohl nur mit 2 Ärzten vorgegeben....
viel Erfolg
in meiner letzten REHA haben die Therapeuten aus der Schmerzgruppe ganz klar dargelegt, dass zwar die Entlassung arbeitsfähig sein könnte...das wären aber nur die Tatsachen am Tag der Entlassung...z,B. 9.00 Uhr...
wenn man aber sich dann auf der Rückfahrt wieder als arbeitsunfähig ansehen würde, sollte man möglichst am gleichen Tag noch zum beh. Arzt und sich erneut wieder au schreiben lassen....Achtung!!: mit einer Folgebescheinigung..ansonsten fehlt ein Anspruch auf Krankengeld...!!!
in dieser besagten 3-wöchigen REHA war nach 14 Tagen das Abschlußgespräch..mit dem Ergebnis ...arbeitsfähig...
ich kam in ein Behandlungszimmer....wurde in eine Ecke gesetzt...rechts ein Schrank, links das Fenster, davor eine Liege...vor mir 2 Ärzte...Stationsarzt und Oberärztin...Krankenschwester saß 5 Meter weiter auf einem Schreibtisch....ich hatte 30 cm Platz vor mir...davor saßen die beiden Ärzte...
sie reden auf mich ein..ich wäre schließlich arbeitsfähig und 9 Monate au wären ja auch wohl genug..und gegen die Schmerzen könnten sie nichts ausrichten...
Ende vom Lied: Arbeitsfähig entlassen....
das war morgens..
da ich mich absolut nicht arbeitsfähig fühlte, habe ich mir einen Termin bei der Chefärztin der REHA -Klinik geben lassen..diesen TErmin bekam ich 2 Tage vor der Entlassung...
das Gespräch mit der Chefärztin ergab ein ganz anderes Bild, sie sah sich die Akten an, erklärte mir, was mit meiner Wirbelsäule wäre, erklärte mir das Rheuma..die nächsten Behandlungsschritte und befand, dass ich auf jeden Fall noch weiter au wäre....!!!
mit dem Hinweis, mich auf gar keinen Fall operieren zu lassen...das würde eh nichts mehr an den Schmerzen ändern...dann hätte ich womöglich noch Narbenschmerzen und die bisherigen Schmerzen sowieso....
sie erkannte auch an, dass ich die BTM weiter nehmen sollte, ggf. noch mit dem beh. Facharzt darüber sprechen sollte, die Dosierung zu erhöhen...
das war ein ausführliches Gespräch...und ich ging endlich informiert und aufgeklärt nach Hause...
die beiden vorherigen Ärzte, wollten nur nach Standard verfahren....arbeitsfähig und Ende ...
du solltest auch noch einmal mit den beh. Ärzten der REHA-Klinik sprechen, vielleicht erkennen sie ja doch noch auf weitere au und behandlungsbedürftigkeit....so dass du dich in Ruhe auf deine Gesundung konzentrieren kannst..
manchmal hilft ein Gespräch unter 4 Augen...oft will ein Arzt sich keine Blöße geben und deswegen sind solche Entlassungsberatungen wohl nur mit 2 Ärzten vorgegeben....
viel Erfolg
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
es reicht nicht sich eine weitere AU vom Facharzt ausstellen zu lassen. Denn die AU-Richtlinien sagen aus, dass die Entscheidung der Klinik für den Arzt bindend ist.
Aber keine Regel ohne Ausnahme.
Deshalb solltest Du natürlich beim Facharzt vorbeigehen, ihm schildern, dass sie Dich arbeitsfähig entlassen haben. Wenn er entgegen der Klinik der Meinung ist, dass Du weiter arbeitsunfähig bist, stellt er einerseits eine (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und sollte das auch noch mit ein paar Sätzen (z.B. auf der AU-Bescheinigung) begründen.
Denn das wird die Kasse anfordern, und wenn der Arzt auf die Arztanfrage verzögert oder gar nicht reagiert, dann stehst Du die ganze Zeit ohne Geld da. Daher den Arzt direkt "verpflichten".
Es ist bekannt, dass einerseits die Kliniken aus statistischen Gründen schon mal arbeitsfähig entlassen. Und wenn der Doc was vernünftiges schreibt, akzeptiert die Kasse (unter Hinzuziehung des MDK) das meist auch. Schreibt der Arzt nix, nur eine AU-Bescheinigung´, weil er meint das reicht, läufst Du Gefahr, dass keiner zahlt.
Wenn Du aktuell ohne Job bist, solltest Du auf jeden Fall auch zum Arbeitsamt gehen und Dich pro forma arbéitslos melden. Denn wenn die Kasse dem nicht nachgibt, und Du in den Widerspruch gehst und ggf. ins Klageverfahren, stehst Du die ganze Zeit ohne Geld da. Da könnte die Arbeitsagentur einspringen.
Und dann gbt es auch noch die Möglichkeit, dass nur Du Dir nicht vorstellen kannst (nach ggf. so langer Zeit) direkt wieder arbeiten zu gehen. Dann wird es schwer...
LG, Fee
es reicht nicht sich eine weitere AU vom Facharzt ausstellen zu lassen. Denn die AU-Richtlinien sagen aus, dass die Entscheidung der Klinik für den Arzt bindend ist.
Aber keine Regel ohne Ausnahme.
Deshalb solltest Du natürlich beim Facharzt vorbeigehen, ihm schildern, dass sie Dich arbeitsfähig entlassen haben. Wenn er entgegen der Klinik der Meinung ist, dass Du weiter arbeitsunfähig bist, stellt er einerseits eine (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und sollte das auch noch mit ein paar Sätzen (z.B. auf der AU-Bescheinigung) begründen.
Denn das wird die Kasse anfordern, und wenn der Arzt auf die Arztanfrage verzögert oder gar nicht reagiert, dann stehst Du die ganze Zeit ohne Geld da. Daher den Arzt direkt "verpflichten".
Es ist bekannt, dass einerseits die Kliniken aus statistischen Gründen schon mal arbeitsfähig entlassen. Und wenn der Doc was vernünftiges schreibt, akzeptiert die Kasse (unter Hinzuziehung des MDK) das meist auch. Schreibt der Arzt nix, nur eine AU-Bescheinigung´, weil er meint das reicht, läufst Du Gefahr, dass keiner zahlt.
Wenn Du aktuell ohne Job bist, solltest Du auf jeden Fall auch zum Arbeitsamt gehen und Dich pro forma arbéitslos melden. Denn wenn die Kasse dem nicht nachgibt, und Du in den Widerspruch gehst und ggf. ins Klageverfahren, stehst Du die ganze Zeit ohne Geld da. Da könnte die Arbeitsagentur einspringen.
Und dann gbt es auch noch die Möglichkeit, dass nur Du Dir nicht vorstellen kannst (nach ggf. so langer Zeit) direkt wieder arbeiten zu gehen. Dann wird es schwer...
LG, Fee
Vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten. Da ich ja morgen noch in Behandlung bin, muss ich quasi dann am Donnerstag zum Facharzt? Das Arbeitsamt werde ich dann auch am Donnerstag aufsuchen und mich dort melden und alles schildern. So bin ich wohl auf der sicheren Seite und alles ist abgedeckt. Meint Ihr, ich sollte der Rentenversicherung auch noch eine Stellungnahme zu der ganzen Geschichte von mir senden? Oder landet sowas sowieso im Müll? Kann ja wirklich "getrost" sagen das es mir jetzt noch schlechter geht, als zu Beginn der Reha.
Hallo,
ja sicher solltest du das tun, denn wenn die Reha. nicht das gebracht hat, was sie eigentlich bringen sollte und du dafür Gründe benennen kannst, dann solltest du dies auch aktenkundig machen, aber nicht nur bei der Rentenversicherung sondern auch bei deiner Kasse, denn schließlich muss die ja nun ggf. oder wahrscheinlich, je nach dem, wie das Ganze ausgeht, wieder Krankengeld zahlen und Ziel einer Rehabilitation ist, wie der Name auch schon klar macht, die Wiederherstellung der Arbeitsfäigkeit, ansonsten könnte man das auch gleich lassen.
Gruss
Czauderna
ja sicher solltest du das tun, denn wenn die Reha. nicht das gebracht hat, was sie eigentlich bringen sollte und du dafür Gründe benennen kannst, dann solltest du dies auch aktenkundig machen, aber nicht nur bei der Rentenversicherung sondern auch bei deiner Kasse, denn schließlich muss die ja nun ggf. oder wahrscheinlich, je nach dem, wie das Ganze ausgeht, wieder Krankengeld zahlen und Ziel einer Rehabilitation ist, wie der Name auch schon klar macht, die Wiederherstellung der Arbeitsfäigkeit, ansonsten könnte man das auch gleich lassen.
Gruss
Czauderna
Hallo Macht Sinn,
da haben die mir was ganz anderes in der Reha erzählt. Die sagten mir, da ich ja nun ALO bin nach der Reha müssen sie bewerten ob ich auch eine leichte "Idiotenarbeit" ausüben kann, das wäre der Fall und somit wäre ich arbeitsfähig. Die erklärten mir, wäre ich noch in einem Arbeitsverhältnis, wäre ich weiterhin AU da ich im Vertrieb nicht mehr arbeiten kann. Kann ich das irgendwo nachlesen was Du mir geschrieben hast? Wäre natürlich perfekt, dann kann ich das denen direkt unter die Nase halten
Nun hat meine Krankenkasse auch noch Telefonterror bei mir betrieben auf dem Handy. Konnte aber nicht dran, hatte ja heute meinen letzten Reha Tag.
Mein Facharzt ist leider auch erst am Dienstag wieder da, werde also morgen zum Hausarzt gehen müssen. Ich hoffe das geht glatt alles.
da haben die mir was ganz anderes in der Reha erzählt. Die sagten mir, da ich ja nun ALO bin nach der Reha müssen sie bewerten ob ich auch eine leichte "Idiotenarbeit" ausüben kann, das wäre der Fall und somit wäre ich arbeitsfähig. Die erklärten mir, wäre ich noch in einem Arbeitsverhältnis, wäre ich weiterhin AU da ich im Vertrieb nicht mehr arbeiten kann. Kann ich das irgendwo nachlesen was Du mir geschrieben hast? Wäre natürlich perfekt, dann kann ich das denen direkt unter die Nase halten
Nun hat meine Krankenkasse auch noch Telefonterror bei mir betrieben auf dem Handy. Konnte aber nicht dran, hatte ja heute meinen letzten Reha Tag.
Mein Facharzt ist leider auch erst am Dienstag wieder da, werde also morgen zum Hausarzt gehen müssen. Ich hoffe das geht glatt alles.
Die Frage hatte ich scheinbar überlesen. Naja, die KV hat eine Info wie lange ich auf Reha bin. Ich hatte gestern ungelogen 16 Anrufe in Abwesenheit auf meinem Handy von denen und zu Hause haben sie es auch versucht. Das alles zwischen 9 und 15 Uhr. Die sollten ja eigentlich wissen das man das Handy da nicht bei sich trägt.
Vielen Dank für die Antworten, um 10:50 Uhr habe ich bei meiner Hausärztin einen Termin bekommen
Vielen Dank für die Antworten, um 10:50 Uhr habe ich bei meiner Hausärztin einen Termin bekommen
Die Verlängerung wurde ja bereits seiten der Klinik abgelehnt und von mir im Grunde dann auch nach deren Erklärung. Sie meinten wenn es mir während der Reha nur noch schlechter ginge, hätte es keinen Sinn mich noch eine Woche länger dort zu behalten
Naja nun mache ich mich mal auf zu meiner Hausärztin, dank Macht Sinn habe ich ja nun auch noch ein wenig mehr Basiswissen was das angeht, da werde ich sie auch direkt mal drauf ansprechen.
Grüßle
Naja nun mache ich mich mal auf zu meiner Hausärztin, dank Macht Sinn habe ich ja nun auch noch ein wenig mehr Basiswissen was das angeht, da werde ich sie auch direkt mal drauf ansprechen.
Grüßle
Rechtskräftig:
LG
Habssatt
Krankenversicherung - Krankengeld - Unterlassen der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung durch unzutreffende rechtliche Bewertung - Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bei Ende des Arbeitsverhältnisses nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=16317Wenn Lücke vom Versicherten nicht zu vertreten ist
Das Landessozialgericht in Baden-Württemberg musste über eine Klage eines ehemals angestellten Taxifahrers entscheiden. Der Taxifahrer war aufgrund von Depressionen, Schulterschmerzen und Alkoholproblemen arbeitsunfähig erkrankt. Wegen der Depressionen und den Alkoholproblemen hatte er sich einer stationären psychiatrischen Behandlung unterziehen müssen. Die psychiatrische Klinik hatte bei der Entlassung bestätigt, dass der Kläger arbeitsfähig sei. Bereits einen Tag nach der Entlassung suchte der Kläger jedoch seinen behandelnden Arzt auf, der ihn aufgrund der Schulterschmerzen (Arthrose in der Schulter) krankschrieb. Die Krankschreibung aufgrund der Schulterschmerzen erfolgte, weil er seinen Beruf als Taxifahrer nicht ausüben kann. Allerdings wurde das Beschäftigungsverhältnis des Taxifahrers während der Arbeitsunfähigkeit beendet. Die zuständige Krankenkasse lehnte es ab, dem Kläger Krankengeld zu zahlen, da die weitere Arbeitsunfähigkeit erst einen Tag nach der Entlassung aus der stationären psychiatrischen Behandlung bestätigt wurde und damit eine Lücke im Nachweis vorhanden ist.
LG
Habssatt
Hmm, da stellt sich mir nun aber die Frage wie ich an einem Mittwoch Abend zum Arzt gehen soll? Ich hatte vermutet, dass ich bis einschließlich den Tag der Entlassung AU durch die Rehaärzte geschrieben bin? Danke für die Info auf alle Fälle. Ich denke, ich muss nun einfach abwarten wie es weiter geht.