HKK -kein Krankengeld wegen nicht fortlaufender Krankmeldung
Moderator: Czauderna
HKK -kein Krankengeld wegen nicht fortlaufender Krankmeldung
Hallo,habe ein Problem mit meiner Krankenkasse der HKK Bremen, das wohl Gang und Gebe ist.
Zu meinem Fall:
Wegen Betriebsaufgabe wurde mir zum 31.12.2012 gekündigt.
War ordnungsgemäß beim Arbeitsamt-Arbeitslosengeld war schon bewilligt.
Am 23.11.2012 wurde ich aber krank geschrieben bis heute bzw. bin es immer noch.
Habe dem AA ordentlich Bescheid gegeben und meiner Krankenkasse HKK Bremen meine Krankmeldungen geschickt. Das AA war also außen vor, und ab 01.Januar 2013 hätte mir Krankengeld zugestanden.
Jetzt das Eigentliche:
War bis 03.Januar von meinem Hausarzt krank geschrieben.
Am 03.Januar ging ich in die Sprechstunde und teilte mit, das ich morgen , am 04.Januar einen Termin bei einem Facharzt habe.
Habe meinen Hausarzt extra auf eine Krankmeldung angesprochen-der meinte aber, da ich auf jeden Fall weiter krank sei, und ich ja morgen beim Arzt bin, würde dieser die neue Krankmeldung schreiben.
Der neue Arzt stellte mir die Krankmeldung auch auf den 04.Januar 2013 aus-worauf ich noch antwortete, ich dürfe keinen Fehltag haben und man solle sich doch bitte mit meinem Hausarzt noch mal kurzschließen, bevor ich die Meldung einreiche!
Das wurde auch getan und mein Hausarzt bzw. die Angestellt meinte, die Krankmeldung sei ok-ich habe mich natürlich darauf verlassen.
SO- jetzt habe ich 1 Fehltag!!! Und bin der DUMME.
Krank, arbeitslos, ohne Krankenversicherung und ohne Kohle
DANKE HKK----- DANKE HAUSARZT
Habe mich sehr über das am 22.Januar erhaltene Schreiben der HKK gefreut, das zum 03.Januar meine Mitgliedschaft beendet ist, und ich ohne Krankenversicherung da stehe.
War immer noch guter Dinge, das das Ganze ein Irrtum ist, ging zum Hausarzt , dieser bescheinigte, das ich am 03.Januar in der Sprechstunde war-das Ganze zur Post und wieder langes Warten.
Zwischendurch Anrufe bei der HKK –ohne Erfolg-ich könne ja Hartz 4 beantragen!
War beim Rechtsanwalt habe Wiederspruch eingelegt-Anfang April soll ein sogenannter Wiederspruchsausschuß der HKK sich der Sache annehmen-glaube aber an kein positives Ergebnis-also KLAGE!!
Übriges ist die Aussage der HKK falsch, das ich nicht krankenversichert bin.
Nach §5Abs.1Nr.13SGB V bin ich es, was die HKK dann auch meinem RA bestätigte.
Am 27.Februar hat es die HKK geschafft, mir einen Zahlschein für 01.-03.januar 2013 zu schicken, den ich bereits im Dezember beantragt habe-ich erhalte also tatsächlich für 3 Tage Krankengeld!!!!
Diesen Zahlschein habe ich per Einschreiben am 28.02.2013 ausgefüllt zu gesandt. Bis jetzt waren die HKK nicht fähig, mir meine 46,-Euro auszuzahlen-statt dessen werden immer wieder neue Zahlscheine geschickt.
Ich fühle mich auf ganzer Linie vera----t –habe alles richtig gemacht und bin doch der Dumme.
Da ich keine Leistungen bzw. Krankengeld erhalte-soll ich wohl einknicken.
Aber nicht mit mir-ich ziehe das durch!
Habe im Internet schon einige Gerichtsurteile hierzu gefunden-die bisher alle zu Gunsten des Versicherten entschieden wurden-denn die Sache mit dem Fehltag in der Krankmeldung ist Quatsch.
Siehe Urteil
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &sensitive
Zu meinem Fall:
Wegen Betriebsaufgabe wurde mir zum 31.12.2012 gekündigt.
War ordnungsgemäß beim Arbeitsamt-Arbeitslosengeld war schon bewilligt.
Am 23.11.2012 wurde ich aber krank geschrieben bis heute bzw. bin es immer noch.
Habe dem AA ordentlich Bescheid gegeben und meiner Krankenkasse HKK Bremen meine Krankmeldungen geschickt. Das AA war also außen vor, und ab 01.Januar 2013 hätte mir Krankengeld zugestanden.
Jetzt das Eigentliche:
War bis 03.Januar von meinem Hausarzt krank geschrieben.
Am 03.Januar ging ich in die Sprechstunde und teilte mit, das ich morgen , am 04.Januar einen Termin bei einem Facharzt habe.
Habe meinen Hausarzt extra auf eine Krankmeldung angesprochen-der meinte aber, da ich auf jeden Fall weiter krank sei, und ich ja morgen beim Arzt bin, würde dieser die neue Krankmeldung schreiben.
Der neue Arzt stellte mir die Krankmeldung auch auf den 04.Januar 2013 aus-worauf ich noch antwortete, ich dürfe keinen Fehltag haben und man solle sich doch bitte mit meinem Hausarzt noch mal kurzschließen, bevor ich die Meldung einreiche!
Das wurde auch getan und mein Hausarzt bzw. die Angestellt meinte, die Krankmeldung sei ok-ich habe mich natürlich darauf verlassen.
SO- jetzt habe ich 1 Fehltag!!! Und bin der DUMME.
Krank, arbeitslos, ohne Krankenversicherung und ohne Kohle
DANKE HKK----- DANKE HAUSARZT
Habe mich sehr über das am 22.Januar erhaltene Schreiben der HKK gefreut, das zum 03.Januar meine Mitgliedschaft beendet ist, und ich ohne Krankenversicherung da stehe.
War immer noch guter Dinge, das das Ganze ein Irrtum ist, ging zum Hausarzt , dieser bescheinigte, das ich am 03.Januar in der Sprechstunde war-das Ganze zur Post und wieder langes Warten.
Zwischendurch Anrufe bei der HKK –ohne Erfolg-ich könne ja Hartz 4 beantragen!
War beim Rechtsanwalt habe Wiederspruch eingelegt-Anfang April soll ein sogenannter Wiederspruchsausschuß der HKK sich der Sache annehmen-glaube aber an kein positives Ergebnis-also KLAGE!!
Übriges ist die Aussage der HKK falsch, das ich nicht krankenversichert bin.
Nach §5Abs.1Nr.13SGB V bin ich es, was die HKK dann auch meinem RA bestätigte.
Am 27.Februar hat es die HKK geschafft, mir einen Zahlschein für 01.-03.januar 2013 zu schicken, den ich bereits im Dezember beantragt habe-ich erhalte also tatsächlich für 3 Tage Krankengeld!!!!
Diesen Zahlschein habe ich per Einschreiben am 28.02.2013 ausgefüllt zu gesandt. Bis jetzt waren die HKK nicht fähig, mir meine 46,-Euro auszuzahlen-statt dessen werden immer wieder neue Zahlscheine geschickt.
Ich fühle mich auf ganzer Linie vera----t –habe alles richtig gemacht und bin doch der Dumme.
Da ich keine Leistungen bzw. Krankengeld erhalte-soll ich wohl einknicken.
Aber nicht mit mir-ich ziehe das durch!
Habe im Internet schon einige Gerichtsurteile hierzu gefunden-die bisher alle zu Gunsten des Versicherten entschieden wurden-denn die Sache mit dem Fehltag in der Krankmeldung ist Quatsch.
Siehe Urteil
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &sensitive
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
@Machts Sinn: Irgendwoher muss die HKK doch das Geld nehmen für die Prämie die sie an die Mitglieder ausschütten...*Ironie*
Nee, im Ernst: Was nützt den Kassen der Überschuss im Gesundheitsfonds? Das Geld liegt nicht bei den Kassen und angesichts der geplanten Beitragssatzsenkung der GKV 2013 (wird finanziert über Abschmelzung des Überschusses im GF) darf man bezweifeln, dass die Überschüsse lange bis nach der Bundestagswahl halten.
Nee, im Ernst: Was nützt den Kassen der Überschuss im Gesundheitsfonds? Das Geld liegt nicht bei den Kassen und angesichts der geplanten Beitragssatzsenkung der GKV 2013 (wird finanziert über Abschmelzung des Überschusses im GF) darf man bezweifeln, dass die Überschüsse lange bis nach der Bundestagswahl halten.
Hallo Fee, Hallo MachtsSinn,
habe eben erst eure Nachrichten gelesen,habe wohl was falsch angeklickt,da keine autom.Benachrichtigung kam.
Fee
du fragst ob die HKK eine Ersatzkasse ist.Ernstgemeinte Frage an dich:Ist das von Bedeutung-habe keine Ahnung!
Weiß nur, das die Abkürzung für HKK Bremen selbst für meinen RA nicht zu beziffern war,bzw. keiner weiß, was die Abkürzg, eigentich heißt.
Habe eine neue Frage zu dem Thema ALG bzw. Krankengeld ins Forum gestellt. "Arbeitslosengeld trotz Krankheit"
Vielleicht kann die jemand beantworten.
MachtasSinn
Danke für den Link.
habe eben erst eure Nachrichten gelesen,habe wohl was falsch angeklickt,da keine autom.Benachrichtigung kam.
Fee
du fragst ob die HKK eine Ersatzkasse ist.Ernstgemeinte Frage an dich:Ist das von Bedeutung-habe keine Ahnung!
Weiß nur, das die Abkürzung für HKK Bremen selbst für meinen RA nicht zu beziffern war,bzw. keiner weiß, was die Abkürzg, eigentich heißt.
Habe eine neue Frage zu dem Thema ALG bzw. Krankengeld ins Forum gestellt. "Arbeitslosengeld trotz Krankheit"
Vielleicht kann die jemand beantworten.
MachtasSinn
Danke für den Link.
Nach meinem Kenntnisstand wird diese Rechtsprechung kassenartenübergreifend angewandt, also auch von Ersatzkassen. Aber man sollte hier auch betonen, dass dieses Verhalten rechtlich abgesichert ist. Keine der Kassen handelt damit rechtswidrig.
Ob diese Rechtsprechung und die Gesetzgebung menschlich ok ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Das spielt allerdings bei einer rein rechtlichen Betrachtung keine Rolle. Es gibt genügend Beispiele auch auf anderen Rechtsgebieten, wo der normale Mensch sich fragt, wie es angehen kann, dass z.B. Steuerbetrüger zum Teil härter bestraft werden als Vergewaltiger......
Unabhängig davon frage ich mich schon seit Langem, wo für den Krankengekdbezieher eigentlich das Problem liegt? Wo ist die Schwierigkeit, am letzten Tag einer bescheinigten AU zum Arzt zu gehen? Es ist zwar schon lange her, dass ich abhängig beschäftigt war, aber damals war dies schon arbeitgeberseitig Usus. Letztlich hat ein arbeitsunfähig Kranker trotz Krankheit auch Pflichten. Eine reine Nehmerqualität kann auch in unserem. -immer noch hervorragenden- Gesundheirssystem nicht richtig sein.
Und noch einmal: rechtswidrig ist das Verhalten der Kassen nicht.
Gruß
billy
Ob diese Rechtsprechung und die Gesetzgebung menschlich ok ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Das spielt allerdings bei einer rein rechtlichen Betrachtung keine Rolle. Es gibt genügend Beispiele auch auf anderen Rechtsgebieten, wo der normale Mensch sich fragt, wie es angehen kann, dass z.B. Steuerbetrüger zum Teil härter bestraft werden als Vergewaltiger......
Unabhängig davon frage ich mich schon seit Langem, wo für den Krankengekdbezieher eigentlich das Problem liegt? Wo ist die Schwierigkeit, am letzten Tag einer bescheinigten AU zum Arzt zu gehen? Es ist zwar schon lange her, dass ich abhängig beschäftigt war, aber damals war dies schon arbeitgeberseitig Usus. Letztlich hat ein arbeitsunfähig Kranker trotz Krankheit auch Pflichten. Eine reine Nehmerqualität kann auch in unserem. -immer noch hervorragenden- Gesundheirssystem nicht richtig sein.
Und noch einmal: rechtswidrig ist das Verhalten der Kassen nicht.
Gruß
billy
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo Jacky,
bitte lies die Beiträge richtig durch. Ich habe nicht gefragt, ob die HKK eine Ersatzkasse ist, sondern das bejaht.
Es sieht so nämlich so aus, als hätte ich davon keine Ahnung. Und das möchte ich so nicht stehen lassen.
Und letztendlich ist für Dich vielleicht bedeutungslos, aber allgemein gesehen ist es schon wichtig, dass nicht ALLE Ersatzkassen das BSG-Verfahren mit der lückenlosen Krankschreibung praktizieren.
LG, Fee
bitte lies die Beiträge richtig durch. Ich habe nicht gefragt, ob die HKK eine Ersatzkasse ist, sondern das bejaht.
Es sieht so nämlich so aus, als hätte ich davon keine Ahnung. Und das möchte ich so nicht stehen lassen.
Und letztendlich ist für Dich vielleicht bedeutungslos, aber allgemein gesehen ist es schon wichtig, dass nicht ALLE Ersatzkassen das BSG-Verfahren mit der lückenlosen Krankschreibung praktizieren.
LG, Fee
Selbstverständlich ist es Aufgabe der Kassen, ihre Versicherten darauf hinzuweisen. Es gibt eine Beratungs- und Aufklärungspflicht für Krankenkassen. Gesetzlich verankert und rechtlich eindeutig.
Letztlich haben beide Seiten Pflichten. Und beide Seiten vernachlässigen diese. Die Kassen genauso wie viele ihrer Versicherten.
Gruß
billy
Letztlich haben beide Seiten Pflichten. Und beide Seiten vernachlässigen diese. Die Kassen genauso wie viele ihrer Versicherten.
Gruß
billy
Richtigstellung -an FEE
Hallo Fee,
habe deinen Beitrag richtig gelesen-
sollte nicht heißen-du fragst-sondern du sagst-deshalb habe ich ja auch die Frage an dich gestellt,die ernst gemeint war.
Gruß
Jacky
habe deinen Beitrag richtig gelesen-
sollte nicht heißen-du fragst-sondern du sagst-deshalb habe ich ja auch die Frage an dich gestellt,die ernst gemeint war.
Gruß
Jacky
Hallo billy,
danke für deinen Kommentar-du hast völlig recht, das man seiner Verpflichtung zum Arzt zu gehen betr. Krankmeldung ordentlich nachkommen sollte.
Gerade das ist aber mien Problem-wen du meinen -leider etwas ausführlichen Beitrag gelesen hättest-wäre dir meine Frustration vielleicht klarer gewesen.
Ich habe alles richtig gemacht-mein Hausarzt hat das Ganze verbockt.Der Dumme bin aber ich.Mein Verschulden liegt wohl darin, das ich mich auf die Aussage meines Arztes verlassen habe, und nicht geprüft habe, ob die Krankmeldung so ok ist.Da ich aber NUR Patient bin und mein Arzt tagtäglich Krankmeldungen schreibt,habe ich das nicht gemacht-ICH DUMMERCHEN.
Gruß
Jacky
danke für deinen Kommentar-du hast völlig recht, das man seiner Verpflichtung zum Arzt zu gehen betr. Krankmeldung ordentlich nachkommen sollte.
Gerade das ist aber mien Problem-wen du meinen -leider etwas ausführlichen Beitrag gelesen hättest-wäre dir meine Frustration vielleicht klarer gewesen.
Ich habe alles richtig gemacht-mein Hausarzt hat das Ganze verbockt.Der Dumme bin aber ich.Mein Verschulden liegt wohl darin, das ich mich auf die Aussage meines Arztes verlassen habe, und nicht geprüft habe, ob die Krankmeldung so ok ist.Da ich aber NUR Patient bin und mein Arzt tagtäglich Krankmeldungen schreibt,habe ich das nicht gemacht-ICH DUMMERCHEN.
Gruß
Jacky