Krankenkassen Wechsel
Moderator: Czauderna
Krankenkassen Wechsel
Hallo..
Ich würde gerne wissen wenn ich dir KK wechsel, wann ich dann einen Beuen Antrag beispielsweise auf Reha stellen kann...
Ich würde gerne wissen wenn ich dir KK wechsel, wann ich dann einen Beuen Antrag beispielsweise auf Reha stellen kann...
Hallo,
wenn die Kasse gewechselt wurde, besteht bei der neuen Kasse ab dem ersten der Mitgliedschaft auch grundsätzlich der volle Leistungsanspruch.
Einschränkungen kann es nur geben, wenn z.B. kein Krankengeldanspruch wegen Leistungsablauf mehr besteht oder wenn Wartezeiten, z.b. bei Reha-Massnahmen oder psychotherapeutischen behandlungen zu berücksichtigen sind oder wenn wegen Beitragsrückständen von der Vorgängerkasse eine Leistungseinschränkung (nur Notfallbehandlungen) vorgenommen wurde.
Gruss
Czauderna
wenn die Kasse gewechselt wurde, besteht bei der neuen Kasse ab dem ersten der Mitgliedschaft auch grundsätzlich der volle Leistungsanspruch.
Einschränkungen kann es nur geben, wenn z.B. kein Krankengeldanspruch wegen Leistungsablauf mehr besteht oder wenn Wartezeiten, z.b. bei Reha-Massnahmen oder psychotherapeutischen behandlungen zu berücksichtigen sind oder wenn wegen Beitragsrückständen von der Vorgängerkasse eine Leistungseinschränkung (nur Notfallbehandlungen) vorgenommen wurde.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wenn Du eine Mutter-Kind-Kur oder Kassenkur beantragt hast, die abgelehnt wurde, dann kann es sein, dass die neue Kasse bei einem Antrag bei der alten Kasse anfragt und davon Wind bekommt.
Gleichzeitig wird die neue Kasse sicher ganz genau hinsehen, wenn direkt ein Antrag kommt. Und sicher nicht gerade großzügig sein.
Und bevor hier gleich das Geschrei losgeht. Es gibt keine Wartezeiten, aber so ist nun mal das System. Neues Mitglied, nur Standard-Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Chronische Krankheiten werden erst nach einem Jahr berücksichtigt = nicht kostendeckend. So ist es nun mal.
Wenn Du nur deshalb wechseln willst, glaube ich nicht, dass es mit der Kur bei der neuen Kasse klappt. Deshalb würde ich, wenn es triftige Gründe gibt, lieber erst mal den Widerspruch versuchen. Lass Dich doch unterstützen von dem Müttergenesungswer, VDK und ähnl.
LG, Fee
wenn Du eine Mutter-Kind-Kur oder Kassenkur beantragt hast, die abgelehnt wurde, dann kann es sein, dass die neue Kasse bei einem Antrag bei der alten Kasse anfragt und davon Wind bekommt.
Gleichzeitig wird die neue Kasse sicher ganz genau hinsehen, wenn direkt ein Antrag kommt. Und sicher nicht gerade großzügig sein.
Und bevor hier gleich das Geschrei losgeht. Es gibt keine Wartezeiten, aber so ist nun mal das System. Neues Mitglied, nur Standard-Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Chronische Krankheiten werden erst nach einem Jahr berücksichtigt = nicht kostendeckend. So ist es nun mal.
Wenn Du nur deshalb wechseln willst, glaube ich nicht, dass es mit der Kur bei der neuen Kasse klappt. Deshalb würde ich, wenn es triftige Gründe gibt, lieber erst mal den Widerspruch versuchen. Lass Dich doch unterstützen von dem Müttergenesungswer, VDK und ähnl.
LG, Fee
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo...
ich ibn nartürlich in denn Wiederspruch gegangen vergebens...
Der wechsel beruht nicht nur dadrauf.
Ich bin noch in niedersachsen Versicherhert lebe aber in einem Anderen Budesland und ich hab es saat alles SChriftlich machen zu müssen so kann ich einfach in die Filiale gehen..
um es persönlich zu klären
ich ibn nartürlich in denn Wiederspruch gegangen vergebens...
Der wechsel beruht nicht nur dadrauf.
Ich bin noch in niedersachsen Versicherhert lebe aber in einem Anderen Budesland und ich hab es saat alles SChriftlich machen zu müssen so kann ich einfach in die Filiale gehen..
um es persönlich zu klären