Nach Ausland (unversichert) zurück in deutsche GKV
Moderator: Czauderna
Nach Ausland (unversichert) zurück in deutsche GKV
Hallo liebes Forum,
hab zwar schon ein paar ähnliche Threads zu meinem Thema gelesen, aber genau den gleichen Sachverhalt hab ich nicht gefunden, daher hier nochmal ein eigener Eintrag:
Nach mehrjähriger freiwilliger Versicherung bei GKV in D hab ich Versicherung abgemeldet und bin 4 Monate in Frankreich gewesen (unversichert). Nun möchte ich in meine alte GKV zurück.
Kann es der GKV egal sein, wie mein Versichertenstatus im Ausland war oder sind die berechtigt, Nachzahlungen für den Zeitraum zu fordern?
Vielen Dank schon mal für Hinweise und Tipps.
Gruß
BackHere
hab zwar schon ein paar ähnliche Threads zu meinem Thema gelesen, aber genau den gleichen Sachverhalt hab ich nicht gefunden, daher hier nochmal ein eigener Eintrag:
Nach mehrjähriger freiwilliger Versicherung bei GKV in D hab ich Versicherung abgemeldet und bin 4 Monate in Frankreich gewesen (unversichert). Nun möchte ich in meine alte GKV zurück.
Kann es der GKV egal sein, wie mein Versichertenstatus im Ausland war oder sind die berechtigt, Nachzahlungen für den Zeitraum zu fordern?
Vielen Dank schon mal für Hinweise und Tipps.
Gruß
BackHere
Hi Heinrich,
vielen Dank für die Reaktion.
Zu deinen Fragen:
Bin ja jetzt gespannt, was bei den Angaben rauskommt..
vielen Dank für die Reaktion.
Zu deinen Fragen:
Nein, alte Adresse gelassen, auch wenn die nicht mehr gültig war.auch abgemeldet bei Deutschem Einwohnermeldeamt ?
Kurz nach Wiederkehr Adresse erneuert in D.und bei Einreise wieder angemeldet ?
Freiberufler und arbeitssuchend (nicht arbeitslos).UNd noch ne Frage: welchen Status hast Du denn jetzt.
Arbeitnehmer, Rente, oder was
Freiberufler/Ersparteswovon lebtst Du, wovon bezahlst Du Deine Brötchen hier in Deutschland
deutschwelche Nationalität hast Du
Bin ja jetzt gespannt, was bei den Angaben rauskommt..
Hallo,
solange du deinen Erstwohnsitz in Deutschland hast, solange besteht dem Grunde nach auch die Pflicht zu einer Krankenversicherung.
Hast du deine freiwillige Krankenversicherung mit dem Grund "Verzug ins Ausland" damals gekündigt ?
Das hat deine Kasse einfach so gemacht, ohne Nachweis ?
Wenn das so war, dann dürfte sie auch jetzt keine Schwierigkeiten machen und dich ab Einreise wieder aufnehmen.
Gruss
Czauderna
solange du deinen Erstwohnsitz in Deutschland hast, solange besteht dem Grunde nach auch die Pflicht zu einer Krankenversicherung.
Hast du deine freiwillige Krankenversicherung mit dem Grund "Verzug ins Ausland" damals gekündigt ?
Das hat deine Kasse einfach so gemacht, ohne Nachweis ?
Wenn das so war, dann dürfte sie auch jetzt keine Schwierigkeiten machen und dich ab Einreise wieder aufnehmen.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Antwort.
Ja, genau so war es, meine GKV hat mich ohne Nachweis rausgelassen, als ich sagte, dass ich ins Ausland gehe.
Ich hab die alte GKV bereits kontaktiert und die ist automatisch davon ausgegangen, dass ich im Ausland eine ausländische KV hatte und sagte, ich solle Formular E104 miteinreichen (=Kündigungsformular von ausländ. KV). Ich hab das nicht kommentiert, weil ich mich erstmal rechtlich schlau machen wollte.
Gruß
BackHEre
vielen Dank für deine Antwort.
Ja, genau so war es, meine GKV hat mich ohne Nachweis rausgelassen, als ich sagte, dass ich ins Ausland gehe.
Ich hab die alte GKV bereits kontaktiert und die ist automatisch davon ausgegangen, dass ich im Ausland eine ausländische KV hatte und sagte, ich solle Formular E104 miteinreichen (=Kündigungsformular von ausländ. KV). Ich hab das nicht kommentiert, weil ich mich erstmal rechtlich schlau machen wollte.
Gruß
BackHEre
Ich würde dir empfehlen, dich mal hier http://www.dvka.de zu erkundigen. Ich habe selbst mit denen schon öfter telefoniert und die kennen sich recht gut aus.
Die Frage ist, ob dich deine KV überhaupt rauslassen konnte, da ja keine Folgeversicherung vorlag.
Mein Fall lag ähnlich wie deiner. Ich bin ins EU-Ausland, allerdings ohne die KV zu kündigen. Habe auch die neue Adresse nicht mitgeteilt. Nach längerer Zeit kam raus, daß ich nicht mehr in Deutschland wohne und sie haben mir gekündigt. Die Kündigung war aber nichtig, da ich weder Arbeitnehmer oder Selbstständiger bin. Ich wohne jetzt immer noch im EU-Ausland und bin ganz regulär freiwillig versichert (dem Widerspruch wurde stattgegeben).
Meine KK kannte sich in der ganzen Geschichte nicht wirklich aus. Ist ja ein ziemlicher Exotenfall. Nur die dvka brachte da Licht ins Dunkel. Haben mir auch gleich die Paragraphen von EU-Normen etc. an die Hand gegeben.
Die Frage ist, ob dich deine KV überhaupt rauslassen konnte, da ja keine Folgeversicherung vorlag.
Mein Fall lag ähnlich wie deiner. Ich bin ins EU-Ausland, allerdings ohne die KV zu kündigen. Habe auch die neue Adresse nicht mitgeteilt. Nach längerer Zeit kam raus, daß ich nicht mehr in Deutschland wohne und sie haben mir gekündigt. Die Kündigung war aber nichtig, da ich weder Arbeitnehmer oder Selbstständiger bin. Ich wohne jetzt immer noch im EU-Ausland und bin ganz regulär freiwillig versichert (dem Widerspruch wurde stattgegeben).
Meine KK kannte sich in der ganzen Geschichte nicht wirklich aus. Ist ja ein ziemlicher Exotenfall. Nur die dvka brachte da Licht ins Dunkel. Haben mir auch gleich die Paragraphen von EU-Normen etc. an die Hand gegeben.