Krankengeldanspruch nach Reha-Umschulung?

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Moderator: Czauderna

Graf2012
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Krankengeldanspruch nach Reha-Umschulung?

Beitrag von Graf2012 » 02.04.2013, 15:49

Hallo,
habe mich gerade hier angemeldet und hoffe auf Unterstützung!
Ich war bis heute Umschüler/Rehabilitand und habe Übergangsgeld bezogen.. Aus gesundheitlichen Gründen/steigenden Fehlzeiten der letzten Zeit habe ich die Umschulung nun abgebrochen, in Absprache mit meinen Kostenträger..
Heute ist der offiziele letzte Tag und der Tag an dem ich das letzte Übergangsgeld bekomme..
Krank geschrieben bin ich seit heute!! In 4 Wochen muss ich ins Krankenhaus für mehrere Wochen zu einer Behandlung..

Jetzt meine Frage,:
Habe ich Anspruch auf Krankengeld? Ich bin ja keine 6 Wochen bisher krankgeschrieben, sondern erst seit heute! Ab morgen ist ja dann nichtmehr der Rehaträger für mich zuständig..
Aber wie bin ich denn dann -bis zu meiner Genesung- sozialversichert und bekomme Krankengeld?
Habe Wahnsinnige Zukunftsangst dass nun keiner Zahlen will..
Normal gibt es ja da diese Auszahlscheine, aber die bekommt man ja mit einer normalen AU nicht, werden die mir automatisch zugeschickt bzw. kommt die Krankenkasse auf mich zu? Und melden Sich automatisch bei mir oder muss ich vorab nun was tun??

Hoffe auf baldige Antworten..

Viele Grüße
Graf2012

Graf2012
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Beitrag von Graf2012 » 02.04.2013, 16:17

Wäre um antworten echt dankbar..
MFG

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 02.04.2013, 17:38

Hallo,

das ist in der Tat schwierig.
Denn es gibt mitunter ein nachträgliches Übergangsgeld für 4 Wochen, wenn das Arbeitsamt nicht zahlt. Hast Du Dich da gemeldet?

Ansonsten ist es so (denke ich), dass nach dem neuen BSG-Urteil vom Mai letzten Jahres für Dich der § 192 SGB V gilt, der besagt, dass Du Anspruch auf Krankengeld hast. Das gilt natürlich nur, sofern Du nicht schon ausgesteuert bist. Denn eine Umschulung macht man meist, wenn man gesundheitsbedingt im alten Beruf nicht mehr arbeiten kann, und dem ist oft eine lange Arvbeitsunfähigkeit vorgeschaltet.

Das Krankengeld zu berechnen ist kompliziert. Hier braucht die Kasse Deinen vollständigen Bewilligungsbescheid über das Übergangsgeld.

Ich würde so vorgehen, Du sprichst bei der Kasse vor, oder schickst die AU mit einem Begleitbrief zur Kasse und beantragst Krankengeld. Wenn Du in einer Woche nichts gehört hast, dann hake nach.
Und geh bitte zum Arbeitsamt und beantrage Arbeitslosengeld. Wenn die Dich wegschicken, lass Dir das schriftlich geben.

LG, Fee

Graf2012
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Beitrag von Graf2012 » 02.04.2013, 17:47

Danke erstmal für die Antwort..
Meine Reha-Beraterin meinte, da ja die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen endet und ich ja in ein paar Wochen ins KH gehe, ist die KK für mich zuständig. Das Arbeitsamt nimmt ja keine Leute auf, die krankgeschrieben sind - und genau das bin ich ja..

Die AU hab ich heute schon abgeschickt..
ausgesteuert bin ich nicht, ich habe Krankengeld von mitte März 2011 bis Ende Sepember 2011 also ca. 26 Wochen bekommen..
Heute ist der letzte Tag und ich weiß jetzt echt nicht wie es weitergehen soll? Auch ob ich noch krankenversichert bin ect.
Soweit ich weiß bekommt die KK ja von der Arbeitsagentur (Mein Umschulungsträger) den Bescheid, und Sie müssten sich ja dann mit mir auseinandersetzen oder?

Bin gerade echt planlos wie ich vorgehen soll..

Graf2012
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Beitrag von Graf2012 » 02.04.2013, 17:49

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

das ist in der Tat schwierig.
Denn es gibt mitunter ein nachträgliches Übergangsgeld für 4 Wochen, wenn das Arbeitsamt nicht zahlt. Hast Du Dich da gemeldet?

LG, Fee
Soweit ich weiß wird das Übergangsgeld nur bis Ende der Maßnahme gezahlt, ein nachträgliches ist mir nicht bekannt. (Ich glaube das nachträgliche Übergangsgeld steht nur denen Rehabilitanden zu, die die Umschulung beendet haben. Ich musste ja die Umschulung erstmal abbrechen, auch wenn ich später, nach meiner Gesundung weitermachen kann...

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 02.04.2013, 17:58

Hallo,

ih kenne mih da nicht genau aus. Deshalb mach es so, wie ich geschriben habe. Und melde Dich beim Arbeitsamt. Sicher ist sicher.

LG, Fee

P.S. Und ich kenne es so, dass weährend der Umschulung 6 Wochen das Übergangsgeld weitergezahlt wird. Wird die Umschulung denn von der Rentenversicherung oder von Dir oder einvernehmlich beendet?
Bei den letzteren beiden Fällen könnte die Kasse Dir ggf. einen Strick drehen, dass Du zu Ungunsten der Versicherten auf Leistungsfortzahlung verzichtest. Hatten wir ähnlich hier schon mal bei Eigenkündigung.
Antwort der Kasse kannst Du erst bekommen, wenn Du da angefragt hats. Keine Ahnung, wie Deine Kasse gerade tickt.

Graf2012
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Beitrag von Graf2012 » 02.04.2013, 18:02

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

ih kenne mih da nicht genau aus. Deshalb mach es so, wie ich geschriben habe. Und melde Dich beim Arbeitsamt. Sicher ist sicher.

LG, Fee

P.S. Und ich kenne es so, dass weährend der Umschulung 6 Wochen das Übergangsgeld weitergezahlt wird. Wird die Umschulung denn von der Rentenversicherung oder von Dir oder einvernehmlich beendet?
Bei den letzteren beiden Fällen könnte die Kasse Dir ggf. einen Strick drehen, dass Du zu Ungunsten der Versicherten auf Leistungsfortzahlung verzichtest. Hatten wir ähnlich hier schon mal bei Eigenkündigung.
Antwort der Kasse kannst Du erst bekommen, wenn Du da angefragt hats. Keine Ahnung, wie Deine Kasse gerade tickt.
Der Umschulungsträger ist nicht die RV, sondern die Agentur für Arbeit!
Nach Rücksprache mit dem Reha-Team von dem BFW und meinen Reha-Berater der Agentur, war es sozusagen einvernehmlich, wobei aber natürlich die Arbeitsagentur dann letzlich abgebrochen hat (eben heute, wie ich per telefon erfahren habe)..

Danke trotzdem

Graf2012
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Beitrag von Graf2012 » 02.04.2013, 18:02

Vielleicht meldet sich ja doch noch jemand, der mehr weiß?

Graf2012
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Beitrag von Graf2012 » 02.04.2013, 22:58

Versuch es nochmal wiederzugeben:
Seit einem Jahr mache ich eine Umschulung an einen BFW, der Träger ist die Agentur für Arbeit! Ich bekomme Übergangsgeld.
Heute war der letzte Tag, da ich die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen abbrechen muss bzw. hat heute der Kostenträger die Maßnahme abgebrochen, daher habe ich ab morgen keine Leistungen mehr, kein Übergangsgeld..
gesagt wurde zu mir, ich soll mich krankschreiben lassen u. ich würde krankengeld bekommen. Das habe ich nun getan bin seit heute krankgeschrieben.. In 3 Wochen steht ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt an! Danach hoffe ich bin ich wieder gesundet und hoffe wieder die Maßnahme weitermachen zu können..

Bekomme ich nun -ab morgen- krankengeld?
laut Rechtslage?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 03.04.2013, 00:13

Ruf doch einfach mal Deine Kasse an.
Das wäre die einfachste Massnahme. Oder?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.04.2013, 13:28

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Graf2012
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Beitrag von Graf2012 » 03.04.2013, 13:35

Hey,
Die Maßnahme wurde abgebrochen da bei mir ein klinikaufenthalt ansteht!
Ende März war nun der 2te ausbildungsabschnitt vorbei und ich habe es somit angeschlossen! Von daher war die Unterbrechung beidseitig, auch wenn der Kostenträger es ja dann abgebrochen hat! In 3 Wochen gehe ich für mehrere Wochen ins krankenhaus, danach bei Gesundung kann ich wieder ins bfw laut Kostenträger.
Es geht also um die zeit von heute bis nach dem klinikaufenthalt!
Der Aufenthalt geht 6-8 Wochen..

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.04.2013, 15:29

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Graf2012
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Beitrag von Graf2012 » 03.04.2013, 22:21

Hey hab mit der KK telefoniert und mich endlich überwunden dort anzurufen.
Also ich hab theoretisch schon Anspruch auf Krankengeld es muss halt alles geprüft werden.. Wenn die Unterlagen der Agentur(Rehaträger) da sind und ich die Unterlagen (die Bescheinigung dass die Maßnahme abgebrochen wurde usw.) habe, soll ich einfach zu ihr kommen oder nen Termin ausmachen! Überraschender Weise war Sie auch sehr nett!

Nun ja jetzt mal abwarten, die Sozialversicherung zahlt nun wohl erstmal die KK da ich ja seit gestern AU bin, und ab heute die Maßnahme nichtmehr weitergeht..

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.04.2013, 22:37

Hallo,
wir Kassenmitarbeiter, speziell in der Kundenberatung, wir sind immer nett (Ausnahmen bestätigen die Regel) - aber Spaß beiseite, erst wenn das Gespräch nichts bringt dann kann auch die härtere Gangart folgen seitens des Versicherten.
Ich wünsche dir viel Glück bei deiner Kasse.
Gruss
Czauderna

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