Hallo an die Experten,
ich war ab 07.03.2012 krank, das Arbeitsverhältnis endete zum 31.03.2012- KG erhielt ich bis 31.01.2013.
Einmalzahlungen in den letzten 12 wurden berücksichtigt. Jedoch fäät mir jetzt auf, dass im April 2012 der ehemalige Arbeitgeber rückwirkend für März 2012 eine Korrektur vornahm und mir eine Einmalzahlung als Abfindung zahlte. Diese Abfindung war eigentlich anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld und sonstiges, wovon auch SV Abgaben abgeführt wurden. Eigentlich hätte es doch in die KG Berechnung mit hineinfliessen müssen. Kann ich das noch nachfodern, da doch Sozialleitungsansprüche innerhalb von vier Jahren verjähren. Es war ja keine echte Abfindung, sondern betraf Zahlungen aus meinem Beschftigungsverhältnis und war voll beitragspflichtig. Vielen Dank im Voraus. Da ich jetzt erneut am 25.02.2013 erkrankt bin könnte es doch auch sein, dass die Einmalzahlung aus März 2012 des ehemaligen Arbeitgebers in der neuen KG Berechnung mit einfliesst. Oder irre ich mich?
Wünsche allen ein frohes und gesundes Osterfest
Krankengeld unechte Abfindung
Moderator: Czauderna
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Ich glaube du hast recht, warum sonst sollte die Kasse wegen EInmalzahlungen in den letzten 12 Monaten nachfragen. Die meinten sogar, dass sie den alten AG anschreiben werden. Das blöde ist halt, dass der alte AG es als Abfindung mit 2.500 brutto angegeben hat, obwohl es tatsächlich UG+ WG und andere Ansprüche aus der Beschätigung betraf und auch SV abgeführt wurde. Schaun wir mal, ich werde berichten