Freiwillige Versicherung - oder doch Selbstständigkeit?
Moderator: Czauderna
Freiwillige Versicherung - oder doch Selbstständigkeit?
Hallo zusammen - und schon mal vorneweg vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich bräuchte bitte Euren Rat in folgendem Fall:
Ich bin schon seit geraumer Zeit nur geringfügig beschäftigt und habe mich als freiwillig Versicherter finanziell immer durchgehangelt. Seit einigen Monaten übe ich zusätzlich zu meinem 400-Euro-Job noch eine Honorartätigkeit aus. Auch mit dieser bin ich stets unter der Mindestbemessungsgrenze der freiwilligen Versicherung - die ja glaube ich irgendwo bei 875 Euro liegt - geblieben. Meine Krankenkasse will jetzt aber weitere Angaben um zu prüfen, ob eine Selbstständigkeit vorliegt. Ab wann wäre dies denn der Fall? In manchen Monaten habe ich nur 300 bis 400 Euro verdient, es gab aber auch ein, zwei Monate mit über 700 Euro. Können die mir da wirklich die hohen Gebühren für Selbstständige aufhalsen? Das würde ja zum Teil den Großteil meines Verdienstes kosten!
Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar!
Ich bräuchte bitte Euren Rat in folgendem Fall:
Ich bin schon seit geraumer Zeit nur geringfügig beschäftigt und habe mich als freiwillig Versicherter finanziell immer durchgehangelt. Seit einigen Monaten übe ich zusätzlich zu meinem 400-Euro-Job noch eine Honorartätigkeit aus. Auch mit dieser bin ich stets unter der Mindestbemessungsgrenze der freiwilligen Versicherung - die ja glaube ich irgendwo bei 875 Euro liegt - geblieben. Meine Krankenkasse will jetzt aber weitere Angaben um zu prüfen, ob eine Selbstständigkeit vorliegt. Ab wann wäre dies denn der Fall? In manchen Monaten habe ich nur 300 bis 400 Euro verdient, es gab aber auch ein, zwei Monate mit über 700 Euro. Können die mir da wirklich die hohen Gebühren für Selbstständige aufhalsen? Das würde ja zum Teil den Großteil meines Verdienstes kosten!
Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar!
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi Bianca,
dass einen selbständige Tätigkeit vorliegt ist ja denke ich zweifelsfrei. Es wird bei der Kasse wohl darum gehen, ob diese nun hauptberuflich, oder (wie bisher) nur als nebenberuflich anzusehen ist.
Denn hauptberuflich selbständig Tätige haben eine höhere Mindestbemesserung ihrer Beiträge zur freiwilligen Mitgliedschaft. Anstatt der rund 898,33,- EUR sind dann mindestens 2021,25 als Mindesteinkommen zugrundezulegen.
Gruß
Sportsfreund
dass einen selbständige Tätigkeit vorliegt ist ja denke ich zweifelsfrei. Es wird bei der Kasse wohl darum gehen, ob diese nun hauptberuflich, oder (wie bisher) nur als nebenberuflich anzusehen ist.
Denn hauptberuflich selbständig Tätige haben eine höhere Mindestbemesserung ihrer Beiträge zur freiwilligen Mitgliedschaft. Anstatt der rund 898,33,- EUR sind dann mindestens 2021,25 als Mindesteinkommen zugrundezulegen.
Gruß
Sportsfreund
Hallo und danke schon mal.
Meine Frage bezieht sich allerdings darauf, dass ja wohl nicht jede Tätigkeit für die es ein Honorar gibt gleich eine Selbstständigkeit bedeutet, oder? Das wüde ja bedeuten, dass man in Monaten, in denen man nur 300 Euro verdient, gleich den kompletten Lohn an die Krankenkasse abtreten muss.
Wo liegt denn die Verdienst-Grenze, ab der die Tätigkeit als Selbstständigkeit bezeichnet wird?
Besten Dank
Bianca
Meine Frage bezieht sich allerdings darauf, dass ja wohl nicht jede Tätigkeit für die es ein Honorar gibt gleich eine Selbstständigkeit bedeutet, oder? Das wüde ja bedeuten, dass man in Monaten, in denen man nur 300 Euro verdient, gleich den kompletten Lohn an die Krankenkasse abtreten muss.
Wo liegt denn die Verdienst-Grenze, ab der die Tätigkeit als Selbstständigkeit bezeichnet wird?
Besten Dank
Bianca
Eine selbständige Tätigkeit richtet sich nicht nach einer Verdienstgrenze.
Vielmehr geht es um die Art der Tätigkeit. Ob die Weisungsgebunden ist, ob man in den unternehmerischen Entscheidungen frei ist...
Das ist bei eienr Honorartätigkeit im allgemeinen der Fall. Hier geht es also darum, ob die tätigkeit hauptamtlich oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Und da kommt es auf den zeitlichen Umfang und die wirtschaftliche Bedeutung an.
Vielmehr geht es um die Art der Tätigkeit. Ob die Weisungsgebunden ist, ob man in den unternehmerischen Entscheidungen frei ist...
Das ist bei eienr Honorartätigkeit im allgemeinen der Fall. Hier geht es also darum, ob die tätigkeit hauptamtlich oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Und da kommt es auf den zeitlichen Umfang und die wirtschaftliche Bedeutung an.
Vielen Dank auch!
Unternehmerisch selbstständig bin ich gewiss nicht, ich bin freier Mitarbeiter bei einer Zeitung, bekomme exakt gesagt was zu erledigen ist. Der Arbeitumfang ist jede Woche anders, die Wochenstunden pendeln zwischen 13 und 21, im Monatsmmittel sind es vielleicht 18 Stunden pro Woche. Auch die Monateinkünfte unterscheiden sich deutlich, pendeln zwischen 300 und 800 Euro, einmalig waren es urlaubsbedingt auch mal 850.
Wäre für eine weitere Einschätzung sehr dankbar!
Unternehmerisch selbstständig bin ich gewiss nicht, ich bin freier Mitarbeiter bei einer Zeitung, bekomme exakt gesagt was zu erledigen ist. Der Arbeitumfang ist jede Woche anders, die Wochenstunden pendeln zwischen 13 und 21, im Monatsmmittel sind es vielleicht 18 Stunden pro Woche. Auch die Monateinkünfte unterscheiden sich deutlich, pendeln zwischen 300 und 800 Euro, einmalig waren es urlaubsbedingt auch mal 850.
Wäre für eine weitere Einschätzung sehr dankbar!
Du bist aber unternehmerisch selbständig tätig als freier Mitarbeiter.
Auch vermute ich das Du (unabhängig von dem wirtschaftlichen Druck) auch Aufträge ablehnen kannst.
Wenn Du Journalistin bist, wende Dich mal an bully. Das ist hier der Fachmann für eine Versicheurng in der Künstlersozialkasse (KSK)
Vom Grundsatz her vermute ich das Du einen Auftrag bekommst, aber es Dir obliegt wie Du zu dem Arbeitsergebnis kommst.Freier Mitarbeiter
Ein freier Mitarbeiter steht in keinem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, vielmehr ist er selbstständig tätig. Eine freie Mitarbeit ist von der Scheinselbstständigkeit abzugrenzen. So liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, wenn
•der freie Mitarbeiter die Pflichten eines Arbeitnehmers hat,
•jedoch gleichzeitig die Risken eines Unternehmers tragen muss.
Ein freier Mitarbeiter sollte darauf achten, dass kein verdecktes Arbeitsverhältnis (Scheinselbstständigkeit) vorliegt. Mißtrauisch wird die Finanzverwaltung insbesondere dann, wenn der freie Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum nur für ein Unternehmen tätig ist. Ein freier Mitarbeiter sollte daher für mehrere Unternehmen arbeiten. Zudem dürfen die folgenden wesentlichen Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit nicht vorliegen:
•Weisungsgebundenheit bezüglich Art, Dauer, Zeitpunkt, Ort und Durchführung der Arbeitstätigkeit;
•kein unternehmerisches Risiko;
•Schulden der Arbeitskraft und
•Eingliederung in den Organismus des Unternehmens.
Ein freier Mitarbeiter erzielt im Regelfall Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Er ermittelt seinen Gewinn durch die Einnahmen-/Überschussrechnung, wobei er Aufwendungen, die mit seiner Tätigkeit im Zusammenhang stehen, als Betriebsausgaben geltend machen kann. Zudem steht es ihm frei, zur Umsatzsteuer zu optieren. Dies ermöglich ihm, die in dem Betriebsausgaben enthaltene Vorsteuer beim Finanzamt zurückzufordern.
Auch vermute ich das Du (unabhängig von dem wirtschaftlichen Druck) auch Aufträge ablehnen kannst.
Wenn Du Journalistin bist, wende Dich mal an bully. Das ist hier der Fachmann für eine Versicheurng in der Künstlersozialkasse (KSK)
Hallo Bianca,
Zuerst solltest Du mal mit Deinem Brötchengeber,
über Deine Beiträge zur KV reden
eventuell ändert er Deine Mitarbeit dann in einen 451,00 Euro Job.
Dann würde der 451,00 Euro Job als deine Hauptbeschäftigung zählen,
und Dein sozialversicherungsfreier Nebenjob nicht mit dem 451,- Eurojob zusammengerechnet
Beim 451-Euro-Job fallen auch Sozialabgaben an. Durch die Gleitzonenregelung sind diese aber zu verschmerzen
viel Erfolg
Gruß Bully
Zuerst solltest Du mal mit Deinem Brötchengeber,
über Deine Beiträge zur KV reden
eventuell ändert er Deine Mitarbeit dann in einen 451,00 Euro Job.
Dann würde der 451,00 Euro Job als deine Hauptbeschäftigung zählen,
und Dein sozialversicherungsfreier Nebenjob nicht mit dem 451,- Eurojob zusammengerechnet
Beim 451-Euro-Job fallen auch Sozialabgaben an. Durch die Gleitzonenregelung sind diese aber zu verschmerzen
viel Erfolg
Gruß Bully
Hey, das ist wirklich sehr nett, wie viel Hilfe man hier bekommt. Vielen Dank!
Also, mein Arbeitgeber wird mir definitiv keinen 451 Euro Job ermöglichen, mag es auch noch so sinnvoll sein
Bleibt für mich die Frage, was am besten zu tun ist. Absurd ist das schon, ich komme nicht mal auf die Mindestsumme für freiwillig Versicherte, müsste aber eventuell 14,x Prozent von einem Betrag zahlen, den ich bei weitem nicht erarbeiten kann, in diesem Umfang steht gar keine Arbeit für mich zur Verfügung. Da kann ich ja theoretisch fast aufhören, sonst arbeite ich bei diesen Prozentsatz zum Teil nur noch für die Krankenkasse. Oder gibt es nicht vielleicht einen Betrag den ich problemlos als Honorar dazuverdienen kann, ohne als selbstständig zu gelten?
In der Hoffnung auf weitere Hilfe: Vielen Dank!
Also, mein Arbeitgeber wird mir definitiv keinen 451 Euro Job ermöglichen, mag es auch noch so sinnvoll sein
Bleibt für mich die Frage, was am besten zu tun ist. Absurd ist das schon, ich komme nicht mal auf die Mindestsumme für freiwillig Versicherte, müsste aber eventuell 14,x Prozent von einem Betrag zahlen, den ich bei weitem nicht erarbeiten kann, in diesem Umfang steht gar keine Arbeit für mich zur Verfügung. Da kann ich ja theoretisch fast aufhören, sonst arbeite ich bei diesen Prozentsatz zum Teil nur noch für die Krankenkasse. Oder gibt es nicht vielleicht einen Betrag den ich problemlos als Honorar dazuverdienen kann, ohne als selbstständig zu gelten?
In der Hoffnung auf weitere Hilfe: Vielen Dank!
da muß ich noch mal nachfragen,Bianca25 hat geschrieben: Seit einigen Monaten übe ich zusätzlich zu meinem 400-Euro-Job noch eine Honorartätigkeit aus
ich bin freier Mitarbeiter bei einer Zeitung, bekomme exakt gesagt was zu erledigen ist.
bin mir noch nicht ganz sicher ob Du sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer oder als Selbständige anzusehen bist
ist das eigentlich Dein einzigster Auftraggeber ???
was machst Du denn genau dort ????
Wird Deine Tätigkeit, auch von angestellten Arbeitnehmern regelmäßig erledigt. ????
weisungsgebunden bist Du ja, hast Du einen festen Arbeitsplatz und feste Arbeitszeiten ????
Gruß Bully