KV bei Arbeitslosigkeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Amir
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Beitrag von Amir » 14.03.2013, 23:31

Guten Tag,

ich wäre den Experten hier dankbar, wenn sie mir bzw einer Bekannten mit ihren Kenntnissen weiterhelfen könnten. Obwohl die Situation eine Mischung aus Auslandsrückkehr, keine GKV-Vorversicherung und GKV bei Arbeitslosigkeit ist, stelle ich meine Frage in diesem Thema ein, da die Arbeitslosigkeit das aktuelle Thema ist.

Der Fall meiner Bekannten stellt sich wie folgt dar:
Ältere Dame (68 Jahre), Deutsche, hat aber seit ca 1990 im außereuropäischen Ausland gelebt (mittlerer Osten, dort keine Krankenversicherung sondern Selbstzahler) und war in dieser Zeit nicht Mitglied einer deutschen GKV oder PKV.
2010 (also im Alter von 66 Jahren) nach Deutschland zurückgekehrt; mangels Einzahlungen ind die Rentenversicherung hat sie – nach Ihren Angaben – keine Rentenansprüche in Deutschland
2011 eine Beschäftigung als Büroaushilfe begonnen, mit der sie über EUR 600 im Monat verdiente; damals dann von einer GKV (Barmer, glaube ich) als versicherungspflichtig aufgenommen, derzeit also GKV versichert
Heute steht die Dame nun vor ihrer Entlassung, da der Kleinunternehmer, der sie beschäftigt hat, finanzielle Probleme hat und sie nicht weiter beschäftigen kann; sie war insgesamt knapp 2 Jahre dort beschäftigt.

Wie geht es für die Dame weiter? Muß ihre derzeitige GKV sie weiter versichern? Falls ja, unter welchen besonderen Voraussetzung? Muß / kann sie eine andree GKV wählen? Muß sie sich freiwillig oder privat versichern?

Im voraus herzlichen Dank,

Amir

      Thomas3
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      Wie geht es weiter?

      Beitrag von Thomas3 » 15.03.2013, 09:37

      Der Bekannte hat seit 6 Monaten einen Job, der unter der PVG liegt, wird aber demnächst wahrscheinlich wieder drüber kommen. Muss er dann zurück in die PKV?

      Sportsfreund
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      Beitrag von Sportsfreund » 15.03.2013, 09:46

      Hi Amir,
      Amir hat geschrieben:...derzeit also GKV versichert
      Heute steht die Dame nun vor ihrer Entlassung, da der Kleinunternehmer, der sie beschäftigt hat, finanzielle Probleme hat und sie nicht weiter beschäftigen kann; sie war insgesamt knapp 2 Jahre dort beschäftigt.
      Eine freiwillige Mitgliedschaft ist möglich, wenn man bei Ausscheiden aus der Pflicht ununterbrochen mind. 12 Monat in der GKV versichert gewesen ist.
      Gemäß obiger Schilderung dürfte dies ja zutreffen.

      Also: Weiterversicherung als freiwilliges Mitglied möglich.

      Gruß
      Sportsfreund

      Amir
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      Beitrag von Amir » 17.03.2013, 13:36

      Sportsfreund hat geschrieben: Eine freiwillige Mitgliedschaft ist möglich, wenn man bei Ausscheiden aus der Pflicht ununterbrochen mind. 12 Monat in der GKV versichert gewesen ist.
      Gemäß obiger Schilderung dürfte dies ja zutreffen.

      Also: Weiterversicherung als freiwilliges Mitglied möglich.

      Gruß
      Sportsfreund
      Lieber Sportsfreund,

      besten Dank für die schnelle und klare Antwort. Eine kurze Nachfrage noch: Wenn Sie schreiben "Weiterversicherung als freiwilliges Mitglied möglich.", bedeutet das einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Weiterversicherung oder kann die GKV diese Weiterversicherung auch ablehnen?

      Nochmals besten Dank,

      Amir

      Czauderna
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      Beitrag von Czauderna » 17.03.2013, 15:48

      Amir hat geschrieben:
      Sportsfreund hat geschrieben: Eine freiwillige Mitgliedschaft ist möglich, wenn man bei Ausscheiden aus der Pflicht ununterbrochen mind. 12 Monat in der GKV versichert gewesen ist.
      Gemäß obiger Schilderung dürfte dies ja zutreffen.

      Also: Weiterversicherung als freiwilliges Mitglied möglich.

      Gruß
      Sportsfreund
      Lieber Sportsfreund,

      besten Dank für die schnelle und klare Antwort. Eine kurze Nachfrage noch: Wenn Sie schreiben "Weiterversicherung als freiwilliges Mitglied möglich.", bedeutet das einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Weiterversicherung oder kann die GKV diese Weiterversicherung auch ablehnen?

      Nochmals besten Dank,

      Amir
      Hallo,
      nein, kann sie nicht - der Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung ist gesetzlich verbrieft.
      Gruss
      Czauderna

      Thomas3
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      Was meint Wolfgang Büser damitgenau?

      Beitrag von Thomas3 » 18.03.2013, 16:57

      Hallo, habe einen Artikel vom Versicherungsexperten Wolfgang Büser gelesen zum Thema Rückkehr in die GKV. Es geht um Reduzierung der Arbeitszeit. Was meint er mit der Aussage, dass die GKV prüft, ob manipuliert wurde? Wenn man ein Jahr durchgehend freiwillig unter der PVG verdient, kann einem da Manipulation unterstellt werden oder was ist damit gemeint?


      Gehaltsminderung: Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit von zum Beispiel 38 auf 30 Stunden pro Woche reduzieren und dadurch – wegen des geringeren Einkommens – versicherungspflichtig werden, haben dieselben Möglichkeiten wie zuvor geschildert. Sollten sie wenig später ihre Stundenzahl allerdings wieder auf den alten Stand bringen, müssen sie gegebenenfalls damit rechnen, dass die gesetzliche Krankenkasse prüft, ob vielleicht manipuliert wurde, um deren preiswerteren Schutz zu erreichen.

      broemmel
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      Re: Was meint Wolfgang Büser damitgenau?

      Beitrag von broemmel » 18.03.2013, 17:20

      Thomas3 hat geschrieben:Hallo, habe einen Artikel vom Versicherungsexperten Wolfgang Büser gelesen zum Thema Rückkehr in die GKV. Es geht um Reduzierung der Arbeitszeit. Was meint er mit der Aussage, dass die GKV prüft, ob manipuliert wurde? Wenn man ein Jahr durchgehend freiwillig unter der PVG verdient, kann einem da Manipulation unterstellt werden oder was ist damit gemeint?


      Gehaltsminderung: Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit von zum Beispiel 38 auf 30 Stunden pro Woche reduzieren und dadurch – wegen des geringeren Einkommens – versicherungspflichtig werden, haben dieselben Möglichkeiten wie zuvor geschildert. Sollten sie wenig später ihre Stundenzahl allerdings wieder auf den alten Stand bringen, müssen sie gegebenenfalls damit rechnen, dass die gesetzliche Krankenkasse prüft, ob vielleicht manipuliert wurde, um deren preiswerteren Schutz zu erreichen.
      Moin,

      was ist denn jetzt daran falsch zu verstehen?

      Wenn jemand betrügt, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen obwohl er die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, dann wird das verfolgt.

      Ist eigentlich logisch. Wer über eine rote Ampel fährt der hat Nachteile zu fürchten. Besonders wenn er es mit Absicht macht.

      Thomas3
      Beiträge: 429
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      Beitrag von Thomas3 » 18.03.2013, 18:04

      Worin besteht denn der Betrug? Denke, es ist völlig legal, mindestens ein Jahr unter der PVG zu bleiben, um in die GKV zu kommen. Wennman danakch mehr verdient, kann man freilwillig in dre GKV bleiben. Worin liegt die Manipulation in dem Fall?

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