Ich muss zur speziellen Diagnostik in eine Fachklinik, wohin mich mein Facharzt überwiesen hat. Diese ist weiter entfernt, weshalb (für mich) nicht unerhebliche Fahrtkosten anfallen.
Mein FA meinte mit seiner "fachärztlichen Zuweisung" besteht die Möglichkeit, Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Stimmt das so, und wenn ja, wie kann ich sowas in Anspruch nehmen/ beantragen?
Erstattung Fahrtkosten zur "Spezial- Klinik"?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
hm, das ist eine Einzelfallentscheidung der Kasse, ggf, wenn denn die Fahrtkosten im Rahmen der Untersuchung durch den Medizinsichen Dienst der BA erfolgt, ist meines Erachtens grundsätzlich die BA zuständig.
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159496&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv
Ist allerdings nur meine Meinung.
Ansprechpartner wäre erstmal deine Kasse.
Gruss
jochen
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Ist allerdings nur meine Meinung.
Ansprechpartner wäre erstmal deine Kasse.
Gruss
jochen
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen normalen "Kassenfall" handelt. Hier sollte auf jeden Fall vorher die Kostenübernahme mit der Kasse abgeklärt werden. Anspruch auf Übernahme der Fsahrkosten besteht bis zur nächgelegenen Behandlungsmöglichkeit vom Wohnort des Versicherten aus gesehen. Wenn der Arzt namentlich die Einweisung für ein bestimmtes Krankenhaus ausstellt, dann gilt in der Regel die Prüfung schon als vorgenommen, das sollte aber trotzdem mit der Kasse vorher abgeklärt werden.
Gruss
Czauderna
ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen normalen "Kassenfall" handelt. Hier sollte auf jeden Fall vorher die Kostenübernahme mit der Kasse abgeklärt werden. Anspruch auf Übernahme der Fsahrkosten besteht bis zur nächgelegenen Behandlungsmöglichkeit vom Wohnort des Versicherten aus gesehen. Wenn der Arzt namentlich die Einweisung für ein bestimmtes Krankenhaus ausstellt, dann gilt in der Regel die Prüfung schon als vorgenommen, das sollte aber trotzdem mit der Kasse vorher abgeklärt werden.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank...
für eure Antworten. Die Fahrt wurde nicht bezahlt, da es eine ambulante Untersuchung war. Bei stationärem Krankenhausaufenthalt hätte es einen Transportschein/ eine Fahrtostenerstattung gegeben.