Freiwillige Krankenversicherung, Mann im Ausland - Frau in D
Moderator: Czauderna
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Freiwillige Krankenversicherung, Mann im Ausland - Frau in D
Hallo Leute,
ich habe eine Frage bzgl. der freiwilligen Krankenversicherung.
In drei Monaten werde ich heiraten. Mein Wohnsitz befindet sich in Deutschland, ich bin freiwillig versichert und zahle momentan einen Mindestbeitrag (keine Einkünfte).
Mein zukünftiger Ehemann lebt und arbeitet für weitere 2 Jahre in Griechenland. Dort ist er als Selbstständiger pflichtversichert (keine Privatversicherung) O.A.E.E.
Wird das Einkommen meines Verlobten nach der Heirat zur Berechnung meines Einkommens genutzt und damit auch mein KV-Beitrag für die freiwillige KV erhöht?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
Karina
ich habe eine Frage bzgl. der freiwilligen Krankenversicherung.
In drei Monaten werde ich heiraten. Mein Wohnsitz befindet sich in Deutschland, ich bin freiwillig versichert und zahle momentan einen Mindestbeitrag (keine Einkünfte).
Mein zukünftiger Ehemann lebt und arbeitet für weitere 2 Jahre in Griechenland. Dort ist er als Selbstständiger pflichtversichert (keine Privatversicherung) O.A.E.E.
Wird das Einkommen meines Verlobten nach der Heirat zur Berechnung meines Einkommens genutzt und damit auch mein KV-Beitrag für die freiwillige KV erhöht?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
Karina
Nun ja, dies hört sich ganz gut an.
Mit dem freudigen Tag der sog. Hochzeit kannst Du deine freiw. Kv. in Deutschland kündigen und musst nix mehr zahlen.
Da der Holde offensichtlich in Griechenland in der GKV pflichtversichert ist, kannst Du dich in die griechische Familienversicherung des Ehemannes eintragen lassen.
Über diese Eintragung (griechische Familienversicherung) benötigst Du ein sog. E- bzw. ganz neu A-Formular. Hiermit bestätigt die griechische GKV, dass Du beim Holden familienversichert bist.
Mit diesem Formular suchst Du dir in Deutschland eine frei wählbare Krankenkasse aus und bittest um die sog. Sachleistungsaushilfe zu Lasten der griechischen GKV.
Du bekommst dann ggf. eine Krankenversichertenkarte (oder auch EHIC genannt) und kannst damit ganz normal zum Arzt gehen.
Die sog. deutsche aushelfende Kasse rechnet dann mit Griechenland ab. Du hast damit nix zu tun und es ist auch noch kostenlos.
Mit dem freudigen Tag der sog. Hochzeit kannst Du deine freiw. Kv. in Deutschland kündigen und musst nix mehr zahlen.
Da der Holde offensichtlich in Griechenland in der GKV pflichtversichert ist, kannst Du dich in die griechische Familienversicherung des Ehemannes eintragen lassen.
Über diese Eintragung (griechische Familienversicherung) benötigst Du ein sog. E- bzw. ganz neu A-Formular. Hiermit bestätigt die griechische GKV, dass Du beim Holden familienversichert bist.
Mit diesem Formular suchst Du dir in Deutschland eine frei wählbare Krankenkasse aus und bittest um die sog. Sachleistungsaushilfe zu Lasten der griechischen GKV.
Du bekommst dann ggf. eine Krankenversichertenkarte (oder auch EHIC genannt) und kannst damit ganz normal zum Arzt gehen.
Die sog. deutsche aushelfende Kasse rechnet dann mit Griechenland ab. Du hast damit nix zu tun und es ist auch noch kostenlos.
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Hallo Rossi,
Dankeschön für deine schnelle Antwort.
Ich habe schon tagelang im Netz nach einem passenden Paragrafen bzw. einer Erklärung gesucht (da ich bis Ende des Monats noch in Griechenland bin, konnte ich telefonisch nicht bei meiner Krankenkasse nachfragen. Ich habe auf eine E-Mail noch keine Antwort erhalten). Mir wurde aber nur mitgeteilt, dass die Hälfte des Bruttoeinkommens meines Verlobten zur Berechnung des KV-Beitrags genommen wird. Und das wäre eine sehr große Belastung für uns, von daher fällt mir jetzt schon ein "Stein vom Herzen". Danke!
Vielen Dank noch mal,
Karina
Dankeschön für deine schnelle Antwort.
Ich habe schon tagelang im Netz nach einem passenden Paragrafen bzw. einer Erklärung gesucht (da ich bis Ende des Monats noch in Griechenland bin, konnte ich telefonisch nicht bei meiner Krankenkasse nachfragen. Ich habe auf eine E-Mail noch keine Antwort erhalten). Mir wurde aber nur mitgeteilt, dass die Hälfte des Bruttoeinkommens meines Verlobten zur Berechnung des KV-Beitrags genommen wird. Und das wäre eine sehr große Belastung für uns, von daher fällt mir jetzt schon ein "Stein vom Herzen". Danke!
Vielen Dank noch mal,
Karina
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Hallo Czauderna,
vielen lieben Dank für deinen Rat. Die Informationen der DVKA habe ich mir gleich ausgedruckt. Bei meiner Google-Suche hatte ich nichts gefunden. Was mich aber allerdings immer noch verwirrt, ist dass nur vom "Arbeitnehmer" gesprochen wird. Eine Information wie es für Selbstständige ist die in der Pflichtversicherung sind, habe ich nicht gefunden. Da bleibt mir wohl nur zu hoffen.
Viele Grüße,
Karina
vielen lieben Dank für deinen Rat. Die Informationen der DVKA habe ich mir gleich ausgedruckt. Bei meiner Google-Suche hatte ich nichts gefunden. Was mich aber allerdings immer noch verwirrt, ist dass nur vom "Arbeitnehmer" gesprochen wird. Eine Information wie es für Selbstständige ist die in der Pflichtversicherung sind, habe ich nicht gefunden. Da bleibt mir wohl nur zu hoffen.
Viele Grüße,
Karina
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