Pflegestufe, Sachleistungen und Auszahlung Differenz
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Pflegestufe, Sachleistungen und Auszahlung Differenz
Hi Leute,
meine Mutter hat Pflegestufe 1 und bezieht Sachleistungen. Der Pflegedienst rechnet dafür mtl. ca. 260 € ab. Darüber hinaus bekommt sie noch Leistungen zur Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII für ambulant betreutes Wohnen (läuft über die Diakonie). Meine Muttre lebt bei mir.
Es kommt auch jemand, der sich dann mit ihr unterhält, spazieren geht und so.
Nun ist mir dabei etwas unklar.
Wenn der PflD 260 € abrechnet, stünde mir dann ein Differenzbetrag zu 450 € (ist nach Recherche wohl der Satz für Sachleistungen) zu?
Oder bekommt den Differenzbetrag die Diakonie oder ein anderer Dritter?
meine Mutter hat Pflegestufe 1 und bezieht Sachleistungen. Der Pflegedienst rechnet dafür mtl. ca. 260 € ab. Darüber hinaus bekommt sie noch Leistungen zur Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII für ambulant betreutes Wohnen (läuft über die Diakonie). Meine Muttre lebt bei mir.
Es kommt auch jemand, der sich dann mit ihr unterhält, spazieren geht und so.
Nun ist mir dabei etwas unklar.
Wenn der PflD 260 € abrechnet, stünde mir dann ein Differenzbetrag zu 450 € (ist nach Recherche wohl der Satz für Sachleistungen) zu?
Oder bekommt den Differenzbetrag die Diakonie oder ein anderer Dritter?
Re: Pflegestufe, Sachleistungen und Auszahlung Differenz
Hallo,nik72 hat geschrieben:Hi Leute,
meine Mutter hat Pflegestufe 1 und bezieht Sachleistungen. Der Pflegedienst rechnet dafür mtl. ca. 260 € ab. Darüber hinaus bekommt sie noch Leistungen zur Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII für ambulant betreutes Wohnen (läuft über die Diakonie). Meine Muttre lebt bei mir.
Es kommt auch jemand, der sich dann mit ihr unterhält, spazieren geht und so.
Nun ist mir dabei etwas unklar.
Wenn der PflD 260 € abrechnet, stünde mir dann ein Differenzbetrag zu 450 € (ist nach Recherche wohl der Satz für Sachleistungen) zu?
Oder bekommt den Differenzbetrag die Diakonie oder ein anderer Dritter?
weder noch - so, wie du schreibst, hat deine Mutter auch nur die Sachleistung beantragt und da gibt es nix mehr. Was du ggf. meinst ist die Kombinationsleistung, d.h., der %-Satz den die Sachleistung (Pflegedienst) nicht erreicht,wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt, wenn es auch so beantragt ist. Voraussetzung ist , dass im Gutachten auch eine Pflegeperson benannt ist. Wenn du von "ich" schreibst, so steht auch nicht dir die Differenzzahlung zu sondern ausschließlich deiner Mutter, wenn die dann das Geld an dich weiter gibt, okay.
Gruss
Czauderna
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