freiwillig versichert Verkauf des Mietobjektes
Moderator: Czauderna
freiwillig versichert Verkauf des Mietobjektes
meine Beiträge aus Vermietung und Verpachtung wurden nach dem ausgewiesenen Einkommen mittels letzten (2011) Einkommenssteuerbescheid bemessen. Ich habe das Mietobjekt nunmehr verkauft. Die KK will erst auf die Beiträge aus den Einnahmen aus VV verzichten wenn diese nicht mehr im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesen wurden (hier nunmehr 2013) Ist das rechtens?
Re: freiwillig versichert Verkauf des Mietobjektes
Hallo,Luise hat geschrieben:meine Beiträge aus Vermietung und Verpachtung wurden nach dem ausgewiesenen Einkommen mittels letzten (2011) Einkommenssteuerbescheid bemessen. Ich habe das Mietobjekt nunmehr verkauft. Die KK will erst auf die Beiträge aus den Einnahmen aus VV verzichten wenn diese nicht mehr im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesen wurden (hier nunmehr 2013) Ist das rechtens?
würde ich mir so nicht gefallen lassen - Widerspruch einlegen und neue Einkommenserklärung abgeben, dabei darauf achten, dass evtl. Kapitalerträge aus dem Verkauf berücksichtigt werden.
Gruss
Czauderna
Widersrpuch habe ich schon eingelegt. Es wird damit begründet, dass Einkommenssteuerbescheide zeitversetzt zu Grunde gelegt werden. Frei nach dem Motto irgendwann hatte ich Mieteinnahmen als die noch nicht auf dem steuerbescheid standen. Da muss es doch Rechtsgrundlagen geben? ich will nicht erst zu einem Anwalt rennen.
Hallo, nicht du musst eine Rechtsgrundlage finden um deinen Widerspruch zu begründen, sondern die Kasse muss einen nennen, der deinen Widerspruch zurückweist.Luise hat geschrieben:Widersrpuch habe ich schon eingelegt. Es wird damit begründet, dass Einkommenssteuerbescheide zeitversetzt zu Grunde gelegt werden. Frei nach dem Motto irgendwann hatte ich Mieteinnahmen als die noch nicht auf dem steuerbescheid standen. Da muss es doch Rechtsgrundlagen geben? ich will nicht erst zu einem Anwalt rennen.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
nein, das ist nicht rechtens. Um dies zu verdeutlichen ein Bsp.
- Arbeitnehmer, pflichtversichert bis 30.06.
- freiwillig weiterversichert ab 01.07. als selbständiger
Beitrag für die freiw. Mitgliedschaft berechnet sich nun wonach? Genau. Nur nach dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit. Das Einkommen vorher aus der abhängigen Beschäftigung bleibt außen vor... und das obwohl sich auch dieses Einkommen noch auf dem Steuerbescheid befindet. Ich hoffe Du verstehst was ich meine.
Und das gleiche gilt bei Änderungen der Einkünfte innerhalb einer lfd. freiwilligen Mitgliedschaft.
Gruß
Sportsfreund
nein, das ist nicht rechtens. Um dies zu verdeutlichen ein Bsp.
- Arbeitnehmer, pflichtversichert bis 30.06.
- freiwillig weiterversichert ab 01.07. als selbständiger
Beitrag für die freiw. Mitgliedschaft berechnet sich nun wonach? Genau. Nur nach dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit. Das Einkommen vorher aus der abhängigen Beschäftigung bleibt außen vor... und das obwohl sich auch dieses Einkommen noch auf dem Steuerbescheid befindet. Ich hoffe Du verstehst was ich meine.
Und das gleiche gilt bei Änderungen der Einkünfte innerhalb einer lfd. freiwilligen Mitgliedschaft.
Gruß
Sportsfreund