Hallo zusammen,
habe mal eine Frage und hoffe mir kann jemand weiter helfen
Ich war seit Juli letztem Jahres krankgeschrieben, aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz und daraus folgenden Depressionen, habe somit ab Mitte August Krankengeld bezogen, Anfang September wurde meine Schwangerschaft festgestellt und der Frauenarzt hat mir daraufhin ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, da er der Meinung war, dass Mobbing und Stress am Arbeitsplatz zu gefährlich für das Baby sein können.
Das Beschäftigungsverbot wurde zwar vom Frauenarzt ausgestellt, aber nur aus Vorsicht und nicht aufgrund von Problemen in der Schwangerschaft.
Bis Ende letzten Jahres war ich noch in psychologischer Behandlung, habe die Behandlung jedoch nicht zu Ende gebracht, da es mir ja soweit wieder gut ging, da ich ja dem Mobbing und Stress nicht mehr ausgesetzt war.
Momentan bezahlt ja mein Arbeitgeber meinen Lohn, aber sowie ich mitbekommen habe, kann der Arbeitgeber sich das Geld von der Krankenkasse ja zurück holen?!
Und nun meine Frage:
Könnte die Krankenkasse nun von mir ein Teil des Geldes (oder sogar alles) zurück fordern, da ich die Behandlung beim Psychologen vorzeitig abgebrochen habe und das Beschäftigungsverbot ja aufgrund dieser Erkrankung ausgestellt wurde???
Ich hoffe, dass mir da jemand weiter helfen kann
Beschäftigungsverbot/Mutterschaftsgeld/Rückzahlung???
Moderator: Czauderna
Hallo,
nein, kann sie nicht - welche Rechtsgrundlage hat sie denn dafür genannt ?.
Das individuelle Beschäftigungsverbot erteilt ein Arzt, wenn Gefahr für die Gesundheit der werdenden Muttrer und das ungeborene Kind wegen der Arbeit besteht oder droht. Eine medizinische Behandlung spielt da meines Wissens nach keine Rolle. Wenn also der Arbeitgeber aufgrund des Attestes des Arztes das Beschäftigungsverbot akzeptiert hat, dann kann die Kasse da nicht aus anderen Gründen irgendwelche Gelder von der Versicherten fordern - es bleibt also die Frage, welche Re3chtsfgrundlage nennt die Kasse und gibt es einen schriftlichen Rückforderungsbescheid ?
Gruss
Czauderna
nein, kann sie nicht - welche Rechtsgrundlage hat sie denn dafür genannt ?.
Das individuelle Beschäftigungsverbot erteilt ein Arzt, wenn Gefahr für die Gesundheit der werdenden Muttrer und das ungeborene Kind wegen der Arbeit besteht oder droht. Eine medizinische Behandlung spielt da meines Wissens nach keine Rolle. Wenn also der Arbeitgeber aufgrund des Attestes des Arztes das Beschäftigungsverbot akzeptiert hat, dann kann die Kasse da nicht aus anderen Gründen irgendwelche Gelder von der Versicherten fordern - es bleibt also die Frage, welche Re3chtsfgrundlage nennt die Kasse und gibt es einen schriftlichen Rückforderungsbescheid ?
Gruss
Czauderna
Hey,
vielen Dank für die schnelle Antwort
Jetzt bin ich erstmal beruhigt
Schriftlich habe ich bisher noch überhaupt nichts bekommen, nur telefonisch meinte die "nette" Dame, warum ich denn die Behandlung abgebrochen hätte und ob ich mir dabei über die Konsequenzen klar war/bin.
Hab ihr dann auch erklärt, dass ich in der Behandlung keinen Sinn mehr gesehen habe. Ich weiß, dass eigentlich der Arzt darüber entscheidet, wann man "geheilt" ist und die Behandlung dann von ihm beendet wird. Nur hatte ich auch nicht das Gefühl, als kann er mir noch irgendwie helfen und hat die Behandlung einfach weitergemacht, weil die Sitzungen so angesetzt waren.
Schlussendlich hat sie auch Ruhe gegeben, aber meinte eben sie muss das abklären, weil das so nicht geht und meldet sich dann wieder.
Dann bin ich ja mal gespannt
vielen Dank für die schnelle Antwort
Jetzt bin ich erstmal beruhigt
Schriftlich habe ich bisher noch überhaupt nichts bekommen, nur telefonisch meinte die "nette" Dame, warum ich denn die Behandlung abgebrochen hätte und ob ich mir dabei über die Konsequenzen klar war/bin.
Hab ihr dann auch erklärt, dass ich in der Behandlung keinen Sinn mehr gesehen habe. Ich weiß, dass eigentlich der Arzt darüber entscheidet, wann man "geheilt" ist und die Behandlung dann von ihm beendet wird. Nur hatte ich auch nicht das Gefühl, als kann er mir noch irgendwie helfen und hat die Behandlung einfach weitergemacht, weil die Sitzungen so angesetzt waren.
Schlussendlich hat sie auch Ruhe gegeben, aber meinte eben sie muss das abklären, weil das so nicht geht und meldet sich dann wieder.
Dann bin ich ja mal gespannt
Also wenn ein Beschäftigungsverbot zum Schutz des ungeborenen Lebens ausgesprochen wurde passiert gar nichts mehr.
Das lässt eigentlich jede Kasse laufen. Entgelt wird durch den Arbeitgeber geleistet. Der holt sich über die Umlage was wieder.
Meistens gehts da nahtlos in das Mutterschaftsgeld und dann ins Erziehungsgeld.
Lass Dich nicht ärgern, alles Gute für die Schwangerschaftszeit.
Das lässt eigentlich jede Kasse laufen. Entgelt wird durch den Arbeitgeber geleistet. Der holt sich über die Umlage was wieder.
Meistens gehts da nahtlos in das Mutterschaftsgeld und dann ins Erziehungsgeld.
Lass Dich nicht ärgern, alles Gute für die Schwangerschaftszeit.