Arzt verweigert weitere AU

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Markus_F
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Arzt verweigert weitere AU

Beitrag von Markus_F » 14.03.2013, 15:36

Hallo Forum,

Erstmal zu mir: Ich bin 29 Jahre alt und Lokführer und seit 1.2.2013 krank geschrieben wegen einem Bruch am 5.Mittelfußknochen.

Hinter mir liegen nun 42 Tage krank feiern wegen dem Gips, da ich aufgrund meiner Tätigkeit im Unternehmen keine andere Tätigkeit ausführen kann. Nun hatte ich heute (14.3.2013) noch mal eine Untersuchung gehabt, wo der Gips abgenommen wurde, aber ich Aufgrund der Tatsache das die Muskulatur im linken Fuß sich stark zurück gebildet hat noch nicht richtig auftreten kann, vom Arzt nun noch mal bis 24.3.2013 krank geschrieben.
Jedoch will er mir keine AU mehr für meinen Arbeitgeber ausstellen, da er der Meinung ist, die alte AU (gültig bis einschließlich 14.3.2013) reiche vollkommen aus und ab morgen den 15.3.2013 erhalte ich ja Krankengeld, da würde dies alles über die Bahn BKK in Münster laufen.

Ich habe nun die Bahn BKK angerufen und mir wurde mitgeteilt das der Arzt mir eine AU ausstellen muss, was auch einleuchtet, da ja auch mein Arbeitgeber wissen muss wie lange ich ausfalle. Dies habe ich zwar schon telefonisch mitgeteilt doch laut Betriebsvereinbarung sind wir darüber hinaus verpflichtet eine schriftliche AU innerhalb von drei Tagen einzureichen.

Ein anschließender Anruf beim Arzt brachte wenig Erfolg und man will mir lediglich eine AU bis 15.3.2013 ausstellen, was der Arbeitgeber dann aber so interpretieren kann das ich ab Samstag den 16.3.2013 dann wieder arbeiten kann. Ein anderer Vorschlag der Sprechstundenhilfe war, den Auszahlschein zu kopieren und dem AG vorzulegen, allerdings wäre die 3 Tagesfrist dann schon verstrichen wenn dieser erst am 22.3.2013 ausgefüllt wird, da er noch mit der Post unterwegs ist.

Ist diese Vorgehensweise so üblich, oder einfach Unwissenheit des Arztes und der Sprechstundenhilfen?
Da ich bisher noch nie länger als 1 Woche krank war und sonst auch bei meinem Arbeitgeber nie negativ aufgefallen bin, habe ich natürlich Angst vor eventuellen Arbeitsrechtlichen Konsequenzen die nicht auf mein Verschulden zurück zu führen sind. Ich habe leider den Eindruck das ich hier zum Spielball von Arzt und KK geworden bin.

Wäre nett wenn jemand da den Überblick hat und mir helfen könnte.

Viele Grüße
Markus

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 14.03.2013, 18:00

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.03.2013, 18:17

Hallo,
der Arzt ist nicht verpflichtet nach Ablauf der sechs Wochen eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber zu Lasten der Krankenkasse auszustellen. Wenn der Arbeitgeber für diese Extra-Bescheinigung die Kostenübernimmt, dann macht das der Arzt gerne.
Wir hatten diese Probleme in der Vergangenheit auch schon mal bei zwei oder Firmen. Die Kosten wollten die natürlich nicht übernehmen, haben aber trotzdem ihren Arbeitnehmer unter Druck gesetzt. Aber wo ein Wille ist, da ist auch meist ein Weg. In einem Fall war der Arbeitgeber mit einer Entsprechenden bescheinigung von uns einverstanden und in den beiden anderen Fällen wurde vereinbart, dass der Arbeitnehmer jeweils Kopien des Auszahlscheines (mit geschwärzter Diagnose) an den Arbeitgeber schickte.
Auch damnals stand schon auf den Scheinen vermerkt dass die Au. auch in die Zukunft reichen würde.
Gruss
Czauderna

Poet
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Re: Arzt verweigert weitere AU

Beitrag von Poet » 14.03.2013, 21:19

Markus_F hat geschrieben:Ich habe leider den Eindruck das ich hier zum Spielball von Arzt und KK geworden bin.

Wäre nett wenn jemand da den Überblick hat und mir helfen könnte.

Viele Grüße
Markus
@Markus: Du nicht zum Spielball geworden. Ergänzend zu Czauderna's Ausführungen hier der arbeitsrechtliche Hintergrund - die Sache mit der Vorlage der schriftlichen Bescheinigung innerhalb von x Tagen stammt aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG §5. Die Betriebsvereinbarung der Bahn hat nur den Zeitraum bis zur Einreichung verkürzt. In dem Begriff Entgeltfortzahlung steckt schon drin warum es geregelt ist, weil Dein AG 6 Wochen lang Lohn fortzahlen muss. Der ist jetzt aber raus aus der Nummer. Im §5 steht auch übrigens nichts drin von gelben Schein, Auszahlschein o.ä. Grds. geht jede ärztliche Bescheinigung als Nachweis, i.d.R. akzeptieren die AG auch das Verfahren was Czauderna beschrieben hat.

Die Personalabteilung der Bahn kennt das Procedere ab der 6. Woche ganz sicher. Da reicht eine schriftliche Selbstauskunft von Dir und wenn Sie es wünschen der nachgereichte Auszahlschein oder eine Bescheinigung von der Kasse. Zusätzlich erkennt der AG auch, dass Du weiterhin krank bist, denn die BKK wird sich an den AG wenden wegen Berechnung des KRG.

Wenn Du es absichern möchtest, ruf am besten mal in der Personalabteilung an.

Lass uns das Ergebnis wissen.

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 15.03.2013, 06:46

Hallo Markus,
Die Personalabteilung der Bahn kennt das Procedere ab der 6. Woche ganz sicher. Da reicht eine schriftliche Selbstauskunft von Dir und wenn Sie es wünschen der nachgereichte Auszahlschein oder eine Bescheinigung von der Kasse. Zusätzlich erkennt der AG auch, dass Du weiterhin krank bist, denn die BKK wird sich an den AG wenden wegen Berechnung des KRG.
Ich bin seit August 2011 krank, im ÖD, bin ausgesteuert und im ALG- Bezug. Mein AG verlangt von mir einen "lückenlosen" Nachweis meiner Arbeitsunfähigkeit und gibt sich mit der Kopie des Auszahlungsscheins (alle 2 Wochen, Diagnose geschwärzt) zufrieden.

Mach das so, wie von Czauderna und Poet beschrieben. Melde dich bei der Personalabteilung. Ich würde das allerdings schriftlich machen (vorsichtshalber), evtl. nach Telefonat als Bestätigung der dabei erhaltenen Auskunft.
Gruß
ReallyAngry

Markus_F
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Beitrag von Markus_F » 16.03.2013, 14:46

Danke für eure Antworten und hier nun mein Ergebnis :)

Laut Aussage vom BR-Mitglied meines Vertrauens, brauche ich gar keine Bescheinigungen mehr einzureichen, es reicht dies telefonisch bekannt zu geben, wie lange ich noch krank bin. Alles weitere macht die Bahn, @Poet woher weist du das ich bei der Bahn arbeite ;) , mit der Bahn-BKK.

Nun habe ich aber noch eine Frage die sich mir jetzt erst bei genauerer Betrachtung gestellt hat:

Laut dem Fristenrechner der Bahn-BKK gilt die Entgeltfortzahlung bis Freitag den 15.03.2013. Der Ereignistag wird nicht angerechnet.

Da ich am 1.2.2013 planmäßig einen Ruhetag hatte und für Arbeit nicht eingeplant war möchte ich nun wissen ob dieser dennoch als voller Krankheitstag gezählt wird, wodurch dann die Frist bereits am 14.03.2013 endet oder ob in meinem Fall dieser Tag nicht angerechnet wird und damit das tatsächliche Ende der Frist der errechnete 15.03.2013 ist?

Hier noch der Link zum Bahn-BKK Fristenrechner:
bahn-bkk.de/arbeitgeber/Page003869.aspx

EDIT: Ich habe mich natürlich am 1.2.2013 nach dem ich den gelben Schein erhalten hatte auch beim AG direkt telefonisch krank gemeldet.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.03.2013, 15:16

Hallo,
also ich sehe den "Ruhetag" als hin zurechnungsfähig seitens des Arbeitgebers, da er ja auch von ihm bezahlt wird ?!
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 16.03.2013, 15:21

moin,

Beginn der AU ist der 1. Februar, an diesem Tag wurde keine Arbeitsleistung erbracht, damit beginnt die Entgeltfortzahlung am 1. Februar und endet am 14. März.

Ab dem 15. März besteht Anspruch auf Krankengeld.

Poet
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Beitrag von Poet » 16.03.2013, 17:05

Markus_F hat geschrieben:Alles weitere macht die Bahn, @Poet woher weist du das ich bei der Bahn arbeite ;) , mit der Bahn-BKK.
@Markus_F: Weil Du geschrieben hast, Du bist Lokführer. Und die arbeiten normalerweise doch bei der Bahn und nicht bei der Lufthansa... :D

Markus_F
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Beitrag von Markus_F » 16.03.2013, 17:09

Poet hat geschrieben:
Markus_F hat geschrieben:Alles weitere macht die Bahn, @Poet woher weist du das ich bei der Bahn arbeite ;) , mit der Bahn-BKK.
@Markus_F: Weil Du geschrieben hast, Du bist Lokführer. Und die arbeiten normalerweise doch bei der Bahn und nicht bei der Lufthansa... :D
Nun ja, es gibt noch über 300 andere sogenannte Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) :D

Aber bin im Regionalverkehr der Bahn tätig ;)

Poet
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Beitrag von Poet » 16.03.2013, 17:15

Markus_F hat geschrieben: Nun ja, es gibt noch über 300 andere sogenannte Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) :D

Aber bin im Regionalverkehr der Bahn tätig ;)
@Markus_F: Uiii, das wusste ich nicht. Für mich ist alles was außerhalb der Stadt auf Schienen fährt -> DIE Bahn...:-) Und nebenbei: Ich liebe die Bahn und verteidige sie wo immer ich kann, auch als passionierter Autofahrer. Die real exisistierende Bahn ist um Längen besser als ihr Image.

Außerdem: Über eine BR 01 geht nicht viel drüber...

Nur mal so off topic.

Bahn forever!

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