wer kann helfen - ich war längere zeit in der Familienversicherung und dabei habe ich den Fehler gemacht, meine einkünfte zu spät anzugeben.
Jetzt habe ich sie angegeben und bin dewegen schon seit über 2 Jahren nicht versichert gewesen. (man sagt, die familienversicherung bestand wegen der Einkünfte nicht (über 500 Euro)- die Kasse will, dass ich entweder die leistungen erstatte oder mich freiwillig versichere- rückwirkend (dann müsse ich rückwirkend beiträge zahlen)- geht eine rückwirkend freiwillige versicherung überhaupt?
rückwirkende freiwillige Versicherung
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
die rückwirkende Versicherung ist eine Art Grauzone ...
Hast Du denn Leistungen in Anspruch genommen? Ansonsten kommt für Dich ja noch die neue Versicherungspflich ab 1.4.07 in Frage. Mitunter kannst Du da ein paar Beitragsmonate sparen - sofern Du keine Leistungen n Anspruch genommen hast.
LG, Fee
die rückwirkende Versicherung ist eine Art Grauzone ...
Hast Du denn Leistungen in Anspruch genommen? Ansonsten kommt für Dich ja noch die neue Versicherungspflich ab 1.4.07 in Frage. Mitunter kannst Du da ein paar Beitragsmonate sparen - sofern Du keine Leistungen n Anspruch genommen hast.
LG, Fee
Hi!
In diesem Falle rate ich zur rückwirkenden frw. Versicherung. Denn die Kosten für Krankenhaus usw. können leicht den fälligen Betrag für die rückwirkende Versicherung übersteigen. Stell am besten gleich nen Antrag auf Beitragsminderung. Damit kann die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung herabgesetzt werden (für die Zeit ab 01.04.07).
Letztenendes musst Du ab 01.04.2007 eine Krankenversicherung nachweisen können, d.h. ab dem Zeitpunkt musst Du sowieso Beiträge (nach)zahlen (wie schon geschrieben).
Sprich mit deiner Kasse, mit etwas Glück lässt man mit sich reden.
MfG
In diesem Falle rate ich zur rückwirkenden frw. Versicherung. Denn die Kosten für Krankenhaus usw. können leicht den fälligen Betrag für die rückwirkende Versicherung übersteigen. Stell am besten gleich nen Antrag auf Beitragsminderung. Damit kann die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung herabgesetzt werden (für die Zeit ab 01.04.07).
Letztenendes musst Du ab 01.04.2007 eine Krankenversicherung nachweisen können, d.h. ab dem Zeitpunkt musst Du sowieso Beiträge (nach)zahlen (wie schon geschrieben).
Sprich mit deiner Kasse, mit etwas Glück lässt man mit sich reden.
MfG
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32