Hallo,
ich habe mir schon einige Beiträge zu diesem Thema hier durchgelesen und leider wenig Hoffnung, dass mir meine Nachzahlung erspart bleibt, aber vielleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit. Ich bin auf jeden Fall über jeden Ratschlag dankbar.
Meine Situation:
Im August 2011 habe ich mich meine Anstellung gekündigt und mich selbständig gemacht. Ich war vorher schon bei der IKK versichert und bin es freiwillig geblieben. Da ich den Gründerzuschuss erhalten habe, blieb mein Beitrag niedrig bei ca. 220 Euro.
Jetzt habe ich meinen Steuerbescheid für 2011 eingereicht und es kam ein durchschnittlicher Monatsverdienst von ca. 1.500 Euro heraus, d. h. Nachzahlung - ist ja auch gerechtfertigt.
Leider hat die IKK diesen Durchschnittsverdienst auch gleich für ganz 2012 genommen, obwohl er nach meiner BWA für 2012 nur bei ca. 1.100 Euro liegen wird. Jetzt muss ich fast 2.000 Euro (insgesamt) nachzahlen, was für mich natürlich wahnsinnig viel Geld ist.
Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und konnte seine Nachzahlung abwenden bzw. senken?
Vielen Dank schon mal!
Rückzahlung freiwillige GKV
Moderator: Czauderna
Hallo,
grundsätzlich muss man feststellen, dass die Kasse richtig handelt. Der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid gilt als Berechnungsgrundlage für die Zeit, bis der nächste Einkommensteuerbescheid eingereicht wird,
d.h. wenn jetzt der 2011 Bescheid vorliegt, dann gilt der bis zur Vorlage des Bescheides für 2012 - geht dann der Bescheid 2012 ein, dann gilt dieser bis zur Vorlage des Bescheides für 2013 usw. usw. - bedeutet konkret - z.Zt. zahlst du einen hohen Beitrag, auch wenn dein momentanes Einkommen niedriger ist, nach Vorlage des 2012 Bescheides zahlst das daraus errechnete Einkommen, auch wenn dein Einkommen in 2013 höher sein wird,
Es gleicht sich immer wieder aus, auch wenn es ca. ein Jahr Verzögerung gibt.
Natürlich kannst du versuchen eine sofortige Änderung herbeizu führen, in dem du der Kasse vorschlägst eine neue Einstufung zu machen und diese "unter Vorbehalt" zu setzen, aber ob deine Kasse das macht, das ist die Frage - geht eigentlich nur wenn sich die Einkommensverhältnisse dramatisch verändert hätten.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich muss man feststellen, dass die Kasse richtig handelt. Der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid gilt als Berechnungsgrundlage für die Zeit, bis der nächste Einkommensteuerbescheid eingereicht wird,
d.h. wenn jetzt der 2011 Bescheid vorliegt, dann gilt der bis zur Vorlage des Bescheides für 2012 - geht dann der Bescheid 2012 ein, dann gilt dieser bis zur Vorlage des Bescheides für 2013 usw. usw. - bedeutet konkret - z.Zt. zahlst du einen hohen Beitrag, auch wenn dein momentanes Einkommen niedriger ist, nach Vorlage des 2012 Bescheides zahlst das daraus errechnete Einkommen, auch wenn dein Einkommen in 2013 höher sein wird,
Es gleicht sich immer wieder aus, auch wenn es ca. ein Jahr Verzögerung gibt.
Natürlich kannst du versuchen eine sofortige Änderung herbeizu führen, in dem du der Kasse vorschlägst eine neue Einstufung zu machen und diese "unter Vorbehalt" zu setzen, aber ob deine Kasse das macht, das ist die Frage - geht eigentlich nur wenn sich die Einkommensverhältnisse dramatisch verändert hätten.
Gruss
Czauderna